« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (481 - 487 von 487)
Sortierung:
-
RE-Miet 6/93 - Rechtsentscheidsvorlage; Vorlagevoraussetzung; grundsätzliche Bedeutung; Parabolantenne; Anspruch des ausländischen Mieters auf Anbringung einer ParabolantenneLeitsatz: Ist die Auslegung und Anwendung einer Vorschrift durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, so kommt der Rechtsfrage (hier: Anspruch des ausländischen Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne) im Hinblick auf § 31 Abs. 1 BVerfGG keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu. Die dann noch notwendige Gewichtung und Abwägung der konkreten Interessen der Vertragsparteien ist Aufgabe der tatrichterlichen Würdigung; sie kann nicht Gegenstand eines Rechtsentscheids sein. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)BayObLG, 1. Zivilsenat25.03.1994
-
2 VG A 181/92 - Ausreiseverkauf; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Unmöglichkeit; Umwidmung: öffentliches NutzungsinteresseLeitsatz: 1. Macht die DDR-Behörde eine Ausreisegenehmigung davon abhängig, daß der Ausreisende - entgeltlich oder unentgeltlich - sein Grundstück veräußert, so liegt eine unlautere Machenschaft in der Form des Machtmißbrauchs vor. 2. Zum Maßstab für die Analyse der Unmöglichkeit infolge baulicher Veränderung. 3. Für die Beurteilung zu 2. kommt es auf die Lage am 29. September 1990 an. Spätere Umwidmungen sind unbeachtlich.VG Halle/Saale10.03.1994
-
4 RE-Miet 3/93 - Rechtsentscheidvorlage; Mietvorauszahlung; Aufrechnungsbeschränkung; AufrechnungsanzeigeLeitsatz: Ist eine AGB-Klausel im Mietvertrag, wonach die Miete spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats im voraus zu zahlen ist, wirksam, wenn sie mit einer Klausel zusammentrifft, nach der der Mieter gegen eine Mietzinsforderung nur aufrechnen kann, wenn die Forderung, mit der aufgerechnet wird, entweder auf § 538 BGB beruht oder un-bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und eine Aufrechnung oder das Geltendmachen eines Rückbehaltungsrechts nur wirksam ist, wenn der Mieter dem Vermieter die Absicht der Aufrechnung oder der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts einen Monat vor Fälligkeit der Miete schriftlich angezeigt hat?OLG Schleswig-Holstein24.02.1994
-
3 ObOWi 13/94 - Ordnungswidrigkeit; Leerstehenlassen einer öffentlich geförderten Wohnung; Verantwortlichkeit des EigentümervertretersLeitsatz: 1. Beabsichtigt der Eigentümer einer in eine Eigentumswohnung umgewandelten öffentlich geförderten Mietwohnung, einen Kaufvertrag hierüber durch seinen Vertreter vorbehaltlich seiner (des Eigentümers) Genehmigung abzuschließen, so löst dies für den Vertreter keine Mitteilungspflicht gemäß § 2 a Abs. 1 Satz 2 WoBindG aus. 2. Der mit der Vermietung beauftragte und hierzu bevollmächtigte Vertreter des Verfügungsberechtigten (Eigentümers) ist gemäß § 19 Abs. 3 WoBindG für das Leerstehenlassen einer öffentlich geförderten Wohnung auch dann bis zum Eigentumsübergang auf den Erwerber verantwortlich, wenn er aufgrund des ebenfalls bestehenden Auftrags die Wohnung an einen Erwerber unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Verfügungsberechtigten (Eigentümers) verkauft. 3. Die Vorschrift des § 26 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 5 WoBindG verdrängt als das speziellere Gesetz die Bestimmung des Art. 6 § 2 Abs. 1 MRVerbG.BayObLG, 3. Senat für Bußgeldsachen17.02.1994
-
RE-Miet 5/93 - Rechtsentscheidsvorlage; Eigenbedarfskündigung des Miteigentümers einer Bruchteilsgemeinschaft bei Sondereigentum; WartefristLeitsatz: Dem Bundesgerichtshof wird die folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Darf der Eigentümer einer Wohnung sich als Vermieter auf ein be-rechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinn des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB (Eigenbedarf) ohne Rücksicht auf die in Satz 2 der Vorschrift bestimmte Wartefrist berufen, wenn er erst nach Überlassung der Wohnung an den Mieter das Hausgrundstück als Miteigentümer in einer Bruchteilsgemeinschaft mit Dritten erworben hat und die Erwerber das Miteigentum gemäß § 3 WEG in der Weise beschränkt haben, daß jedem Miteigentümer abweichend von § 93 BGB Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung eingeräumt wird?BayObLG09.02.1994
-
5 W 9/94 - Einstweilige Verfügung gegen unbekannte HausbesetzerLeitsatz: Ein Antrag auf einstweilige Verfügung gegen unbekannte Hausbesetzer ist unzulässig, wenn weder deren Namen noch sonstige Individualisierungsmerkmale angegeben werden (a. A. Landgericht Kassel, NJW-RR 1991, 382). (Leitsatz der Redaktion)Brdbg. OLG03.02.1994
-
2Z BR 130/93 - Wohnungseigentum; Zweckbestimmung über Nutzung; Verwaltervergütung; Aufrechnung mit Schadensersatzanspruch wegen Schlechterfüllung der VerwalterpflichtenLeitsatz: 1. Die bei der Begründung von Wohnungseigentum notwendige Festlegung als Wohnungseigentum oder Teileigentum enthält eine Zweckbestimmung dahin, daß die im Sondereigentum stehenden Räume bei einem Wohnungseigentum nur zu Wohnzwecken und beim Teileigentum nicht zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen. Eine Änderung dieser Zweckbestimmung erfordert eine Änderung des dinglichen Rechtsaktes. Ein Wohnungs- und Teileigentümer kann sein Wohnungs- oder Teileigentum aber auch zu einem anderen Zweck nutzen, sofern diese Nutzung nicht mehr stört als eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung; anderenfalls bedarf es hierzu einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer. 2. Die Nutzung eines Teileigentums zu Wohnzwecken stört wegen der intensiveren Nutzungsmöglichkeit regelmäßig mehr als eine Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken.BayObLG13.01.1994