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Suchergebnis Urteilssuche (471 - 480 von 487)
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4 U 176/93 - Mietpreisüberhöhung; laufende AufwendungenLeitsatz: Zur Vorlagefrage Nr. 1:Dem Bundesgerichtshof wird gemäß § 541 Abs. 1 Satz 3 folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Sind die bei den laufenden Aufwendungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 WiStG a. F. zu berücksichtigenden Eigenkapitalkosten a) nach dem jeweils aktuellen Verkehrswert von Grundstück und Gebäude zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages oder b) nur nach den bei der Herstellung bzw. dem Erwerb tatsächlich entstandenen Kostenzu berechnen? 2. Zur Vorlagefrage Nr. 2:Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die vorgelegte Rechtsfrage ausgesetzt.HansOLG Hamburg27.06.1994
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4 U 89/93 - Vergleichsmiete; Schiedsgutachten; Vergleichsobjekt; MischmietverhältnisLeitsatz: In einem Schiedsgutachten über die Vergleichsmiete können die verwerteten Vergleichsobjekte hinreichend genau angegeben sein, wenn sie nach Anschrift - jeweilige Straßenbezeichnung -, individuellen Beschaffenheitsmerkmalen und Mietpreisen ohne weitergehende Individualisierung offengelegt sind.HansOLG Hamburg22.06.1994
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24 B 93.3620 - Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; MietspiegelüberprüfungLeitsatz: Die Unwirksamkeit eines von der Gemeinde aufgestellten Mietspiegels kann nicht generell im Verwaltungsprozeß geltend gemacht werden; dies ist allein von den Zivilgerichten als Vorfrage zu prüfen. (Leitsatz der Redaktion)BayVGH14.06.1994
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9 ReMiet 1/93 - Mieterhöhung wegen nicht zu vertretender Zinssteigerung; Darlehensvertrag; Niedrigzinsphase; WuchermieteLeitsatz: 1. Die Tatsache, daß der Vermieter einen Darlehensvertrag in einer Niedrigzinsphase auf nur fünf Jahre abgeschlossen hat und deshalb nach Ablauf dieser Zeit eine Neufinanzierung zu deutlich höherem Zinssatz notwendig wird, ist für sich allein kein von ihm zu vertretender Umstand i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 2 MHG. 2. Die Möglichkeit der Mieterhöhung nach § 5 MHG findet dort ihre Grenze, wo gegen § 302 a Abs. 1 Nr. 1 StGB verstoßen wird.OLG Karlsruhe, 9. ZV Freiburg26.05.1994
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3 U 77/93 - Parteienvermögen; Treuhandverwaltung; Prozeßführungsbefugnis; verbundene juristische PersonLeitsatz: 1. Das Vermögen einer verbundenen juristischen Person nach § 20 b PartG-DDR unterliegt der treuhänderischen Verwaltung nicht erst ab Zustellung des entsprechenden Feststellungsbescheides der Treuhandanstalt, sondern unmittelbar ab Inkrafttreten des § 20 b PartG-DDR am 1. Juni 1990. 2. Durch den Eintritt der treuhänderischen Verwaltung geht die Verfügungsbefugnis über das Treugut auf die Treuhandanstalt über. Prozessual hat dies den Übergang der Prozeßführungsbefugnis auf die Treuhandanstalt als Partei kraft Amtes zur Folge. 3. Dritte, die in Unkenntnis der gesetzlichen Regelungen des § 20 b PartG-DDR mit einer i. S. d. § 20 b Abs. 2 PartG-DDR verbundenen juristischen Person in Geschäftskontakt getreten sind, können sich nicht auf Vertrauensschutz berufen.OLG Frankfurt/Main26.05.1994
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3 OboWi 44/94 - Ordnungswidrigkeit; Zweckentfremdung; Übernachten in gewerblichen RäumenLeitsatz: Das Zweckentfremdungsverbot greift nur dann ein, wenn Wohnraum ausschließlich zu anderen als Wohnzwecken verwendet oder überlassen wird. Darauf, ob beim Zusammentreffen mehrerer Arten der Benutzung eines Raumes die eine oder die andere überwiegt, kommt es nicht an. Bloßes gelegentliches Übernachten in zu gewerblichen Zwecken ausgestatteten Räumen stellt jedoch keine Nutzung zu Wohnzwecken mehr dar.BayObLG, 3. Senat für Bußgeldsachen25.05.1994
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VfGBbg 6/93; VfGBgb 6/93 EA - Verfassungsverstoß; Räumungsurteil ohne Ersatzwohnraum; ZwangsvollstreckungLeitsatz: Das Grundrecht nach Art. 7 LV, wonach die Räumung einer Wohnung nur bei Ersatzwohnraum zulässig ist, ist durch ein Räumungsurteil nicht verletzt. Es ist erst bei dessen Vollzug in der Zwangsvollstreckung zu beachten. (Leitsatz der Redaktion)VerfG Brandenburg19.05.1994
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2 Z BR 135/93 - Wohnungseigentum; Auslegung des Eigentümerbeschusses; Anfechtung des Beschlusses über Pauschalentschädigung für Bauarbeiten am GemeinschaftseigentumLeitsatz: 1. Jedenfalls bei Eigentümerbeschlüssen, die einen abgeschlossenen Einzelfall regeln, ist die Auslegung Sache des Tatrichters; sie ist vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler hin zu überprüfen. 2. Ein Eigentümerbeschluß, der die Entschädigung mehrerer, durch Bauarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum betroffener Wohnungseigentümer pauschal regelt, ist nicht nichtig. Ein Wohnungseigentümer kann den Beschluß aber mit der Begründung anfechten, daß ihm ein höherer Schaden entstanden sei. 3. Dem Eigentümer eines freiberuflich oder gewerblich genutzten Teileigentums (hier: zahnärztliche Praxis, zahntechnisches Labor) steht kein Schadensersatz dafür zu, daß er Terrasse und Garten wegen Bauarbeiten längere Zeit nicht nutzen kann (Abgrenzung zu BayObLGZ 1987, 50).BayObLG19.05.1994
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3 ObOWi 33/94 - Ordnungswidrigkeit; Abbrucharbeiten; ungenehmigter Abbruch einer baulichen AnlageLeitsatz: Der mit der Überwachung der Abbrucharbeiten beauftragte eigenverantwortliche Bauleiter kann jedenfalls dann selbst Täter einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit des ungenehmigten Abbruchs einer baulichen Anlage sein, wenn er in Kenntnis der fehlenden Baugenehmigung den Bauunternehmer, der vom Vorliegen der Genehmigung ausgeht, auffordert, mit den Abbrucharbeiten zu beginnen, und der Unternehmer dem Folge leistet.BayObLG, 3. Senat für Bußgeldsachen28.04.1994
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3 ObOWi 32/94 - Ordnungswidrigkeit; Zweckentfremdung; nachträgliche Genehmigung der VerwaltungsbehördeLeitsatz: Die nachträgliche Genehmigung der Verwaltungsbehörde bzw. die Genehmigungsfähigkeit haben keinen Einfluß auf den Schuldspruch wegen Zweckentfremdung von Wohnraum.BayObLG20.04.1994