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Suchergebnis Urteilssuche (321 - 330 von 809)
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63 S 202/97 - Sonderkündigungsrecht bei Untervermietung; Name des UntermietersLeitsatz: 1. Das Sonderkündigungsrecht des § 549 Abs. 1 BGB setzt nicht ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung voraus. 2. Hat der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung schon generell verweigert, ist die Angabe des Namens des Untermieters nicht mehr erforderlich.LG Berlin23.09.1997
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64 S 78/97 - Mieterhöhung; öffentlich geförderter WohnraumLeitsatz: Die Erhöhung der Miete für preisgebundenen öffentlich geförderten Wohnraum setzt eine Mieterhöhungserklärung gem. § 10 Abs. 1 WoBindG voraus. Die dazu notwendige Berechnung und Erläuterung wird durch einen Prüfbericht der öffentlichen Förderstelle nicht ersetzt. Diese Voraussetzungen sind auch dann zu erfüllen, wenn der Mieter die verlangte Erhöhung längere Zeit zahlt.LG Berlin19.09.1997
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12 S 232/97 - Interessenkollision; Verflechtung; Makler; Maklerprovision; Provisionsanspruch; Wohnungsvermittlung; WEG- Verwalter; VerwalterLeitsatz: Allein die Tätigkeit als Verwalter einer Wohnanlage ist nicht geeignet, eine wirtschaftliche Verflechtung und einen Interessenkonflikt zu begründen, wodurch eine provisionspflichtige Wohnungsvermittlung ausgeschlossen wäre. Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag mit dem Vermieter zu der Zeit vermittelt wurde, als der Makler selbst noch Eigentümer der Wohnung war.LG Osnabrück19.09.1997
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31 S 10/97 - Mietpreisrecht; Modernisierungszuschlag; Beweislast für Zulässigkeit; preisgebundener WohnraumLeitsatz: 1. Der Vermieter trägt die Beweislast für die preisrechtliche Zulässigkeit der eingeklagten Miete, während der Mieter bei Rückzahlungsansprüchen die preisrechtliche Unzulässigkeit beweisen muß. 2. Bei preisgebundenem Wohnraum in den neuen Ländern war die Angabe eines Modernisierungszuschlages im Mietvertrag nicht erforderlich, wenn der Vertrag erst nach Abschluß der Modernisierungsarbeiten abgeschlossen wurde.LG Potsdam18.09.1997
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8 T 69/97 - Räumungsklage; StreitwertLeitsatz: Der Streitwert im Räumungsprozeß in Wohnraummietsachen bemißt sich nach dem Jahresbetrag der Bruttomiete, weil die Nebenkostenvorauszahlungen materiell zum Mietzins zählen.LG Kiel17.09.1997
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64 S 208/97 - Eigenbedarfskündigung; Ersatzwohnraum; Härteeinwand; MieteraufwendungenLeitsatz: 1. Die Eigenbedarfkündigung ist auch dann berechtigt, wenn der Eigentümer statt im "Plattenbau" in seiner eigenen Wohnung wohnen will sowie beabsichtigt, seinen im Teenageralter befindlichen Kindern jeweils ein eigenes Zimmer zukommen zu lassen, was in der gemieteten Wohnung nicht möglich ist. 2. Der Eigentümer kann sich auch dann auf diesen Eigenbedarf berufen, wenn die gekündigte Wohnung von dem Mieter zur Zeit der Geltung des Zivilgesetzbuches in der ehemaligen DDR angemietet worden ist und der kündigende Eigentümer die Wohnung erst später gekauft hat. 3. Der Mieter, der sich darauf beruft, daß geeigneter Ersatzwohnraum nicht zur Verfügung steht, muß auch dann, wenn sein Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins abschlägig beschieden worden ist, seine Bemühungen um sonstigen Ersatzwohnraum im einzelnen vortragen. 4. Auf eine der Beendigung des Mietverhältnisses entgegenstehende Härte wegen seiner Aufwendungen auf die Mietsache kann sich der Mieter nur dann berufen, wenn diese durch die Dauer des Mietverhältnisses nicht bereits als abgewohnt gelten.LG Berlin16.09.1997
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64 S 282/97 - Vorbehaltlose Betriebskostennachzahlung; Auflösungsverschulden und Nutzungsentgelt; nach fristloser Kündigung grundsätzlich Anspruch auf zwei Monate MietausfallLeitsatz: 1. Hat der Mieter eine Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung vorbehaltlos bezahlt, ist er für die Unrichtigkeit der Betriebskostenabrechnung darlegungspflichtig, wenn er den vorbehaltlos gezahlten Betrag zurückfordert. 2. Der Mieter, dem gem. § 554 Abs. 1 BGB wegen Zahlungsverzugs wirksam gekündigt worden ist, ist unter dem Gesichtspunkt des Auflösungsverschuldens verpflichtet, den Mietzins für die vereinbarte Vertragsdauer bis zur Neuvermietung weiter zu zahlen. 3. Der Mieter, der gegenüber einem entsprechenden Anspruch des Vermieters behauptet, der Vermieter habe sich nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht um eine Weitervermietung bemüht, ist dafür darlegungs- und beweispflichtig. 4. Bei Beendigung des Mietverhältnisses infolge wirksamer fristloser Kündigung des Vermieters ist grundsätzlich der Mietausfall für zwei Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zu ersetzen.LG Berlin16.09.1997
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64 S 207/97 - Vertragsschluss; Angebotsannahme; TelefaxLeitsatz: Auch ein mit Telefax zugestelltes Angebot muß nicht sofort, sondern nur in angemessener Frist angenommen werden (hier: acht Tage).LG Berlin16.09.1997
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3 T 148/97 - Kündigung; fristlos; Gesundheitsgefährdung; VerwirkungLeitsatz: Das Recht zur fristlosen Kündigung wegen gesundheitsgefährdender Beschaffenheit der Mietwohnung ist einer Verwirkung nicht zugänglich.LG Paderborn12.09.1997
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7 (9) 0 51/96 - Videoüberwachung; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Unterlassungsanspruch; ÜberwachungskameraLeitsatz: Das Recht am eigenen Bild als allgemeinem Persönlichkeitsrecht schützt den Betroffenen nur vor tatsächlich erfolgten mißbräuchlichen Bildaufzeichnungen, nicht aber vor der Möglichkeit, unzulässige Abbildungen anzufertigen.LG Itzehoe11.09.1997