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Urteil Videoüberwachung
Schlagworte
Videoüberwachung; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Unterlassungsanspruch; Überwachungskamera
Leitsatz
Das Recht am eigenen Bild als allgemeinem Persönlichkeitsrecht schützt den Betroffenen nur vor tatsächlich erfolgten mißbräuchlichen Bildaufzeichnungen, nicht aber vor der Möglichkeit, unzulässige Abbildungen anzufertigen.
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