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Urteil Interessenkollision
Schlagworte
Interessenkollision; Verflechtung; Makler; Maklerprovision; Provisionsanspruch; Wohnungsvermittlung; WEG- Verwalter; Verwalter
Leitsatz
Allein die Tätigkeit als Verwalter einer Wohnanlage ist nicht geeignet, eine wirtschaftliche Verflechtung und einen Interessenkonflikt zu begründen, wodurch eine provisionspflichtige Wohnungsvermittlung ausgeschlossen wäre. Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag mit dem Vermieter zu der Zeit vermittelt wurde, als der Makler selbst noch Eigentümer der Wohnung war.
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