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Suchergebnis Urteilssuche (331 - 340 von 809)
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65 S 207/97 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Heilungswirkung; Übernahmeerklärung des Sozialamtes; ZahlungsverzugLeitsatz: Eine Übernahmeerklärung des Sozialamtes für die Mietrückstände ist auch dann wirksam im Sinne des § 554 Abs. 2 BGB, wenn sie formlos dem Prozeßbevollmächtigten des Vermieters zugeht mit dem Zusatz "soweit die Räumung der Wohnung hinfällig wird".LG Berlin09.09.1997
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2/11 S 77/97 - Beweislast bei MietpreisüberhöhungLeitsatz: Der Mieter muß für eine Mietpreisüberhöhung nicht nur eine Mangellage darlegen und beweisen, sondern auch, daß der Vermieter diese genutzt hat.LG Frankfurt a. M.09.09.1997
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64 S 199/97 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; ortsübliche Vergleichsmiete; wohnwerterhöhende Merkmale; SondermerkmaleLeitsatz: 1. Der Vermieter, der die Zustimmung zur Erhöhung der Miete auf einen Wert innerhalb der Spannenbreite des Berliner Mietspiegels begehrt, braucht in der Mieterhöhungserklärung weder die wohnwerterhöhenden Merkmale noch die Sondermerkmale anzugeben. 2. Das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters muß jedoch entweder das (richtige) Mietspiegelfeld oder die für die Einordnung notwendigen Koordinaten angeben. 3. Auch die Nachtstromspeicherheizung ist eine Sammelheizung i.S.d. Berliner Mietspiegels. 4. Die Sammmelheizung i.S.d. Berliner Mietspiegels setzt auch nicht voraus, daß jeder Raum der Wohnung mit einem Heizkörper ausgestattet ist. 5. Ein 2,96 m x 0,95/1,10 m großer Balkon ist ein "geräumiger Balkon i.S.d. Berliner Mietspiegels. 6. Das wohnwertmindernde Merkmal "Bad nicht beheizbar" liegt nicht vor, wenn das Bad verhältnismäßig klein ist und mit einem 2-kW-Heizstrahler erwärmt werden kann. 7. Behebbare Mängel sind bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht zu berücksichtigen. 8. Für wohnwertmindernde Merkmale ist der Mieter darlegungs- und beweispflichtig. 9. Ist in der Mieterhöhungserklärung die Einhaltung der Kappungsgrenze des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHG nicht dargelegt, so bleibt die Mieterhöhung mit der Kappungsgrenze von 20 % wirksam.LG Berlin09.09.1997
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65 S 23/97 - Kündigungsfrist; Beitrittsgebiet; WohnraumkündigungLeitsatz: Dem Kammergericht wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Gilt eine vertragliche Regelung, die während der Geltung des ZGB getroffen worden ist und wonach der Mieter das Wohnraummietverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen kann, nach dem 3. Oktober 1990 fort?LG Berlin05.09.1997
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62 S 170/97 - Mieterhöhungsverlangen; WendewohnungenLeitsatz: Auch für Wendewohnungen gelten die Vorschriften des Mietenüberleitungsgesetzes.LG Berlin04.09.1997
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65 S 25/97 - Mieterhöhung; Mietermehrheit; Vollmachtsklausel; FormularklauselLeitsatz: Die Formularklausel in einem Mietvertrag, wonach Erklärungen des Vermieters gegenüber allen Mietern gelten, auch wenn sie nur einem Mieter gegenüber abgegeben werden, ist jedenfalls für eine einseitige Mieterhöhung (hier: § 4 Abs. 2 MHG) unwirksam.LG Berlin29.08.1997
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64 S 195/97 - Parabolantenne; Mietermodernisierung; keine Parabolantenne bei Mitvermietung von Kabelanschluß; ästhetische BeeinträchtigungLeitsatz: Der Mieter, der einen Übergabepunkt für das Kabelbreitbandfernsehen in seiner Wohnung mitvermietet erhalten hat, ist nicht berechtigt, eine Parabolantenne im Mietergarten vor seiner Wohnungseingangstür zu installieren.LG Berlin29.08.1997
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6 S 159/96 - Sozialamt; Mietrückstand; Räumungsanspruch; Zahlungsverzug; Übernahme; Fortsetzung; MIetverhältnisLeitsatz: Die Annahme von Zahlungen des Sozialamtes auf Mietrückstände eines Mieters verpflichtet den Vermieter zur Fortsetzung des Mietvertrages, wenn nach Verabredung zwischen Vermieter und Sozialamt zur Rettung des wegen Zahlungsverzugs gekündigten Mietverhältnisses der Räumungsanspruch nicht durchgesetzt werden sollte.LG Braunschweig29.08.1997
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10 S 131/97 - Berufungsbeschwer; Beschwer; Berufung; Zustimmung; MieterhöhungLeitsatz: Die Berufungsbeschwer bei Klagen auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist entgegen BVerfG WM 1996, 321 allein nach § 3 ZPO zu ermitteln, wobei das Interesse des jeweiligen Berufungsklägers mit dem 15fachen Monatsbetrag der begehrten Mieterhöhung zu bewerten ist.LG Köln27.08.1997
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64 S 92/97 - Bruttokaltmietenerhöhung; preisgebundener Wohnraum; Betriebskosten; Vorschüsse; Vorauszahlungen; Mieterhöhungserklärung; Verlängerung des Mietverhältnisses; Kündigung; unbefugte GebrauchsüberlassungLeitsatz: 1. Ist in einem Mietvertrag über früher preisgebundenen Wohnraum in Berlin (West) ein Betrag für Betriebskosten vereinbart, ohne daß klargestellt worden ist, daß es sich um Vorschüsse handelt, so handelt es sich um eine Bruttokaltmiete. 2. Die Erhöhung dieser Bruttokaltmiete setzt voraus, daß der Grund für die Erhöhung bezeichnet und erläutert wird, wozu die Gegenüberstellung des Saldos der bisherigen und der neu anfallenden oder sich erhöht habenden Betriebskosten gehört. 3. Lediglich der Hinweis auf § 568 BGB reicht nicht aus, um die Geltung dieser Vorschrift abzubedingen (im Anschluß an OLG Schleswig GE 1995, 1409). 4. Die Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung gem. § 553 BGB setzt die Darlegung voraus, seit wann welche Dritte anstelle des Mieters in der Wohnung leben.LG Berlin22.08.1997