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Urteil Räumungsklage
Schlagworte
Räumungsklage; Streitwert
Leitsatz
Der Streitwert im Räumungsprozeß in Wohnraummietsachen bemißt sich nach dem Jahresbetrag der Bruttomiete, weil die Nebenkostenvorauszahlungen materiell zum Mietzins zählen.
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