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  1. BVerwG 3 C 6.14 - Zurechnung von Kenntnissen zwischen Ausgleichsämtern bei der Rückforderung von Lastenausgleich
    Leitsatz: 1. Kenntnisse, die ein Rückforderungsamt gelegentlich seiner Ermittlungen erlangt, werden anderen Ausgleichsbehörden grundsätzlich nicht fristauslösend zugerechnet. 2. Eine Zurechnung von Wissen kann ausnahmsweise bei aktiven Ermittlungen eines unzuständigen Rückforderungsamtes in Betracht kommen, wenn der zur Rückzahlung Verpflichtete in der Annahme, das Amt sei zuständig, seinerseits alles getan hat, um seine Mitwirkungspflicht aus § 349 Abs. 5 Satz 3 LAG zu erfüllen.
    BVerwG
    12.03.2015
  2. BVerwG 1 C 13.14 - Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter Verlust; Koordinierungsstelle; Suchmeldung; Löschung; öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Widmungszweck; Washingtoner Grundsätze; staatliches Informationshandeln; Grundrechtsbeeinträchtigung; Grundrechtseingriff; mittelbar-faktische Beeinträchtigung; Gesetzesvorbehalt; Parteiwechsel; Rechtsweg; Überprüfungsverbot; gerichtsfreier Hoheitsakt; Nachtragsliquidation; Prozessführungsbefugnis; vermögensrechtlicher Anspruch; Rechtsschutzbedürfnis; subjektive Rechtskrafterstreckung
    Leitsatz: 1. Die von der Koordinierungsstelle Magdeburg im Internet unter www.lostart.de betriebene Datenbank ist Teil des staatlichen Informationshandelns. 2. Die Aufrechterhaltung einer Suchmeldung in der Lost Art Internet-Datenbank durch die Koordinierungsstelle ist mangels einfachgesetzlicher Vorgaben nur rechtswidrig, wenn sie sich nicht im Rahmen des Widmungszwecks der Datenbank hält oder gegen höherrangiges Recht, insbesondere die Grundrechte, verstößt. 3. Der Zweck einer von der Koordinierungsstelle wegen Raubkunstverdachts aufgenommenen Suchmeldung ist nicht schon mit dem Auffinden des gesuchten Kulturguts erreicht, wenn über dessen endgültiges Schicksal noch keine Klarheit besteht. 4. Die Vereinbarkeit einer von der Koordinierungsstelle aufrechterhaltenen Suchmeldung mit dem Grundgesetz richtet sich nach den für staatliches Informationshandeln entwickelten Grundsätzen (vgl. insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 -1 BvR 558/91 u. a. - BVerfGE 105, 252 und -1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279). Danach bedarf es einer Aufgabe der handelnden Stelle und der Einhaltung der Zuständigkeitsgrenzen. Außerdem darf die Information weder unsachlich noch unzutreffend noch aus sonstigen Gründen unverhältnismäßig und in der Zielsetzung und in ihren Wirkungen kein Ersatz für eine staatliche Maßnahme sein, die als Grundrechtseingriff zu qualifizieren wäre. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Suchmeldung auch nicht deshalb rechtswidrig, weil sie nicht auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung beruht.
    BVerwG
    19.02.2015
  3. BVerwG 3 B 20.14 - Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; berufliche Rehabilitierung; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Haupttatsachen; Hilfstatsachen; neue Beweismittel
    Leitsatz: 1. Es kann nur im Einzelfall auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung des jeweiligen Sachverhalts entschieden werden, welche Indizien (Hilfstatsachen) hinreichendes Gewicht besitzen, um den Beweis für eine politische Verfolgung oder eine der weiteren Voraussetzungen des § 1 VwRehaG (Haupttatsache) zu erbringen. 2. Beweisanträgen ist nicht nachzugehen, wenn die bezeichneten Beweistatsachen ungeeignet sind oder es auf die zu beweisende Tatsache nicht ankommt. 3. Der Antrag auf Wiederaufgreifen wegen neuer Beweismittel ist nur zulässig, wenn der Betroffene die Eignung der von ihm benannten Beweismittel für eine ihm günstigere Entscheidung schlüssig darlegt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    09.02.2015
  4. BVerwG 3 B 19.14 - Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleichsleistung; Schadensausgleich; Surrogat; Landwirtschaftsbetrieb
    Leitsatz: Eine Schadensausgleichsleistung nach § 349 Abs. 3 LAG mit einem entsprechenden Rückforderungsanspruch liegt auch in Surrogaten, die dem Empfänger von Lastenausgleich oder seinen Rechtsnachfolgern auf der Grundlage des Vermögensgesetzes gewährt werden, und im Falle der Wegnahme eines landwirtschaftlichen Betriebs in der Rückgabe seiner Betriebsflächen. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    29.01.2015
  5. BVerwG 8 C 5.13 - Unternehmensrestitution, Unternehmensreste, Unternehmenstrümmer, Grundstück, Veräußerung, Erlösauskehr
    Leitsatz: 1. § 6 Abs. 6a Satz 2 VermG verpflichtet die Behörde, die Höhe des Ausgleichsbetrags für die Gläubigervorrangverbindlichkeiten mit dem konkreten Zahlbetrag zu bestimmen. Sie ist nicht befugt, den Ausgleichsbetrag in Form einer Quote an einem der Höhe nach nicht bestimmten Erlös festzusetzen. 2. Die Sonderzuweisung an die ordentliche Gerichtsbarkeit nach § 6 Abs. 6a Satz 5 VermG ist nicht entsprechend auf den Anspruch des Berechtigten auf Auskehr des Veräußerungserlöses nach § 6 Abs. 6a Satz 3 VermG anwendbar.
    BVerwG
    28.01.2015
  6. BVerwG 3 B 3.14 - Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; gerichtliche Ermittlungspflicht; Aufklärung; Beweisantrag; Beweisanregung
    Leitsatz: Stützt sich der Adressat eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes zur Begründung eines Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahrens auf das Vorliegen neuer Beweismittel i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG, kann er als Verfahrensfehler i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht geltend machen, dass das Verwaltungsgericht Ermittlungen unterlassen hat, die dem Auffinden weiterer Beweismittel dienen sollen.
    BVerwG
    26.01.2015
  7. BVerwG 3 B 64.14 - Umwandlung einer im Register der volkseigenen Wirtschaft eingetragenen Wirtschaftseinheit in eine Personengesellschaft; Umwandlungserklärung; noch nicht eingetragene Umwandlung
    Leitsatz: Die Vorschriften der Umwandlungsverordnung sind keine Normen des revisiblen Rechts. Es handelt sich vielmehr um DDR-Recht, das spätestens durch Art. 8 EV außer Kraft gesetzt und damit kein Bundesrecht geworden ist, nachdem die Verordnung bereits zuvor mit Beschluss des Ministerrats der DDR Nr. 26/I.4/90 vom 17. August 1990 wegen Gegenstandslosigkeit mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden war. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    20.01.2015
  8. BVerwG 8 B 50.14 - Aufhebung des Mietverhältnisses an restituiertem Wohngrundstück nach verfristetem Antrag
    Leitsatz: Hat das Vermögensamt, das ein Nutzungsrecht (hier: Mietverhältnis) an einem restituierten Wohngrundstück auf einen nach Ablauf des 25. Juni 1994 (§ 30 a Abs. 2 VermG) gestellten Antrag nicht aufheben darf, wenn der bestandskräftige Restitutionsbescheid keine solche Aufhebungsentscheidung enthält, entgegen § 17 Satz 2 VermG die Restitutionsentscheidung nicht mit der Entscheidung über die Aufhebung des Nutzungsrechtsverhältnisses verbunden, kann der Restitutionsberechtigte dagegen Verpflichtungswiderspruch oder -klage erheben. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    14.01.2015
  9. OVG 10 A 7.13 - Windenergieanlagen, Flächennutzungsplan, raumordnerische Steuerung, Gesamtkonzept, Tabuzonen
    Leitsatz: Für einen Flächennutzungsplan, der bestimmte Gebiete für Windenergieanlagen ausweist und damit andere ausschließt, muss ein Gesamtkonzept für den ganzen Planungsraum zur Windkraftnutzung entwickelt werden, das konkrete Kriterien enthält für die Freihaltung bestimmter Gebiete und zwischen harten und weichen Tabuzonen differenziert. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    10.11.2015
  10. OVG 10 B 1.14 - Vergnügungsstätten, Wettbüro, kommerzielle Unterhaltung, Nutzungsänderung, allgemeines Wohngebiet, gewerbliche Kleinbetriebe, Rücksichtnahmegebot, Zumutbarkeit, städtebauliche Grundsätze
    Leitsatz: 1. Zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in Form von Wettbüros in einem allgemeinen Wohngebiet des übergeleiteten Baunutzungsplans für Berlin 1958/60. 2. In allgemeinen Wohngebieten des Baunutzungsplans sind kerngebietstypische Wettbüros gemäß § 7 Nr. 8 Buchst. b BauO BE 1958 unzulässig, da sie generell störende gewerbliche Betriebe sind, die Nachteile oder Belästigungen für die Wohnnutzung der näheren Umgebung verursachen können. Bei nicht kerngebietstypischen Wettbüros kommt es auf die Beurteilung der Umstände des Einzelfalls an. 3. Im Rahmen des in § 7 Nr. 5 BauO BE 1958 enthaltenen landesrechtlichen Rücksichtnahmegebots kann bei der gebotenen Einzelfallbeurteilung in allgemeinen Wohngebieten des Baunutzungsplans die Regelung des § 4 BauNVO als sachverständige Konkretisierung allgemeiner moderner städtebaulicher Grundsätze für die Frage der Zumutbarkeit einer Vergnügungsstätte (hier: Wettbüro) für die Wohnnutzung in der näheren Umgebung als Bewertungshilfe berücksichtigt werden.
    OVG Berlin-Brandenburg
    06.10.2015