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Suchergebnis Urteilssuche (441 - 450 von 555)

  1. 11 C 340/14 - Formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung trotz nicht nachvollziehbarem Verteilerschlüssel; Bezugnahme auf Erläuterung des Verteilerschlüssels aus Vorjahresabrechnung
    Leitsatz: Eine Nebenkostenabrechnung mit aus sich heraus nicht selbsterklärenden Verteilerschüsseln (hier: Angabe von Zahlenkombinationen) ist schon dann formell wirksam, wenn der Vermieter diese Verteilerschlüssel bereits in der Vorjahresabrechnung nachvollziehbar erläutert hatte. Auf die streitige Frage, ob auch der streitgegenständlichen Nebenkostenabrechnung ein Blatt mit den Erläuterungen der Bedeutung der als Verteilerschlüssel angegebenen Zahlenkombination beigefügt war, kommt es daher nicht an, denn der Mieter ist durch Rückgriff auf die Vorjahresabrechnung ohne Weiteres in der Lage, zu ermitteln, nach welchen Verteilerschlüsseln die jeweiligen Nebenkosten umgelegt wurden. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Schöneberg
    15.04.2015
  2. 2 C 208/14 - Erläuterung der Mieterhöhung nach Modernisierung
    Leitsatz: 1. Eine Mieterhöhung nach Einbau von neuen Fenstern, die auf die Modernisierungsankündigung nicht Bezug nimmt, erfordert nachvollziehbare Angaben zur Verbesserung des Wärmedurchgangskoeffizienten. 2. Der Abzug von fälligen Instandsetzungskosten ist zu erläutern, wenn der Mieter einen erheblichen Instandsetzungsbedarf schlüssig darlegt (Feststellungen im früheren Ortstermin; Kostenangebot). (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    14.04.2015
  3. 5 C 4/15 - Mietminderung bei Kellerfeuchte
    Leitsatz: 3 % anteilige Mietminderung für einen feuchten Keller sind angemessen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Spandau
    31.03.2015
  4. 62 C 245/13 - Abschlag für ortsübliche Vergleichsmiete bei Wärmecontracting
    Leitsatz: Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist für eine über Wärmecontracting beheizte Wohnung ein angemessener Abschlag zu machen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Flensburg
    26.03.2015
  5. 9 C 307/14 - Befristeter Mietvertrag
    Leitsatz: Eine wirksame Befristung wegen vorgesehener Modernisierungsarbeiten setzt die genaue Mitteilung der im Einzelnen vorgesehenen Maßnahmen voraus. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Pankow/Weißensee
    24.03.2015
  6. 237 C 285/14 - Kein Maklerlohn bei anfechtbarem Hauptvertrag
    Leitsatz: Der Maklerlohnanspruch entfällt, wenn nach Abschluss des Mietvertrages dieser einvernehmlich aufgehoben wird und der Mieter zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigt war (hier: Verschweigen von Schimmelschäden). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    23.03.2015
  7. 233 C 520/14 - Ermittlung der ortsüblichen Einzelvergleichsmiete auch aus nicht qualifiziertem Mietspiegel
    Leitsatz: Beim Berliner Mietspiegel 2013 handelt es sich trotz der gegen die Erhebungsmethodik erhobenen wissenschaftlichen Einwände um eine taugliche Erkenntnisquelle zur Ermittlung der ortsüblichen Einzelvertragsmiete, die einem Sachverständigengutachten deutlich überlegen ist. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Charlottenburg
    17.03.2015
  8. 3 C 267/14 - Handbrause nebst Wandhaken keine separate Dusche; Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; kostenpflichtige Kabelversorgung kein „fehlender Kabelanschluss“; freistehende Badewanne mit abgehängten Blechplatten
    Leitsatz: 1. Die bloße Möglichkeit, sich in einer Wanne kniend oder sitzend abzubrausen, stellt keine separate Dusche im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel dar. 2. Eine nur gebührenpflichtig benutzbare Kabelversorgung ist nicht identisch mit dem Negativmerkmal „fehlender Kabelanschluss". 3. Längere Zeit unaufgeräumte Wertstofftonnen hindern nicht an der Einstufung einer gepflegten sichtschutzbegrenzten Müllstandsfläche. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    17.03.2015
  9. 203 C 527/14 - Ermittlung der ortsüblichen Einzelmiete aus den Berliner Mietspiegeln unabhängig von deren wissenschaftlicher Qualität; Anforderungen an die Vergleichbarkeit von Vergleichswohnungen; Einbeziehung von Stockwerkslage und Mietdauer in die Ermittlung der ortsüblichen Miete; anerkannte wissenschaftliche Grundsätze „light“
    Leitsatz: 1. Bei der formalen Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Vergleichswohnungen sind nicht nur die fünf Wohnwertmerkmale des § 558 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen, sondern auch die Wohndauer; die Wohndauer lässt sich zwanglos unter das Kriterium „Beschaffenheit" bzw. „Ausstattung" subsumieren. Bei der Wohndauer bietet es sich an, pauschal zwischen kurzen (bis 4 Jahre), mittleren (ca. 4 bis 15 Jahre) und langen Mietdauern zu unterscheiden (mehr als 15 Jahre). 2. An den Begriff der „anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze" als Bedingung für die Qualifiziertheit eines Mietspiegel sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen, die Einhaltung von Grundsätzen im Sinne von gewissen Mindeststandards reicht aus. Wissenschaftlichkeit muss im Sinne einer praktikablen und verhältnismäßig machbaren Wissenschaftlichkeit verstanden werden. 3. Der Berliner Mietspiegel 2013 entfaltet als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558 d Abs. 3 BGB eine gesetzliche Vermutung dafür, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergibt. Stichhaltige Anhaltspunkte dafür, dem Verfasser des Mietspiegels habe es an der erforderlichen Sachkunde gefehlt, oder der Mietspiegel beruhe auf unrichtigem oder nicht repräsentativem Datenmaterial, gibt es nicht. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    12.03.2015
  10. 2 C 104/14 - Schreibfehler bei der Adressangabe von Vergleichswohnungen
    Leitsatz: Begründet der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen mit Vergleichswohnungen, so macht ein offensichtlicher Schreibfehler bei der Angabe der Hausnummer die Erklärung nicht (formell) unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Zossen
    04.03.2015