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Urteil Umwandlung einer im Register der volkseigenen Wirtschaft eingetragenen Wirtschaftseinheit in eine Personengesellschaft


Schlagworte

Umwandlung einer im Register der volkseigenen Wirtschaft eingetragenen Wirtschaftseinheit in eine Personengesellschaft; Umwandlungserklärung; noch nicht eingetragene Umwandlung

Leitsatz

Die Vorschriften der Umwandlungsverordnung sind keine Normen des revisiblen Rechts. Es handelt sich vielmehr um DDR-Recht, das spätestens durch Art. 8 EV außer Kraft gesetzt und damit kein Bundesrecht geworden ist, nachdem die Verordnung bereits zuvor mit Beschluss des Ministerrats der DDR Nr. 26/I.4/90 vom 17. August 1990 wegen Gegenstandslosigkeit mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden war.

(Leitsatz der Entscheidung entnommen)

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