Urteil Aufhebung des Mietverhältnisses an restituiertem Wohngrundstück nach verfristetem Antrag
Schlagworte
Aufhebung des Mietverhältnisses an restituiertem Wohngrundstück nach verfristetem Antrag
Leitsatz
Hat das Vermögensamt, das ein Nutzungsrecht (hier: Mietverhältnis) an einem restituierten Wohngrundstück auf einen nach Ablauf des 25. Juni 1994 (§ 30 a Abs. 2 VermG) gestellten Antrag nicht aufheben darf, wenn der bestandskräftige Restitutionsbescheid keine solche Aufhebungsentscheidung enthält, entgegen § 17 Satz 2 VermG die Restitutionsentscheidung nicht mit der Entscheidung über die Aufhebung des Nutzungsrechtsverhältnisses verbunden, kann der Restitutionsberechtigte dagegen Verpflichtungswiderspruch oder -klage erheben.
(Leitsatz der Redaktion)
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