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  1. I ZR 21/14 - Bloßes Bereitstellen von Fernsehgeräten in Hotelzimmern, Urhebervergütung
    Leitsatz: Der Betreiber eines Hotels, der Hotelzimmer mit Fernsehgeräten ausstattet, mit denen Hotelgäste ausgestrahlte Fernsehsendungen lediglich über eine Zimmerantenne empfangen können, gibt die Fernsehsendungen nicht im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG öffentlich wieder und verletzt daher nicht die Rechte von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen und Filmherstellern zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen.
    BGH
    17.12.2015
  2. V ZR 87/15 - Beschwerdewert für Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit
    Leitsatz: 1. Der Beschwerdewert bei Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit (Wegerecht) ist nach der Wertminderung des herrschenden Grundstücks durch die Beeinträchtigung zu ermitteln.2. Eine erhebliche Wertminderung (Gartenland statt Bauland) ist nicht anzunehmen, wenn das Wegerecht allein zwar nicht zur Erschließung ausreicht, aber die Zufahrt durch eine auf dem Nachbargrundstück ruhende Baulast gesichert ist. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    17.12.2015
  3. XII ZB 516/14 - Schwiegerelternschenkung, Scheitern der Ehe, Störung der Geschäftsgrundlage, Rückforderungsansprüche
    Leitsatz: a) Der Rückforderungsanspruch, der Schwiegereltern im Fall einer Schwiegerelternschenkung nach Scheitern der Ehe gegenüber dem Schwiegerkind wegen Störung der Geschäftsgrundlage zustehen kann, unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, es sei denn, der Anspruch ist auf Vertragsanpassung nach einer Grundstücksschenkung gerichtet, für den die Verjährungsfrist nach § 196 BGB gilt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13 - FamRZ 2015, 393).b) Da das Scheitern der Ehe regelmäßig spätestens mit der Zustellung des Scheidungsantrags zum Ausdruck kommt, liegt die für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis der Schwiegereltern vom Scheitern der Ehe ihres Kindes jedenfalls dann vor, wenn sie von der Zustellung des Scheidungsantrags Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. c) Der Beginn der Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern war nicht bis zur Veröffentlichung der Senatsentscheidung vom 3. Februar 2010 (BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958) hinausgeschoben.
    BGH
    16.12.2015
  4. V ZR 80/15 - Streitige Übergabe an Wohnungserwerber
    Leitsatz: Als werdender Wohnungseigentümer ist nur anzusehen, wer (neben einem durch Vormerkung gesicherten Eigentumserwerbsanspruch) den Besitz an der erworbenen Wohnung durch Übergabe erlangt hat.
    BGH
    11.12.2015
  5. V ZR 26/15 - Fortbestehender Schadensersatzanspruch des Grundstückskäufers aus Mängelbeseitigung nach Weiterverkauf ohne Abtretung des Anspruches an Erwerber
    Leitsatz: 1. Der Schadensersatzanspruch des Käufers besteht in Höhe der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten fort, wenn er das mangelbehaftete Grundstück ohne Abtretung des Anspruchs veräußert hat (Bestätigung von Senat, Urteil vom 15. Juni 2012 - V ZR 198/11, BGHZ 193, 326 und Abgrenzung von Senat, Urteil vom 4. Mai 2001 - V ZR 435/99, BGHZ 147, 320). 2. Dass ein Kläger in der Lage war, eine (einseitige) Erledigungserklärung bereits vor dem erstinstanzlichen Gericht abzugeben, schließt eine solche Erklärung und die hiermit verbundene Umstellung auf einen Feststellungsantrag in der Berufungsinstanz nicht aus. 3. Allerdings kommt in einem solchen Fall die Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO in Betracht. Dem steht nicht entgegen, dass das erstinstanzliche Gericht es versäumt hat, auf die Notwendigkeit der Antragsumstellung hinzuweisen.
    BGH
    11.12.2015
  6. V ZB 103/14 - Rechtsmitteleinlegung bei unzuständigem Berufungsgericht
    Leitsatz: 1. Die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Prozesserklärungen ist regelmäßig nicht auf das unzuständige Gericht zu verlagern und liegt somit bei der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten.2. Dem Prozessbevollmächtigten muss in WEG-Sachen die Zuständigkeit der besonderen Berufungsgerichte bekannt sein. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    11.12.2015
  7. V ZR 180/14 - Passive Prozessführungsbefugnis der WEG für gemeinschaftsbezogene Pflichten, Beseitigung einer Zaunanlage
    Leitsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist für gemeinschaftsbezogene Pflichten der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG kraft Gesetzes passiv prozessführungsbefugt.
    BGH
    11.12.2015
  8. III ZR 27/14 - Objektive Reichweite des durch Amtshaftung gewährten Vermögensschutzes bei rechtswidrig begünstigendem Verwaltungsakt
    Leitsatz: a) Ob ein (rechtswidriger) begünstigender Verwaltungsakt haftungsrechtlich schutzwürdiges Vertrauen begründet oder ob einer entsprechenden Vertrauensgrundlage objektive Umstände oder subjektive Kenntnisse bzw. sich aufdrängende Erkenntnismöglichkeiten des Empfängers entgegenstehen, ist nicht erst eine Frage des mitwirkenden Verschuldens im Sinne des § 254 BGB, sondern bereits eine solche der objektiven Reichweite des dem Betroffenen durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes. Ob die Grundlage für die Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Geschädigten nachträglich entfallen ist, lässt sich nur aufgrund einer alle relevanten objektiven und subjektiven Umstände einbeziehenden umfassenden Würdigung des Sachverhalts feststellen (Fortführung Senat, Urteil vom 11. Oktober 2007 - III ZR 301/06, MDR 2008, 22, 23 f. m.w.N.). b) Die Vergewisserungspflicht nach § 3 Abs. 5 VermG entfällt nicht deshalb, weil die Behörde nach § 31 Abs. 2 Satz 1 VermG verpflichtet ist, Dritte, deren rechtliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden können, über die Antragstellung zu informieren. c) Ein Verstoß des Verfügungsberechtigten gegen die Vergewisserungspflicht nach § 3 Abs. 5 VermG kann ein Mitverschulden im Sinne des § 254 Abs. 1 BGB begründen (Bestätigung Senat, Urteil vom 21. Oktober 1999 - III ZR 130/98, BGHZ 143, 18, 31 f.).
    BGH
    10.12.2015
  9. X ZR 98/13 - Rücktritt vom Altenteilsvertrag auch nach Vollzug des Vertrages bei ganz erheblichen Pflichtverletzungen des Übernehmers, Kündigung des Altenteilsvertrages durch Übernehmer bei durch Übergeber erheblich gestörtem Zusammenleben, Hofübergabe
    Leitsatz: a) Der Übergeber kann von einem Altenteilsvertrag auch dann zurücktreten, wenn der Vertrag vollzogen worden ist. Ein Recht zum Rücktritt von einem dauerhaft ins Werk gesetzten Hofübergabevertrag steht ihm jedoch nur dann zu, wenn die Verletzung der vertraglichen Pflichten des Übernehmers auch in Ansehung des eigenen Verhaltens des Übergebers ein solches Gewicht hat, dass diesem das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.b) Das Rücktrittsrecht ist in Baden-Württemberg grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Übernehmer nicht bereits wegen einer Vertragsverletzung rechtskräftig zu einer ihm nach dem Altenteilsvertrag obliegenden Leistung verurteilt worden ist. c) Dem Übernehmer steht auch bei beiderseitigem das Zusammenleben auf dem Hof störendem Fehlverhalten ein Kündigungsrecht nach § 16 Abs. 1 AGBGB BW zu, wenn die Störung vorwiegend durch den Übergeber verursacht wird und das weitere Zusammenleben unzumutbar erschwert.
    BGH
    08.12.2015
  10. VIII ZR 129/15 - Beschwerdewert bei Räumung ohne Nebenkosten zu berechnen
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum bestimmt sich bei Mietverhältnissen auf unbestimmte Zeit gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete; die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen erhöhen den Beschwerdewert nicht. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    08.12.2015