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Suchergebnis Urteilssuche (531 - 540 von 555)

  1. L 7 VE 19/11 - Feststellung des haftbedingten Gesundheitsschadens durch Aufklärung des konkreten haftbedingten Schädigungstraumas
    Leitsatz: 1. Für die Abgrenzung der möglichen Diagnose einer schizoaffektiven Psychose von einer posttraumatischen Belastungsstörung und einer Persönlichkeitsveränderung nach Extrembelastung kommt der intensiven Exploration des Betroffenen durch den Sachverständigen eine entscheidende Bedeutung zu. 2. Bei der Feststellung des haftbedingten Gesundheitsschadens ist die Aufklärung des konkreten haftbedingten Schädigungstraumas unverzichtbar. 3. Bei der Prüfung einer schizophrenen Psychose ist Kapitel 69 der Anhaltspunkte 2008 für eine sog Kann-Versorgung zu beachten.
    LSG Sachsen-Anhalt
    16.06.2015
  2. Vf. 12-VII-14 - Überprüfung der Senkung der mietrechtlichen Kappungsgrenze durch landesrechtliche Rechtsverordnung
    Leitsatz: 1. Kommt der Verfassungsgerichtshof bei der Überprüfung einer bayerischen Rechtsverordnung zu der Überzeugung, dass die zugrunde liegende bundesrechtliche Ermächtigung gegen das Grundgesetz verstößt, hat er gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. Die Gültigkeit der gesetzlichen Ermächtigung ist entscheidungserhebliche Vorfrage bei der Überprüfung der darauf beruhenden Verordnung. 2. Im Hinblick auf § 558 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BGB besteht kein Anlass zu einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, weil nicht ersichtlich ist, dass diese bundesrechtliche Ermächtigung gegen das Grundgesetz verstößt. 3. Wird der landesrechtliche Normgeber aufgrund einer bundesrechtlichen Ermächtigung tätig, muss er die darin enthaltenen Vorgaben beachten. Eine Prüfung der abgeleiteten Norm auf ihre Vereinbarkeit mit dem Landesverfassungsrecht ist nur insoweit eröffnet, als die bundesrechtliche Ermächtigung dem landesrechtlichen Normgeber einen Gestaltungsspielraum einräumt. 4. Die Regelung des § 1 b i. V. m. Anlage 2 WoGeV, wonach in den aufgeführten Gemeinden die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen 15 v. H. beträgt, verstößt nicht gegen Normen der Bayerischen Verfassung. 5. Das von der Staatsregierung bei der Auswahl der Gemeinden angewandte Verfahren ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. 6. Aus einzelnen gleich formulierten Tatbestandsmerkmalen zur Wohnungsmangellage in § 558 Abs. 3 Satz 2 und § 577 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist nicht zwingend zu folgern, dass die danach jeweils möglichen Verordnungsregelungen für dieselben Gebiete gelten müssten.
    BayVerfGH
    16.06.2015
  3. M 4 K 13.5041 - Häftlingshilfegesetz, (Teil-) Rücknahme, keine strafrechtliche Rehabilitierung bei rechtsstaatlichen Grundsätzen genügender Verurteilung, Zerstörung von DDR-Symbolen
    Leitsatz: 1. Keine strafrechtliche Rehabilitierung für Inhaftierungen für Straftaten, deren Ahndung rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht widerspricht, und die auch in der Bundesrepublik Deutschland in vergleichbarer Weise geahndet worden wären (hier: Zerstörung von Landesflaggen).2. Zur Frage, wann „politischer Gewahrsam“ vorliegt. (Leitsätze der Redaktion)
    VG München
    16.06.2015
  4. 2 U 201/14 - Beihilfe zur Erpressung in Anwaltsschreiben
    Leitsatz: Die Forderung unstreitig nicht geschuldeter Vermögensvorteile als Voraussetzung für die unstreitig geschuldete Räumung und Herausgabe eines Mietobjekts kann eine Erpressung des Vermieters durch den Mieter sowie seine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung begründen. Die aufgrund dessen getroffene Vereinbarung über die Gewährung der geforderten Vermögensvorteile kann wegen widerrechtlicher Drohung anfechtbar sein, wenn durch die Ankündigung, das Mietobjekt ansonsten nicht herauszugeben, für den Vermieter eine Zwangslage geschaffen wurde. Das Verfassen des Anwaltsschreibens, in dem die unberechtigte Forderung erhoben wird, kann als Beteiligung des Rechtsanwalts an dieser Handlung und demzufolge zu seiner Mithaftung auf Erstattung der seitens des Mieters erlangten Vermögensvorteile führen.
    OLG Frankfurt/Main
    10.06.2015
  5. 5 V 5026/15 - Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG i.d.F. vom 25.7.2014
    Leitsatz: Unternehmer, die Bauleistungen an Bauträger erbracht haben, dürfen vorerst nicht rückwirkend zur Zahlung der darauf angefallenen Umsatzsteuer herangezogen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    FG Berlin-Brandenburg
    03.06.2015
  6. 2-13 S 2/15 - Begründung von Zahlungspflichten im Innenverhältnis, Erstattungsanspruch des Wohnungseigentümers
    Leitsatz: Ein Wohnungseigentümer kann nicht anteilige Erstattung der an Außengläubiger der Gemeinschaft gezahlten Beträge verlangen; Zahlungspflichten im Innenverhältnis können nur über beschlossene Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen begründet werden. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Frankfurt/Main
    02.06.2015
  7. 4 U 202/14 - Haftung des Notars für nicht fachgerechte Vertragsgestaltung
    Leitsatz: 1. Zur Verletzung der notariellen Pflicht zur gestaltenden Beratung im Fall einer sogenannten Kettenschenkung oder gestuften Schenkung. 2. Einem lediglich mit der Beratung über Fragen des ehelichen Güterrechts beauftragten Rechtsanwalt ist es nicht als Pflichtverletzung vorzuwerfen, wenn er in einem notariellen Vertragsentwurf nicht erkennt und deshalb nicht darauf hinweist, dass eine spezielle notarielle Vertragsgestaltung zur Steuervermeidung deshalb fehlerhaft ist, weil in dem Text schuldrechtliche Gestaltung und dingliches Geschäft sowie die entsprechenden Eintragungseinträge nicht übereinstimmen.
    OLG Frankfurt/Main
    29.05.2015
  8. 120 C 51/15 (05) - Mietbürgschaft neben Barkaution wirksam
    Leitsatz: 1. Eine unzulässige Übersicherung im Sinne des § 551 BGB liegt nicht vor, wenn nicht der Mieter, sondern ein Dritter eine zusätzliche Mietsicherheit leistet.2. Es kommt nicht darauf an, ob eine Bürgschaft, die neben der Barkaution vereinbart wird, unaufgefordert angeboten wurde (Abgrenzung zu BGH, IX ZR 16/90), da es nicht nur dem wohlverstandenen Interesse des Mieters entspricht, eine Kündigung abzuwenden und die Wohnung zu behalten (BGH, VIII ZR 379/12), sondern auch die Wohnung überhaupt zu erhalten. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Saarbrücken
    28.05.2015
  9. 11 K 11226/13 - Aufhebung von im Anschluss an die Flucht eines DDR-Bürgers ergangenen, allein dem Einzug des Vermögens des Flüchtlings zugunsten der DDR dienenden DDR-Steuerbescheiden
    Leitsatz: 1. Ein vor dem Wirksamwerden des Beitritts der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik ergangener Steuerbescheid ist i.S.d. Art. 19 Satz 2 EinigVtr dann mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar und deswegen aufzuheben, wenn er sich bei einer Würdigung seines Inhalts und der seinen Erlass begleitenden Gesamtumstände nach dem nicht widerlegten äußeren Anschein als mutmaßlich politisch motivierte Willkürmaßnahme darstellt.2. Diese Voraussetzungen für die Aufhebung von „DDR-Bescheiden“ sind erfüllt, wenn nach der Flucht eines schon zuvor von der Stasi beobachteten DDR-Bürgers unter Beteiligung des Ministeriums für Staatssicherheit und der Steuerfahndung geänderte Steuerbescheide für die letzten zehn Jahre ergangen sind und nach den gesamten erkennbaren Umständen alleiniger Zweck dieser geänderten Steuerfestsetzungen der Einzug des Vermögens des ehemaligen DDR-Bürgers zugunsten der DDR infolge seiner Flucht in die BRD und nicht eine tatsächlich vorliegende Steuernachforderung gegen den Flüchtling war. Hierfür spricht es, wenn das Ministerium für Staatssicherheit unmittelbar im Anschluss an die geglückte Flucht mit operativen Maßnahmen zur Verunsicherung bzw. Zersetzung gegen den Flüchtling begonnen hat und nach dem Gesamtbild das ebenfalls zu dieser Zeit begonnene steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren Teil der Zersetzungsmaßnahmen gegen den geflohenen DDR-Bürger war. 3. Die Aufhebung der DDR-Bescheide ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige nach der Wiedervereinigung bei einer Akteneinsicht beim LARoV Kenntnis über die ihm bis dahin nicht bekannten Unterlagen der Steuerfahndung bzw. die Steuernachforderungsbescheide der DDR-Behörden erlangt und erst zwölf Jahre später eine Aufhebung der DDR-Bescheide beim zuständigen FA beantragt hat.
    FG Berlin-Brandenburg
    27.05.2015
  10. 31 C 256/14 - Geplanter Balkon als Zusicherung bei Wohnungsvermietung
    Leitsatz: Ein in einem Mietvertrag ausdrücklich als mitvermieteter „Balkon geplant" gilt als Zusicherung im Sinne von § 536 Abs. 2 BGB, so dass spätestens ein Jahr nach Übergabe der Räume dieser Balkon auch durch den Vermieter zu errichten ist.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    22.05.2015