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Suchergebnis Urteilssuche (521 - 530 von 727)

  1. 67 S 56/03 - Betriebskostenabrechnung nur durch den Eigentümer; unwirksame Vereinbarungen im Übergabeprotokoll
    Leitsatz: 1. Maßgeblich für den Eigentumsübergang nach §§ 16, 17 VermG ist die Bestandskraft des Übertragungsbescheides. Ist nur für diesen Zeitpunkt die Abrechnungsperiode über Betriebskosten noch nicht abgelaufen, kann allein der neue Eigentümer Nachforderungen geltend machen. 2. Auf entgegenstehende Vereinbarungen mit dem neuen Eigentümer kann sich der bisherige Vermieter nicht berufen, wenn der Mieter nicht zugestimmt hat.
    LG Berlin
    07.08.2003
  2. 23 O 77/03 - Altdarlehensforderungen; Gesetzmäßigkeitsgrundsatz; Rückforderungsanspruch
    Leitsatz: 1. Rückforderung von auf verjährte Altdarlehensforderungen an die KfW gezahlte Beträge ausgeschlossen. 2. Ein Rückforderungsanspruch erwächst auch nicht aus dem Gebot der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu Lasten der KfW.
    LG Berlin
    30.07.2003
  3. 63 T 65/03 - Angabe der Anschrift des beklagten Vermieters erforderlich
    Leitsatz: Jedenfalls dann, wenn der klagende Mieter die Anschrift des Vermieters auf zumutbare Weise ermitteln kann, ist eine Klage unzulässig, die nur den Namen (aber nicht die Anschrift) des Vermieters und die zustellungsbevollmächtigte Hausverwaltung angibt.
    LG Berlin
    25.07.2003
  4. 62 S 114/03 - Anspruch des Mieters auf Einbau von Gasetagenheizung; Modernisierung durch Mieter
    Leitsatz: Es stellt sich als unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Vermieter einer neuen Beheizungsart, für die der Mieter sorgen will, nicht zustimmt, obwohl diese für den Mieter wesentliche Vorteile, für den Vermieter aber keine Nachteile mit sich bringt (Einbau einer Gasetagenheizung). Nachteile entstehen dem Vermieter schon allein deswegen nicht, weil der Mieter sowohl die Kosten des Einbaus als auch des Rückbaus zu tragen hat. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    21.07.2003
  5. 64 S 164/03 - Kein Kündigungsrecht nach § 23 SchuldRAnpG ohne Bebauungsplan; Datschenkündigung
    Leitsatz: 1. Für den Ausschluß eines erst in zweiter Instanz erfolgten Beweisantritts gem. § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO reicht es aus, wenn sich aus dem Tatbestand des angefochtenen Urteils ergibt, daß die entsprechende Partei auf die Beweisbedürftigkeit und den fehlenden Beweisantritt hingewiesen worden ist; dies reicht zur Protokollierung des Hinweises aus. 2. Der Grundstückseigentümer kann gem. § 23 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SchuldRAnpG ein Grundstück nur kündigen, wenn er dieses alsbald der im Bebauungsplan festgesetzten anderen Nutzung zuführen oder für diese Nutzung vorbereiten will. Fehlt es an einem Bebauungsplan, dessen Aufstellung noch nicht einmal beschlossen ist, kann eine Kündigung nach dieser Vorschrift nicht erfolgen.
    LG Berlin
    18.07.2003
  6. 63 S 385/02 - Keine Wohnungsrückgabe durch Wohnungsschlüssel in den Hauswartbriefkasten
    Leitsatz: Eine Wohnung ist dann zurückgegeben, wenn der Vermieter die Wohnungsschlüssel erhalten hat. Der Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Hauswartes reicht dafür nicht aus, es sei denn, eine entsprechende Rückgabe war zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    08.07.2003
  7. 64 S 103/03 - Kein Anspruch auf Anpassung der Elektroversorgung an neuesten technischen Stand; modernisierende Instandsetzung
    Leitsatz: 1. Die Kenntnis des Mangels bei Übergabe der Mietsache führt nicht zum Verlust des Mängelbeseitigungsanspruchs. 2. Für den vertragsgemäßen Zustand der Elektroversorgung kommt es nur darauf an, ob diese den bei Errichtung des Hauses geltenden Anforderungen entsprach. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Mietsache geänderten technischen Normen anzupassen.
    LG Berlin
    08.07.2003
  8. 63 S 12/03 - Baulärm in der City; Zahlungsvorbehalt, ohne anschließend Rechte geltend zu machen
    Leitsatz: Will der Mieter wegen Baulärmbeeinträchtigung in seiner Citywohnung Minderung geltend machen, muß er die tatsächlich in seiner Wohnung wahrnehmbaren Beeinträchtigungen nach Art und Ausmaß mindestens nach gewissen Zeitabschnitten beschreiben; eine Vermutung, daß Bauarbeiten auch zu Lärmbeeinträchtigungen führen, besteht hier nicht. Wird Miete unter Vorbehalt gezahlt, muß der Mieter aus dem erklärten Vorbehalt innerhalb einer angemessenen Zeit Konsequenzen ziehen und entsprechende Rechte herleiten. Er muß jedenfalls spätestens nach Beendigung der entsprechenden Bauarbeiten, die Anlaß für den Vorbehalt waren, tätig werden. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    08.07.2003
  9. 67 S 486/01 - Kein Mieteranspruch auf ständige Wohnungsanpassung an steigende Wohnbedürfnisse (hier: Verbesserung der Trittschalldämmung); modernisierende Instandhaltung
    Leitsatz: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die vermietete Wohnung ständig an die im Laufe der Zeit steigenden Wohnbedürfnisse anzupassen (hier: Trittschalldämmung nach DIN 4109). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    03.07.2003
  10. 65 T 57/03 - Begründungspflicht für Kündigung wegen Zahlungsverzugs; erneute Kündigung mit der Räumungsklage
    Leitsatz: 1. Eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist mangels Begründung unwirksam, wenn nur ein nicht näher bezeichneter Saldo beigefügt ist. 2. Die Prozeßvollmacht eines Rechtsanwalts umfaßt bei einer Räumungsklage auch die Abgabe einer erneuten Kündigung; eine Zurückweisung durch den Mieter mangels Vollmacht ist ausgeschlossen.
    LG Berlin
    27.06.2003