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Urteil Altdarlehensforderungen
Schlagworte
Altdarlehensforderungen; Gesetzmäßigkeitsgrundsatz; Rückforderungsanspruch
Leitsätze
1. Rückforderung von auf verjährte Altdarlehensforderungen an die KfW gezahlte Beträge ausgeschlossen.
2. Ein Rückforderungsanspruch erwächst auch nicht aus dem Gebot der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu Lasten der KfW.
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