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62 S 254/03 - Kündigungsbeschränkungen wegen Wohnraumunterversorgung außer KraftLeitsatz: 1. Seitdem die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung per 1. September 2000 außer Kraft gesetzt worden ist, sind auch die Kündigungsbeschränkungen wegen Unterversorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen entfallen. 2. Der Mieter kann sich gegen die Räumungsklage widerklagend mit dem Ziel wenden, die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen (Härteeinwand). Obwohl das Gericht auch von Amts wegen über die Fortsetzung des Mietverhältnisses entscheiden kann (§ 308 a Abs. 1 ZPO), fehlt insofern nicht das Rechtsschutzbedürfnis. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin10.11.2003
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64 S 82/02 - Absenkung der Miete während einer Staffelmietvereinbarung und Jahresfrist für UnveränderbarkeitLeitsatz: Die Regelung, wonach die Miete bei einer Staffelmietvereinbarung mindestens ein Jahr unverändert bleiben muß, gilt für die erstmalige Vereinbarung einer Staffelmiete, nicht jedoch für einmalige Mietsenkungen auf Wunsch des Mieters während einer laufenden Staffelmietvereinbarung. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin07.11.2003
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63 S 178/03 - Unwirksame Schönheitsreparaturklausel bei zu kurzen FristenLeitsatz: Ist in einem Fristenplan vorgesehen, daß Fenster, Türen und Heizkörper alle vier Jahre gestrichen werden müssen, ist die Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt unwirksam.LG Berlin07.11.2003
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67 S 204/03 - Kein Schadensersatz für Mieter bei zu geringen BetriebskostenvorschüssenLeitsatz: Ein Schadensersatzanspruch des Mieters wegen zu niedrig angesetzter Betriebskostenvorschüsse kommt nur dann in Betracht, wenn der Vermieter bewußt in Täuschungsabsicht handelte.LG Berlin03.11.2003
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32 O 612/02 - Vereinbartes Sonderkündigungsrecht des Mieters bei GeschäftsaufgabeLeitsatz: Ist im Geschäftsraummietvertrag vereinbart, daß ein wichtiger Grund zur Kündigung für den Mieter die Abwendung eines Insolvenzverfahrens durch Geschäftsaufgabe sein soll, kommt eine Kündigung nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit in Betracht; bloße Anlaufschwierigkeiten bei einem neueröffneten Geschäft reichen nicht.LG Berlin30.10.2003
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62 S 257/03 - Keine Kappungsgrenze bei HeizenergiesparmaßnahmenLeitsatz: Für eine Mieterhöhung aufgrund von Maßnahmen zur Einsparung von Energie gibt es keine aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot sich ergebende Obergrenze (etwa auf das Doppelte der auf die Wohnung entfallenden Heizkostenersparnis). § 559 BGB sieht derartiges nicht vor. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin30.10.2003
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29 O 312/03 - Feststellungsklage zur Kostentragung bei KlageerledigungLeitsatz: Ein Feststellungsinteresse für eine unbezifferte Kostenfeststellungsklage bei "Erledigung" zwischen Einreichung und Zustellung der Klage ist auch nach der Zivilprozeßreform nicht entfallen.LG Berlin29.10.2003
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65 S 245/03 - Keine Bindung des Vermieters durch widerspruchslose Hinnahme einer Mietminderung über einen längeren ZeitraumLeitsatz: Der Vermieter kann auch nach Hinnahme einer Minderung über einen längeren Zeitraum (hier: drei Jahre) das Vorliegen eines Mangels bestreiten (gegen ZK 67 MM 1998, 312).LG Berlin24.10.2003
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63 S 105/03 - Kein automatisches Wiederaufleben des Mietminderungsrechtes nach VerwirkungLeitsatz: War für einen Zeitraum vor Inkrafttreten der Mietrechtsreform (1. September 2001) das Minderungsrecht des Mieters verwirkt, lebt es für die Zeit danach nicht automatisch wieder auf. Es bedarf vielmehr zumindest einer Äußerung des Mieters, daß er sich jetzt ausdrücklich auf das Minderungsrecht beruft, es in einer für den Vermieter erkennbaren Weise innerhalb eines angemessenen Zeitraums anzeigt und es geltend macht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin24.10.2003
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48 S 64/03 - Haftung des Wohnungseigentümers für WasserentgeltLeitsatz: 1. Mit dem Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft tritt der Sondereigentümer auch in einen bestehenden Wasserlieferungsvertrag ein. 2. Die Wohnungseigentümer haften für die Wasserkosten als Gesamtschuldner. 3. Die Eigentümergemeinschaft kann die Wasserbetriebe nicht zum Abschluß von Einzelversorgungsverträgen veranlassen, denn die Versorgungspflicht besteht nur für das Haus, nicht für einzelne Wohnungen. 4. Für die Zeit nach seinem Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft haftet der ehemalige Eigentümer nicht mehr für Wasserkosten. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin21.10.2003