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Urteil Anspruch des Mieters auf Einbau von Gasetagenheizung
Schlagworte
Anspruch des Mieters auf Einbau von Gasetagenheizung; Modernisierung durch Mieter
Leitsatz
Es stellt sich als unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Vermieter einer neuen Beheizungsart, für die der Mieter sorgen will, nicht zustimmt, obwohl diese für den Mieter wesentliche Vorteile, für den Vermieter aber keine Nachteile mit sich bringt (Einbau einer Gasetagenheizung). Nachteile entstehen dem Vermieter schon allein deswegen nicht, weil der Mieter sowohl die Kosten des Einbaus als auch des Rückbaus zu tragen hat. (Leitsatz der Redaktion)
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