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Urteil Angabe der Anschrift des beklagten Vermieters erforderlich


Schlagworte

Angabe der Anschrift des beklagten Vermieters erforderlich

Leitsatz

Jedenfalls dann, wenn der klagende Mieter die Anschrift des Vermieters auf zumutbare Weise ermitteln kann, ist eine Klage unzulässig, die nur den Namen (aber nicht die Anschrift) des Vermieters und die zustellungsbevollmächtigte Hausverwaltung angibt.

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