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Urteil Angabe der Anschrift des beklagten Vermieters erforderlich
Schlagworte
Angabe der Anschrift des beklagten Vermieters erforderlich
Leitsatz
Jedenfalls dann, wenn der klagende Mieter die Anschrift des Vermieters auf zumutbare Weise ermitteln kann, ist eine Klage unzulässig, die nur den Namen (aber nicht die Anschrift) des Vermieters und die zustellungsbevollmächtigte Hausverwaltung angibt.
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