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67 S 92/03 - Ca.-Wohnflächenangabe keine zugesicherte EigenschaftLeitsatz: Eine mit ca. angegebene Wohnfläche ist keine zugesicherte Eigenschaft. Eine Flächendifferenz von mehr als 10 % führt - wenn überhaupt - nur dann zu einer Mietminderung, wenn der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch beeinträchtigt ist. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin08.09.2003
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62 S 159/03 - Ausschluß des Kündigungsrechtes bei StaffelmietvereinbarungLeitsatz: Ist in einem Mietvertrag mit Staffelmietvereinbarung vorgesehen, daß die Kündigung entgegen dem gesetzlichen Regelfall lediglich nur einmal jährlich immer zum 31. Januar des Jahres möglich sein soll, handelt es sich dabei um eine unzulässige Beschränkung des Kündigungsrechtes gemäß § 557 a Abs. 3 BGB, soweit sie sich auf einen Zeitraum von mehr als vier Jahren seit Abschluß der Staffelmietvereinbarung erstreckt. Nach Ablauf der Vierjahresfrist kann daher unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin28.08.2003
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67 S 110/03 - Ehrverletzendes Wandplakat als KündigungsgrundLeitsatz: Die Anbringung eines ehrverletzenden Plakats an der Hausfassade kann ein ausreichender Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung des verantwortlichen Mieters sein. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin28.08.2003
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62 S 79/03 - Auseinandersetzung der nichtehelichen LebensgemeinschaftLeitsatz: Mieten Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam eine Wohnung an, haften sie für den Mietzinsanspruch gesamtschuldnerisch. Bezahlt nach Ende der Lebensgemeinschaft und Auszug eines Partners aus der Wohnung der andere Partner die Miete, entsteht kein hälftiger Ausgleichsanspruch, wenn der Auszug nicht durch Beziehungsprobleme bedingt (notwendiger Umzug in ein Pflegeheim) ist und der verbleibende Partner sich aus freien Stücken dafür entscheidet, die Wohnung alleine zu behalten. Für die Zeit bis zur Beendigung der Lebensbeziehung gibt es grundsätzlich keinen Ausgleichsanspruch, es sei denn, der auf Ausgleich klagende Lebenspartner beweist eine den allgemeinen Regeln der nichtehelichen Lebensgemeinschaft zuwiderlaufende Gestaltung. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin25.08.2003
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61 S 435/02 - Anrechnung von Drittmitteln bei der Mieterhöhung; KürzungsbeträgeLeitsatz: Bei einem Mieterhöhungsverlangen sind Drittmittel auch dann zu berücksichtigen, wenn es sich um Vermietung einer bereits modernisierten Wohnung handelt. Die Anrechnung hat unbefristet bei jeder Mieterhöhung nach § 558 b BGB zu erfolgen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin21.08.2003
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67 T 90/03 - Kein Mieteranspruch gegen Vermieter auf Stellung von Set-Top-BoxLeitsatz: Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Instandsetzung der Wohnung zum digitalen Fernsehempfang und Zurverfügungstellung einer Set-Top-Box. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin21.08.2003
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63 S 21/03 - Vertragliche Vereinbarung einer KündigungsfristLeitsatz: Folgende Formularklausel entspricht einer Kündigungsvereinbarung im Sinne des Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB: "1. Das Mietverhältnis beginnt am ... und läuft auf unbestimmte Zeit. 2. Es kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (§ 565 BGB), die für beide Vertragsteile verbindlich ist, gekündigt werden. 3. Die Kündigungsfrist beträgt: (Es werden hier die Kündigungsfristen des § 565 BGB a. F. inhaltlich wiedergegeben.)" (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin19.08.2003
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29 O 493/02 - Keine Minderung wegen schon bei Vertragsschluß zu vermutenden Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück; MängelLeitsatz: Ist das Risiko der Aufnahme von Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück bei Vertragsschluß für den Mieter erkennbar, kommt eine Minderung wegen der späteren Beeinträchtigungen nicht in Betracht.LG Berlin15.08.2003
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13 O 197/03 - Keine Staatshaftung für Kündigung eines Gewerbemietvertrages nach Absperrmaßnahme aus Furcht vor AnschlägenLeitsatz: 1. Ein Grundstückseigentümer hat gegen das Land Berlin keinen Anspruch auf Schadensausgleich, wenn wegen langfristiger Absperrmaßnahmen (hier: in der Umgebung der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika) ein Geschäftsraummieter vorfristig kündigt. 2. Der Mieter ist beteiligter Dritter im Sinne des § 59 Abs. 1 Nr. 2 ASOG und kann bei deutlichen Gewinneinbußen einen Anspruch auf Schadensausgleich gegen das Land Berlin haben.LG Berlin12.08.2003
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13 S 7/03 - Darlegungslast zur Billigkeit der Entgelte liegt bei BSRLeitsatz: Hat der Eigentümer die Entgelte der BSR nur unter Vorbehalt gezahlt und die Unbilligkeit der Tarife gerügt, hat die BSR im Rückforderungsprozeß die uneingeschränkte Darlegungs- und Beweislast zur Billigkeit im Sinne des § 315 BGB.LG Berlin12.08.2003