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Urteil Begründungspflicht für Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Schlagworte
Begründungspflicht für Kündigung wegen Zahlungsverzugs; erneute Kündigung mit der Räumungsklage
Leitsätze
1. Eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist mangels Begründung unwirksam, wenn nur ein nicht näher bezeichneter Saldo beigefügt ist.
2. Die Prozeßvollmacht eines Rechtsanwalts umfaßt bei einer Räumungsklage auch die Abgabe einer erneuten Kündigung; eine Zurückweisung durch den Mieter mangels Vollmacht ist ausgeschlossen.
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