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Suchergebnis Urteilssuche (311 - 320 von 405)

  1. OVG 2 B 34.91 - Parteivermögen; Altparteien; Massenorganisationen; Stichtag; Unternehmen; Zustimmungsvorbehalt; Vermögensverfügungsbeschränkung; Ausgründungen; verbundene juristische Person
    Leitsatz: 1. Dem Zustimmungsvorbehalt des § 20 b Abs. 1 PartG-DDR unterfallen unmittelbar nur die Parteien (Altparteien) und die ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen, die bereits am 7. Oktober 1989 bestanden haben. Dem in § 20 b Abs. 2 PartG-DDR festgelegten Stichtag kommt insofern nicht lediglich Bedeutung zu für die Frage, welche Vermögenswerte und Vermögensverhältnisse zu sichern, zu trennen und rückabzuwickeln sind, sondern nimmt später gegründete Parteien oder Organisationen in der Regel von der Zustimmungspflicht aus. 2. Für die Einordnung eines am Stichtag 7. Oktober 1989 bestehenden Unternehmens als "verbundene juristische Person" im Sinne des § 20 b PartG-DDR sind in erster Linie die wirtschaftlichen Beziehungen maßgebend. Ein Unternehmen unterfällt als verbundene juristische Person den Regelungen des § 20 b Abs. 1 und 2 PartG-DDR, wenn bei ihm in einem nicht unerheblichen Umfang Vermögen vorhanden war, das einen Teil des wirtschaftlichen Potentials einer der Parteien ausmachte. 3. Ein Unternehmen, das bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise die Kriterien einer verbundenen juristischen Person erfüllt, jedoch erst nach dem Stichtag 7. Oktober 1989 und vor dem Inkrafttreten des Parteiengesetzes am 1. Juni 1990 ausschließlich oder überwiegend mit Mitteln einer Altpartei gegründet worden ist, ist wie ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 20 b PartG-DDR zu behandeln. Die Zielsetzung des Gesetzgebers, das gesamte Vermögen der Altparteien festzustellen und die unkontrollierte Weitergabe des Vermögens oder Teilen davon zu verhindern, rechtfertigt es, im Wege der Lückenschließung den Zustimmungsvorbehalt und die treuhänderische Verwaltung auf solche nach dem Stichtag entstandenen Unternehmen zu erstrecken, die lediglich rechtlich selbständige "Ausgründungen" darstellen, und ihre wirtschaftliche Existenz ganz oder überwiegend aus dem Vermögen einer Altpartei herleiten.
    OVG Berlin
    13.03.1992
  2. VG 25 A 433.92 - Investitionsvorrangbescheid; Widerspruch; Gebietskörperschaft; Berechtigter
    Leitsatz: Kein Widerspruch mehr gegen einen auf § 3 a VermG a. F. gestützten Bescheid. Dieser ist auch heute noch an dem bei seinem Erlaß geltenden Recht zu messen. Eine Gebietskörperschaft des Beitrittsgebiets kann nicht Berechtigte im Sinne von § 2 Abs. 1 VermG n. F. sein. Kulturhistorisches Interesse allein begründet nicht den Restitutionsanspruch.
    VG Berlin
    29.12.1992
  3. VG 26 A 474.92 - Treuhandanstalt; Rechtsträgerobjekte; gesellschaftliche Organisationen; Nutzungsbeendigung; Massenorganisation; Nutzungsvertrag zur privaten Gewinnerzielung
    Leitsatz: Die Treuhandanstalt darf im Rahmen ihrer Befugnisse nach § 20 b Abs. 2 PartG-DDR die fortdauernd rechtswidrige Nutzung ehemaliger Rechtsträgerobjekte "gesellschaftlicher Organisationen" durch eine verbundene juristische Person i. S. dieser Vorschrift auch dann beenden, wenn dies zur weitgehenden Einstellung des Gewerbebetriebes dieser juristischen Person führt. Ein Anfang 1990 geschlossener Vertrag, durch den eine Massenorganisation der ehemaligen DDR (FDJ) volkseigene Immobilien, welche in ihrer Rechtsträgerschaft standen, zur Nutzung einer GmbH überlassen hat, die im wesentlichen die private Gewinnerzielung verfolgt, verstieß gegen ein gesetzliches Verbot des damals geltenden DDR-Rechts und ist daher unwirksam.
    VG Berlin
    29.12.1992
  4. VG 25 A 533.92 - Anfechtungsklage; Investitionsvorrangbescheid; aufschiebende Wirkung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Investitionszweck; Anhörungsverfahren
    Leitsatz: 1. Die Anfechtungsklage gegen den Investitionsvorrangbescheid hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. 2. Keine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, nur weil der Berechtigte den Investitionszweck durch Verkauf des Grundstücks statt durch Bestellung eines Erbbaurechts verwirklichen will. 3. Zur Sicherung des Investitionszwecks durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. 4. Zu den Anforderungen des Anhörungsverfahrens.
    VG Berlin
    21.12.1992
  5. VG 25 A 111.92 - Gebäudeeigentum; Fortbestand des Gewerbemietvertrages bei Restitution; Investitionsbewerber; Investitionsvorrangbescheid
    Leitsatz: Die Vereinbarung eines Gebäudeeigentums, für das kein Gebäudegrundbuchblatt eingerichtet worden ist, gilt nach dem 3. Oktober 1990 als endgültig fehlgeschlagen. Durch die Restitution eines Grundstücks werden subjektive Rechte eines Gewerbemieters nicht berührt. Die Rechte des Investitionsbewerbers werden im Restitutionsverfahren durch das Schicksal einer Investitionsvorrangentscheidung nicht berührt.
    VG Berlin
    18.12.1992
  6. SU 1 K 92.29 - Redlichkeit; redlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund; Miterben
    Leitsatz: 1. Zur Berechtigung des Miterben. 2. Bei der Beurteilung der Redlichkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 VermG kommt es auf die Redlichkeit des heutigen Eigentümers, nicht auf die Redlichkeit früherer Voreigentümer an, sofern die Berechtigung nicht aus einem Erbgang abgeleitet wird. 3. Das bloße Wissen eines Eigentümers von der Tatsache einer früheren Enteignung führt nicht zu seiner Unredlichkeit.
    VG Meiningen
    17.12.1992
  7. 1 K 170/92 - Neubescheidung; Entziehungstatbestand; Berechtigter; Kettenerbausschlagung; Überschuldung
    Leitsatz: 1. Wird von einem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen aufgrund dessen (fehlerhafter) Rechtsansicht ein Element des Entziehungstatbestandes überhaupt nicht geprüft, so kann das Gericht in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO den ablehnenden Bescheid aufheben und den Bekl. zur erneuten Bescheidung der Sache verpflichten. 2. Berechtigter i. S. des Vermögensgesetzes bei einer sog. Kettenerb-ausschlagung wegen Überschuldung (§ 1 Abs. 2 Vermögensgesetz) ist nur der zuerst Ausschlagende (bzw. dessen Rechtsnachfolger).
    VG Weimar
    16.12.1992
  8. IV K 539/92 (VG) - Finanzierungszusage; Investitionsvorrang; Bonität eines Investors
    Leitsatz: Finanzierungszusagen eines Dritten sind nur dann geeignet, die wirtschaftliche Bonität eines Investors glaubhaft zu machen, wenn sie auf einem gegenüber demjenigen des Investors eigenständigen, wirtschaftlichen (wie z. B. bei Banken) oder auf einem öffentlichen Interesse (wie z. B. bei Subventionen) des Finanzgebers beruhen.
    VG Dresden
    09.12.1992
  9. VG 26 A 748.92 - Verbundenheit; Gesamtvollstreckung; Verwalter; Treuhandanstalt; Parteienvermögen
    Leitsatz: 1. Zum Begriff der "Verbundenheit". 2. Der nach der Gesamtvollstreckungsordnung gerichtlich bestellte Verwalter über das Vermögen einer durch § 20 b des Parteiengesetzes der DDR (PartG-DDR) erfaßten juristischen Person verdrängt grundsätzlich die Treuhandanstalt in der Ausübung der ihr durch § 20 b Abs. 2 PartG DDR übertragenen treuhänderischen Befugnisse.
    VG Berlin
    07.12.1992
  10. VG 21 A 540.92 - besatzungshoheitliche Enteignung; Berliner Liste 3; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Investitionsvorhaben; Glaubhaftmachung; Gleichwertigkeit des Investitionsvorhabens
    Leitsatz: 1. Die durch die sog. Berliner Liste 3 beschlossenen entschädigungslosen Enteignungen sind nicht auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne von § 1 Abs. 8 lit. a) VermG erfolgt. 2. Das Konzept des Anmelders, der seine Berechtigung glaubhaft gemacht hat, kann auch gleichwertig sein, wenn er für den Fall des späteren Erweises seiner Nichtberechtigung die Zahlung des Verkehrswertes und nicht des zwischen Investor und Verfügungsberechtigten vereinbarten höheren Kaufpreises zusagt.
    VG Berlin
    04.12.1992