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Urteil Investitionsvorrangbescheid
Schlagworte
Investitionsvorrangbescheid; Widerspruch; Gebietskörperschaft; Berechtigter
Leitsatz
Kein Widerspruch mehr gegen einen auf § 3 a VermG a. F. gestützten Bescheid. Dieser ist auch heute noch an dem bei seinem Erlaß geltenden Recht zu messen. Eine Gebietskörperschaft des Beitrittsgebiets kann nicht Berechtigte im Sinne von § 2 Abs. 1 VermG n. F. sein.
Kulturhistorisches Interesse allein begründet nicht den Restitutionsanspruch.
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