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Suchergebnis Urteilssuche (281 - 290 von 405)
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4 C 12/92 - Zahlungsverzug; Postgiroamt als ErfüllungsgehilfeLeitsatz: Der Mieter muß sich durch das Postgiroamt verschuldete Verzögerungen der Mietüberweisungen zurechnen lassen.AG Tiergarten11.03.1992
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5 C 356/91 - Kündigung; Untervermietung; Widerruf der Erlaubnis; Abmahnung; Kündigungszugang; AnschriftenänderungLeitsatz: 1. Willenserklärungen des Vermieters gelten dem Mieter auch dann als zugegangen, wenn sie an die im Vertrag angegebene Anschrift gerichtet sind, der Mieter aber inzwischen seinen Wohnsitz an einem unbekannten Ort begründet hat. 2. Die Erlaubnis zur Untervermietung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden. 3. Der Widerruf kann mit der Abmahnung nach §§ 556, 553 BGB verbunden werden.AG Tiergarten09.03.1992
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15 C 046/92 - Kündigung; berechtigtes Interesse; ZweckentfremdungLeitsatz: Zwar kann der fortdauernde Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Zweckentfremdungsvorschriften dem Vermieter ein Recht zur Beendigung des Mietverhältnisses gemäß § 564 b BGB einräumen, doch reicht bereits die bloße Aufforderung der Behörde an den Vermieter, dem Mieter gegenüber die Kündigung des Mietverhältnisses zu er klären, als Begründung für die Wirksamkeit einer Kündigung nicht aus.AG Schöneberg06.03.1992
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15 C 258/91 - Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters; HärteLeitsatz: Ein Mieter kann die Duldung einer Modernisierung (hier: Einbau eines Aufzuges) im Hinblick auf die Härteklausel des § 541 b Abs. 1 BGB dann nicht verweigern, wenn die Härte nur besteht, weil er nunmehr als einziger von ursprünglich mehreren Mitmietern noch die Wohnung bewohnt.AG Schöneberg11.02.1992
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6 C 419/91 - Schönheitsreparaturen; Schadensersatz; MehrwertsteuerLeitsatz: Kein Anspruch auf Erstattung der fiktiven Mehrwertsteuer bei Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen.AG Neukölln06.02.1992
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9 C 600.91 - Betriebskostenerhöhung; Erläuterung; RechnungsdatenLeitsatz: Bei Betriebskostenerhöhungen hat der Vermieter anzugeben, seit wann sich welche Betriebskostenart gegenüber einem bestimmten früheren Stand aus welchem Grund und in welchem Umfang erhöht; insofern muß jede einzelne Rechnung mindestens mit ihrem Datum aufgeführt sein.AG Charlottenburg29.01.1992
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15 C 522/91 - Mieterhöhung für preisgebundenen Neubau; Berechnung durch Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung; Erläuterung; ZinsanhebungLeitsatz: 1. Die Forderung des § 10 WoBindG, wonach eine Mieterhöhung berechnet werden muß, ist erfüllt, wenn die aus einem beigefügten Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung hervorgehende Durchschnittsmiete mit der Wohnfläche des Mieters multipliziert und der bisherigen Einzelmiete unter Angabe des Änderungsbetrages gegenübergestellt ist. 2. Die von § 10 WoBindG geforderte Erläuterung ist gegeben, wenn ein konkreter, individualisierbarer und nachvollziehbarer Vorgang bezeichnet wird (hier: "Zinsanhebung des 1-b-Darlehens").AG Schöneberg24.01.1992
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15 C 502/91 - Treuhandvertrag; MietgarantieLeitsatz: Eine im Rahmen eines Treuhandvertrages zugesicherte Miete (Mietgarantie) führt mangels weiterer Vereinbarungen nicht dazu, daß ein eventueller Mehrerlös nicht weitergegeben werden muß.AG Schöneberg07.01.1992
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BVerwG 7 C 16.92 - Investitionsbescheinigung; Anfechtungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; VorhabensänderungLeitsatz: Wird eine nach dem Investitionsgesetz oder nach § 3 a VermG erteilte Investitionsbescheinigung nach Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes aufgehoben, richten sich die Rechtsfolgen der Aufhebung nach § 12 Abs. 3 InVorG. Ist in derartigen Fällen der Investor Eigentümer des anmeldebelasteten Vermögenswertes geworden, so kann das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage des Berechtigten gegen die Investitionsbescheinigung allenfalls unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG entfallen. Verändert der Investor sein Vorhaben vor Abschluß des Verwaltungsverfahrens wesentlich, ist für das geänderte Konzept ein erneutes Investitionsvorrangverfahren unter Beteiligung des Anmelders durchzuführen.BVerwG18.12.1992
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BVerwG 4 N 2.91 - Aussenbereich; Bebauungsplan; Nutzungsbeschränkung; Einzelflächen; besonderer Wohnbedarf,Leitsatz: 1. Der Eigentümer eines Grundstücks kann grundsätzlich einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend machen, wenn Inhalt und Schranken seines Grundeigentums durch einen Bebauungsplan bestimmt werden. Dies gilt auch dann, wenn ein zuvor im Außenbereich gelegenes Grundstück durch die Ausweisung im Bebauungsplan zwar eine wertsteigernde Baulandqualität erlangt, der Plan jedoch Nutzungsbeschränkungen enthält, die eine aus der Sicht des Eigentümers günstigere Nutzung des Grundstücks verhindern (hier: Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB). 2. "Einzelne Flächen" im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB sind Flä-chen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf, die in eine durch Bebauungsplan geplante oder bereits vorhandene Bebauung mit einem anderen Nutzungszweck eingestreut sind und wegen ihrer geringen Größe ungeeignet sind, das Entstehen einseitiger Bevölke-rungsstrukturen zu begünstigen. 3. Der "besondere Wohnbedarf" von Personengruppen im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB muß in baulichen Besonderheiten der Wohn-gebäude zum Ausdruck kommen; ein geringes Einkommen begründet (allein) keinen "besonderen Wohnbedarf" im Sinne dieser Vorschrift. Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 8 BauGB müssen nur die begünstigte Personengruppe mit einem besonderen Wohnbedarf bezeichnen; die jeweiligen baulichen Besonderheiten müssen grundsätzlich nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden.BVerwG17.12.1992