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2 S 10/92 - Zivilrechtsweg; investive Veräußerung; Bindung der Zivilgerichte; Investitionsvorrangbescheid; Veräußerungsverbot; Suspensiveffekt; Anfechtungsklage; UnterlassungspflichtLeitsatz: 1. Zulässigkeit des Zivilrechtsweges bei drohender investiver Veräußerung. 2. Bindung der Zivilgerichte an erlassene rechtsgestaltende und nicht nichtige Verwaltungsakte.BezG Dresden10.04.1992
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OVG 2 A 9.88 - Bebauungsplan; Planungsrecht; Umplanung eines Wohngebiets in ein Gewerbegebiet; AbwägungsgebotLeitsatz: 1. Zum Abwägungsgebot bei der Umplanung eines Wohngebiets in ein Gewerbegebiet. 2. Das (teilweise) Außerkrafttreten eines Bebauungsplanes wegen Funktionslosigkeit ist auch im Normenkontrollverfahren zu prüfen. 3. Zur Wirksamkeit und Überleitung des Berliner Planungsrechts in der Bauordnung von 1958 in Verbindung mit dem Baunutzungsplan von 1958/1961.OVG Berlin,31.03.1992
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1 B 15/91 V - Investitionsverfahren; Kaufpreismitteilung; KaufvertragsvorlageLeitsatz: Zum Umfang der Pflicht, a) im Bescheid nach § 3 a VermG den voraussichtlichen Kaufpreis mitzuteilen (wie Senatsbeschluß vom 18.3.1992 - 1 B 1/92 V ), b) den Kaufvertrag im Rechtsstreit mit dem Berechtigten wegen einer Entscheidung nach § 3 a VermG vorzulegen.BezG Potsdam31.03.1992
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IV K 162/92 (VG) - Investitionsvorrang; Investitionsform; Entschließungsermessen; AuswahlermessenLeitsatz: 1. Zur Rechtsnatur eines § 3 a-VermG Bescheides. 2. Zum Entschließungs- und Auswahlermessen des Verfügungsberechtigten, auch hinsichtlich der Investitionsform (Veräußerung, Vermietung, Verpachtung).KreisG Dresden, 4. Kammer für Verwaltungssachen23.03.1992
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1 B 1/92 V - Aussetzung der Vollziehung; Enteignungen nach dem Aufbaugesetz; Gegenkonzept; Streitwert in vorläufigenLeitsatz: 1. Der defensive vorläufige Rechtsschutz nach § 80 a Abs. 3 VwGO setzt einen erfolglosen Antrag des Dritten auf behördliche Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 6 VwGO nicht voraus. 2. Im Verfahren nach § 3 a Vermögensgesetz ist die Beschwerde gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nach §§ 80, 80 a VwGO gem. § 37 Abs. 2 VermG statthaft. 3. Zur Frage, inwieweit Enteignungen nach dem Aufbaugesetz der DDR dem Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes unterliegen. 4. Ein "Gegenkonzept" des Berechtigten ist im Verfahren nach § 3 a VermG nur beachtlich, wenn es spätestens bis zum Erlaß des Ausgangsbescheides vorgelegt worden ist. 5. Im Bescheid nach § 3 a VermG ist der voraussichtliche Kaufpreis des Vermögensgegenstandes mitzuteilen. 6. Der Streitwert beträgt in vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen Entscheidungen nach § 3 a VermG 1/20 des Kaufpreises /Verkehrswertes.BezG Potsdam18.03.1992
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V 24/92 - Kommanditgesellschaft; Kapitaleinkünfte; Vermietungseinkünfte; AusgeichsvolumenberechnungLeitsatz: Erzielt eine KG Einkünfte sowohl aus Vermietung und Verpachtung als auch aus Kapitalvermögen, so sind zum Zwecke der Berechnung des verrechenbaren Verlustes gem. § 15 a Abs. 4 EStG beide Einkünfte zusammenzurechnen.FG Berlin17.03.1992
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III K 321/91 (VG) - Rückübertragung; Restitution; Grundlagenbescheid; Vorverfahren; AuskunftserteilungLeitsatz: 1. Bis zur Bestandskraft eines Grundlagenbescheides, der auf Entschädigung statt Rückgabe ausgerichtet ist, kann der Berechtigte von der getroffenen Wahl wieder Abstand nehmen und die Rückübertragung verlangen. 2. Rechtswidrigkeit eines Grundlagenbescheides, wenn die Behörde den Antragsteller nicht gem. § 32 Abs. 1 Satz 2 VermG auf die Möglichkeit der Auskunftserteilung nach § 31 Abs. 2 VermG hingewiesen hat.KreisG Dresden10.03.1992
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12 S 53/91 - Veräußerung von Grundbesitz in der DDR als Voraussetzung zur Ausreiseerlaubnis / nachträgliche Anfechtung der ZwangslageLeitsatz: 1. Wer in der DDR redlich von einem Ausreisewilligen Eigentum an Grundstücken erworben hat, ist jedenfalls dann vor Rückübertra-gung und Rückauflassung geschützt, wenn der Ausgebürgerte nicht innerhalb von 2 Wochen nach der letzten Volkskammerwahl, das heißt bis zum 1. April 1990, den Kaufvertrag angefochten hat. 2. Die Anfechtung nach § 70 Abs. 2 ZGB der DDR (Anfechtung von Verträgen) ist dann schuldhaft verzögert. 3. Weil grundsätzlich nur derjenige aus der DDR ausreisen durfte, der seine Eigentumsverhältnisse geklärt hatte, steht auch eine zu diesem Zweck vorab durchgeführte Grundstücksveräußerung in einem kausalen Zusammenhang mit dieser staatlichen Pression. 4. Das VermG geht als lex specialis einer Anfechtung nach § 70 ZGB der DDR vor. (Leitsätze der Redaktion)BezG Frankfurt/Oder26.02.1992
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C 4 K 519/91 - Staatliche Verwaltung; Treuhandkonto; VerzinsungLeitsatz: Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen für treuhänderisch verwaltetes Kontoguthaben aufgrund von § 11 Abs. 1 VermG in Verbindung mit Vereinbarungen in einem Kaufvertrag.KreisG Chemnitz-Stadt19.02.1992
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3 VG A 397/91 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Nötigung; Androhung einer ZwangsenteignungLeitsatz: Für das Vorliegen einer Nötigung i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG genügt das Inaussichtstellen eines Übels, auf das der Nötigende Einfluß zu haben zumindest vorgibt (hier: Erzwungener Abschluß eines Kaufvertrages aufgrund der Ankündigung einer ansonsten durchgeführten Zwangsenteignung).KreisG Halle30.01.1992