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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 405)

  1. 1 BvR 1725/91 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Verwertungskündigung; Kündigungsgrund
    Leitsatz: Die mietrechtlichen Verfahrensvorschriften dürfen nicht in einer Wei-se ausgelegt werden, die die Verfolgung der Vermieterinteressen un-zumutbar erschwert.
    BVerfG
    15.06.1992
  2. 1 BvR 541/92 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumsgarantie; Zwischenvermietung; Kündigungsschutz
    Leitsatz: Bei einer Zwischenvermietung gilt der Kündigungsschutz des sozialen Mietrechts gegenüber dem Endmieter auch dann, wenn dieser weniger als die ortsübliche Miete zahlt. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    21.04.1992
  3. 1 BvR 1549/91 - Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Verwertungskündigung; erheblicher Nachteil
    Leitsatz: Verletzung des rechtlichen Gehörs (hier: im Rahmen einer Kündigung wegen fehlender wirtschaftlicher Verwertungsmöglichkeit; Leitsatz der Redaktion).
    BVerfG
    15.04.1992
  4. 1 BvR 1772/91 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Zweckentfremdung; Wohnungszusammenlegung
    Leitsatz: Die Zusammenlegung von Wohnungen stellt keine Zweckentfremdung dar. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    07.04.1992
  5. 1 BvR 1492/91 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Kündigungsschreiben
    Leitsatz: Die Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung sind aus verfassungsrechtlicher Sicht mit der Eigentumsgarantie nicht vereinbar, wenn sich ein erneutes Kündigungsschreiben ausdrücklich auf die in einem früheren Kündigungsschreiben genannten Gründe bezieht und seitdem hinsichtlich der darin genannten Gründe keine Änderungen eingetreten sind. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    31.03.1992
  6. 1 BvR 1859/91 - Verfassungsbeschwerde; Subsidiarität; Verfügungsverbot über restitutionsbefangene Grundstücke
    Leitsatz: Einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor Erschöpfung des Rechtswegs (§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG) kann entgegenstehen, daß die einfachrechtliche Lage nicht hinreichend geklärt ist. Das gilt besonders dann, wenn der Streit in erster Linie die Auslegung einfachen Rechts betrifft und das Bundesverfassungsgericht Aussagen über den Inhalt einer Regelung treffen müßte, zu der sich noch keine gefestigte Rechtsprechung der Fachgerichte entwickelt hat.
    BVerfG
    25.03.1992
  7. 1 BvR 303/92 - Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Eigentumsgarantie; Teilkündigung von Nebenräumen
    Leitsatz: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Gerichte eine Teilkündigung von Nebenräumen nach § 564 b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BGB für den Fall für zulässig halten, daß der Vermieter die auszubauenden Räume bei gleichzeitiger Vermietung der bisher von ihm ge-nutzten Räume selbst nutzen will. (Leitsatz der Redaktion; Abgrenzung von BVerfGE GE 1992, Seite 145)
    BVerfG
    11.03.1992
  8. 1 BvL 1/89 - Rechtsstaatsprinzip; Justizgewährungspflicht; Prozeßkostenrisiko; Kostenrisiko; Wohnungseigentum
    Leitsatz: 1. Mit der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Justizgewährungspflicht ist es nicht vereinbar, den Rechtsuchenden durch Vorschriften über die Gerichts- und Anwaltsgebühren oder deren Handhabung mit einem Kostenrisiko zu belasten, das außer Verhältnis zu seinem Interesse an dem Verfahren steht und die Anrufung des Gerichts bei vernünftiger Abwägung als wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheinen läßt. 2. Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen kann - und muß - bei der Auslegung und Anwendung des § 48 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes Rechnung getragen werden.
    BVerfG
    12.02.1992
  9. 1 BvR 1319/91 - Kündigungsschreiben; berechtigtes Interesse; Daten des persönlichen Lebensbereiches; Begründung des Kündigungsschreibens
    Leitsatz: 1. Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, daß § 564 b Abs. 3 BGB die Wirksamkeit der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter von der Darlegung eines berechtigten Interesses im Kündigungsschreiben abhängig macht. 2. Der Vermieter ist im Hinblick auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht verpflichtet, solche Daten seines persönlichen Lebensbereiches im Kündigungsschreiben mitzuteilen, die für den Entschluß des Mieters, der Kündigung zu widersprechen oder diese hinzunehmen, nicht von Bedeutung sein können.
    BVerfG
    28.01.1992
  10. 1 BvR 1054/91 - Verfassungsbeschwerde; Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit; Eigenbedarfskündigung; Alternativwohnung
    Leitsatz: Die Gerichte haben die Entscheidung des Mieters zu achten, seinen Wohnbedarf nach seinen eigenen Vorstellungen zu bestimmen, also auch einzuschränken. Das schließt die Berücksichtigung entgegenstehender Interessen des Vermieters und öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht aus.
    BVerfG
    28.01.1992