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Urteil Gebäudeeigentum
Schlagworte
Gebäudeeigentum; Fortbestand des Gewerbemietvertrages bei Restitution; Investitionsbewerber; Investitionsvorrangbescheid
Leitsätze
Die Vereinbarung eines Gebäudeeigentums, für das kein Gebäudegrundbuchblatt eingerichtet worden ist, gilt nach dem 3. Oktober 1990 als endgültig fehlgeschlagen. Durch die Restitution eines Grundstücks werden subjektive Rechte eines Gewerbemieters nicht berührt.
Die Rechte des Investitionsbewerbers werden im Restitutionsverfahren durch das Schicksal einer Investitionsvorrangentscheidung nicht berührt.
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