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Urteil Finanzierungszusage
Schlagworte
Finanzierungszusage; Investitionsvorrang; Bonität eines Investors
Leitsatz
Finanzierungszusagen eines Dritten sind nur dann geeignet, die wirtschaftliche Bonität eines Investors glaubhaft zu machen, wenn sie auf einem gegenüber demjenigen des Investors eigenständigen, wirtschaftlichen (wie z. B. bei Banken) oder auf einem öffentlichen Interesse (wie z. B. bei Subventionen) des Finanzgebers beruhen.
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