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Suchergebnis Urteilssuche (351 - 360 von 405)

  1. IX R 130/86 - Einkommenssteuer; Ausbaukosten für Herstellung der Bewohnbarkeit
    Leitsatz: Umbaumaßnahmen an einer Wohnung führen nur dann zu Ausbauten im Sinne des § 21 a Abs. 4 Satz 5 EStG, wenn die Wohnräume we-gen der Änderung der Wohngewohnheiten für Wohnzwecke ungeeignet waren; es genügt nicht, daß die Wohnräume lediglich instandsetzungsbedürftig waren.
    BFH
    28.04.1992
  2. 1 B 112/92 - Berufungszulässigkeit in vermögensrechtlichen Streitigkeiten
    Leitsatz: Die Berufung an das OVG, hier BezG, ist unzulässig, soweit mit dem Rechtsmittel die Gewährleistung der Beteiligung am Verfahren verlangt wird.
    BezG Potsdam
    04.12.1992
  3. SU 2 S 92.281 - Rückübertragungsanspruch; Anmeldefrist; Ausschlussfrist; Miterben; Investitionsvorrang; Widerspruch; aufschiebende Wirkung
    Leitsatz: 1. Die Frist nach Art. 14 Abs. 5 Satz 3 2. VermRÄndG beginnt nur zu laufen, wenn dem Anmelder eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden ist. 2. Jeder Miterbe ist allein befugt, eine Entscheidung nach § 3 a VermG - einen Investitionsvorrangbescheid - anzufechten. 3. Eine "abschließende Entscheidung" i. S. d. Art. 14 Abs. 5 Satz 1 VermG ist der Bescheid der Ausgangsbehörde und nicht der Widerspruchsbehörde. 4. Ein Erwerber, der zugleich Arbeitgeber ist, ist gegenüber dem Kapitalanleger der bessere Investor. 5. Aufschiebende Wirkung nach § 80 a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO; § 3 a VermG; 2. VermRÄndG bei einer Investitionsvorrangentscheidung.
    KreisG Suhl
    03.12.1992
  4. 4 RE-Miet 1/92 - Wohnraummietverhältnis mit nur einem Ehegatten; Räumungsklage
    Leitsatz: I. Der Vermieter kann bei Beendigung eines Wohnraummietvertrages, der nur mit einem Ehegatten abgeschlossen worden ist, auch den anderen Ehegatten, der nicht Mieter geworden ist, auf Rückgabe der Wohnung in Anspruch nehmen. Er kann sein Herausgabeverlangen auf § 556 Abs. 3 BGB und zusätzlich, sofern er Eigentümer der Mietsache ist, auf § 985 BGB stützen. Einer Räumungsklage gegen den nicht mietenden Ehegatten fehlt nicht das Rechtsschutzinteresse. II. Wegen der weiteren Vorlagefragen ergeht kein Rechtsentscheid.
    OLG Schleswig-Holstein
    17.11.1992
  5. 40 C 220/92 - Mieterhöhung; Grundmiete
    Leitsatz: Der Geltungsbereich der GrundMV erstreckt sich auf sämtliche Wohnungen, die in den neuen Ländern nach dem 2. Oktober 1990 mit öffentlichen Mitteln fertiggestellt sind.
    KreisG Cottbus
    11.11.1992
  6. 2 Ws (B) 579/92 OWiG - Zweckentfremdung; Unterbringung von Firmenmitarbeitern
    Leitsatz: Werden Wohnräume an eine Baufirma vermietet, die dort ihre Arbeitnehmer vorübergehend unterbringen will, kann darin eine verbotene Zweckentfremdung liegen.
    OLG Frankfurt/Main, Beschluß
    10.11.1992
  7. RE-Miet 3/92 - Zustimmung zur Mieterhöhung; Zugang der Mieterhöhungserklärung; ortsübliche Vergleichsmiete
    Leitsatz: Verlangt der Vermieter die Zustimmung zu einer Mietzinserhöhung nach § 2 MHG, so ist der Zugang des Mieterhöhungsverlangens der maßgebliche Zeitpunkt für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MHG.
    BayObLG
    27.10.1992
  8. 1 S 52/92 - Berufungsfrist; Wiedereinsetzung; Postlaufzeiten in den neuen Bundesländern
    Leitsatz: Wiedereinsetzung kann in den neuen Bundesländern nicht mit überraschenden Postlaufzeiten begründet werden, weil als allgemein bekannt vorausgesetzt werden muß, daß die Postlaufzeiten in den neuen Bundesländern derzeit noch größeren Schwankungen unterliegen.
    BezG Potsdam
    15.10.1992
  9. 14 S 3247/91 - Ausgleichsabgabe; Abgabenerhebung; Fehlbelegungsabgabe
    Leitsatz: 1. Die Bemessung des Höchstbetrags nach den in § 6 Abs. 1 und 2 LAFWoG i. V. m. § 6 Abs. 2 S. 3 AFWoG bestimmten Maßstäben führt zu einer vorteilsgerechten Abgabenbelastung der besserverdienenden Inhaber von in durchschnittlichen Wohngegenden gelegenen öffentlich geförderten Sozialwohnungen und Wohnungsfürsorgewohnungen. 2. Der Begriff der ortsüblichen Miete in § 6 Abs. 3 LAFWoG ist nicht identisch mit dem Begriff der üblichen Entgelte i. S. v. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 MHG. Die "ortsübliche Miete" entspricht dem bei Neuvermietung erzielbaren Entgelt bzw. der Obergrenze der im Mietspiegel enthaltenen Mietzinsspanne für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
    VGH Baden-Württemberg
    13.10.1992
  10. 2 L 65/92 Verw - Aufbauenteignung; Investitionsvorhaben
    Leitsatz: 1. Ausgangsbescheid und Widerspruchsbescheid einer Entscheidung nach § 3 a Vermögensgesetz müssen eine genaue Beschreibung der zugesagten Investitionsmaßnahmen enthalten; im Falle eines unbebauten Grundstückes gehört dazu auch eine Beschreibung - gegebenenfalls durch Bezugnahme auf Planungsunterlagen - der konkret beabsichtigten Baumaßnahme. 2. Vermögensrechtlich ist es auch von Bedeutung, ob ein Investitionsvorhaben vom Adressaten eines Bescheides nach § 3 a VermG selbst oder lediglich durch einen Dritten durchgeführt werden soll. 3. Voraussetzung für einen Investitionsbescheid nach § 3 a VermG ist auch, daß sich ein Grundstück für die Realisierung des Investitionskonzeptes eignet; dies setzt auch eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Maßnahmen voraus. 4. Der Grundsatz der Unanwendbarkeit des Vermögensgesetzes auf Enteignungen nach dem Aufbaugesetz gilt nicht uneingeschränkt.
    KreisG Potsdam-Stadt
    13.10.1992