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Urteil Redlichkeit
Schlagworte
Redlichkeit; redlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund; Miterben
Leitsätze
1. Zur Berechtigung des Miterben.
2. Bei der Beurteilung der Redlichkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 VermG kommt es auf die Redlichkeit des heutigen Eigentümers, nicht auf die Redlichkeit früherer Voreigentümer an, sofern die Berechtigung nicht aus einem Erbgang abgeleitet wird.
3. Das bloße Wissen eines Eigentümers von der Tatsache einer früheren Enteignung führt nicht zu seiner Unredlichkeit.
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