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  1. VII ZR 99/97 - Bauträgervertrag; Zwangsvollstreckung; Unterwerfungserklärung
    Leitsatz: a) Unterwirft sich ein Erwerber in einem Bauträgervertrag der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen, so ist diese Erklärung gemäß §§ 3, 12 MaBV i. V. m. § 134 BGB nichtig, wenn der Notar ermächtigt ist, die Vollstreckungsklausel ohne besonderen Nachweis zu erteilen. b) § 218 Abs. 1 Satz 2 BGB ist auf eine gemäß §§ 3, 12 MaBV i. V. m. § 134 BGB nichtige Unterwerfungserklärung nicht anwendbar.
    BGH
    22.10.1998
  2. V ZR 65/97 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Eigentumsentzug gem.Berliner Konfiskationsliste 1; Enteignungsverbot für Auslandsvermögen; Vorrang des Vermögensgesetzes
    Leitsatz: a) Die Auslegung der lfd. Nr. 447 der Ost Berliner Konfiskationsliste 1 ("Berliner Bürgerbräu AG. Berlin-Friedrichshagen, Müggelseedamm 164 [deutsche Anteile enteignet]") dahin, daß das Unternehmen selbst nicht Gegenstand der Enteignung war, ist rechtlich nicht zu beanstanden. b) Im Zusammentreffen der dauernden Inbesitznahme eines Grundstücks durch die DDR, der Wahrnehmung der Eigentümerbefugnisse durch deren Rechtsträger und der Dokumentation von Volkseigentum im Grundbuch konnte der Wille zum freien konfiskatorischen Eigentumsentzug zum Ausdruck kommen (im Anschluß an Sen. Beschl. v. 30. Oktober 1997, V ZB 8/96, WM 1998, 83 u. Sen. Urt. v. 24. April 1998, V ZR 22/97, VIZ 1998, 475 = ZOV 1998, 265).
    BGH
    16.10.1998
  3. V ZR 390/97 - Ankaufsberechtigung; Überlassungsvertrag; Wohngebäude; Umbau eines Wochenendhauses; unechte Datsche; Nachzeichnungsprinzip
    Leitsatz: Haben Nutzer eines Grundstücks auf der Grundlage eines Pachtvertrages mit staatlicher Billigung ein vorhandenes Wochenendhaus für Wohnzwecke im Umfang von § 12 Abs. 2 SachenRBerG um- und ausgebaut und erfüllt der Pachtvertrag nicht die Kriterien eines Überlassungsvertrages (Art. 232 § 1 a EGBGB), so haben sie keinen Anspruch auf Sachenrechtsbereinigung.
    BGH
    16.10.1998
  4. V ZR 214/97 - Eigentumsverzicht durch Vertreter ohne Vertretungsmacht; Heilung des Verzichtsmangels bei Erbfall
    Leitsatz: Wer als Vertreter ohne Vertretungsmacht nach § 310 ZGB auf das Eigentum eines anderen an seinem Grundstück verzichtet hat, ist nach Treu und Glauben daran gehindert, als dessen Erbe den Grundbuchberichtigungsanspruch geltend zu machen, wenn er sich nach dem Erbfall in der DDR zu dem Verzicht bekannt, insbesondere einen gegen ihn gerichteten Anspruch des als Rechtsträger aufgetretenen VEB unter Hinweis auf den Verzicht geleugnet hat; eine Heilung des dem Verzicht anhaftenden Mangels nach Art. 237 § 1 EGBGB ist in diesem Falle nicht eingetreten.
    BGH
    09.10.1998
  5. VII ZR 296/97 - Schlußrechnung; Prüffähigkeit der -; Prüffähigkeit, - der Schlußrechnung kein Selbstzweck
    Leitsatz: Die Prüffähigkeit der Schlußrechnung ist kein Selbstzweck. Die Anforderungen an die Prüffähigkeit ergeben sich aus den Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers. In welchem Umfang die Schlußrechnung aufgeschlüsselt werden muß, ist eine Frage des Einzelfalls, die abgesehen von den Besonderheiten der Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung auch von den Kenntnissen und Fähigkeiten des Auftraggebers und seiner Hilfspersonen abhängt.
    BGH
    08.10.1998
  6. XI ZR 36/98 - Funktionsnachfolger der Sparkassen bei Grundpfandrechten; Aufbaudarlehen; Haftung für rückständige Zinsen
    Leitsatz: a) Grundstücke in der ehemaligen DDR haften aus Grundpfandrechten, die von einem staatlichen Verwalter bestellt worden sind, in dem durch Bescheid des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen festgestellten Umfang einer noch bestehenden Bereicherung; eine Haftung für rückständige Zinsen, die während der staatlichen Verwaltung aufgelaufen sind, besteht nicht. b) Funktionsnachfolger der Sparkassen der ehemaligen DDR als Teile der volkseigenen Wirtschaft sind in bezug auf das Verwaltungsvermögen nach Art. 21 des Einigungsvertrages die durch Ländergesetze bestimmten öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. c) Die Leistung eines Schuldners unter dem Vorbehalt einer Rückforderung ohne Änderung der den Gläubiger treffenden Beweislast ist keine Erfüllung.
    BGH
    06.10.1998
  7. II ZR 182/97 - Gemeinschaftseigentum; Formzwang bei nachträglicher Unterteilung von Sondereigentum
    Leitsatz: Wird Wohnungseigentum nicht in der Weise unterteilt, daß aus der bisherigen Raumeinheit mehrere in sich wieder abgeschlossene Einheiten entstehen, sondern kann die Aufteilung des Sondereigentums nur in der Weise vorgenommen werden, daß ein Teil der bisher sondereigentumsfähigen Räume und Gebäudeteile in gemeinschaftliches Eigentum überführt werden muß, dann kann der Aufteilende nicht allein handeln, es müssen vielmehr die übrigen Miteigentümer hierbei nach § 4 WEG mitwirken (Abgrenzung zu BGHZ 49, 250, 256 und BGHZ 73, 150, 154).
    BGH
    05.10.1998
  8. I ZR 104/96 - Urheberrecht; Treppenhaus, - als Werk der Baukunst; Interessenabwägung, - zwischen Urheber- und Eigentümerbelangen; Änderungsverbot, urheberrechtliches -
    Leitsatz: Der Schutz des Urhebers eines Werkes der Baukunst durch das urheberrechtliche Änderungsverbot richtet sich nicht nur gegen künstlerische Verschlechterungen, sondern auch gegen andere Verfälschungen der Wesenszüge des Werkes in der Form, wie es anderen dargeboten wird. Daraus kann sich auch ein Anspruch gegen Umgestaltungen (hier: durch Einbringung einer Skulptur) ergeben, die für sich genommen als Schaffung eines neuen urheberrechtlich schutzfähigen Werkes anzusehen sind. Allerdings ist in einem solchen Fall bei der Beurteilung der Frage, ob ein Beseitigungsanspruch besteht, im Rahmen der erforderlichen Abwägung der Urheber- und der Eigentümerbelange das Interesse des Eigentümers des Bauwerkes an der Erhaltung des neuen Werkes mit zu berücksichtigen.
    BGH
    01.10.1998
  9. XII ZR 199/96 - Eigentumsübertragung ehemaligen Konsumsgrundstücks auf eine gemeindlich begründete GmbH
    Leitsatz: Soweit bei der Überführung von Grundstücken in Volkseigentum in Vollzug des Globalvertrages vom 30. Oktober 1959 zwischen dem Verband Deutscher Konsumgenossenschaften und dem Ministerium der Finanzen der DDR formelle Fehler aufgetreten sind, sind diese gemäß Art. 237 § 1 Abs. 1 EGBGB nicht zu beachten. Infolgedessen konnte das Eigentum an einem solchen Grundstück nach der Wiedervereinigung wirksam gemäß den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes vom 6. November 1969 (BGBl. I 2081) auf eine gemeindlich begründete GmbH übertragen werden (im Anschluß an BGHZ 136, 228).
    BGH
    30.09.1998
  10. XII ZR 179/96 - Bodennutzungsvertrag; nichtlandwirtschaftliche Nutzung; Verwendungsrisiko; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Ausgeichszahlung
    Leitsatz: Zur Abwicklung eines auf dem Gebiet der ehemaligen DDR vor dem Beitritt nach den Regelungen der Bodennutzungsverordnung abgeschlossenen Vertrages über die nichtlandwirtschaftliche Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, wenn die Flächen für die nichtlandwirtschaftliche Nutzung nicht mehr benötigt werden.
    BGH
    30.09.1998