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8 K 8379/95 - Bemessungsgrundlage für AfA in Ost- Berlin zum 1. Juli 1990Leitsatz: Berechnung der AfA für Gebäude in Ost Berlin aufgrund einer Bewertung im Sachwertverfahren unter Zugrundelegung des für Berlin (West) ermittelten Bauindexes.FG Berlin22.02.1998
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2Z BR 135/97 - Garderobe; Treppenhaus; Treppenabsatz; GemeinschaftseigentumLeitsatz: Das Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus bedarf als Inanspruchnahme des Alleingebrauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. Es kommt nicht darauf an, ob der Treppenabsatz, auf dem sich die Garderobe befindet, von den übrigen Wohnungseigentümern genutzt wird oder nicht.BayObLG19.02.1998
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2Z BR 134/97 - Rechtsschutzbedürfnis; Teileigentum; Sondereigentum; Jahresabrechnung; Genehmigung; WirtschaftsplanLeitsatz: 1. Die Genehmigung der Jahresabrechnung führt nicht zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung des Eigentümerbeschlusses, mit dem der Wirtschaftsplan für dieses Jahr genehmigt worden war. 2. Fassen die Miteigentümer eines Teileigentums Tiefgarage in der Versammlung der Wohnungseigentümer einen Beschluß über die Verwaltung dieses Sondereigentums, so ist ein nicht zu diesen Miteigentümern gehörender Wohnungseigentümer nicht zur Anfechtung berechtigt.BayObLG18.02.1998
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2Z BR 161/97 - Zweckbestimmung; Laden; Pizza-Liefer-Service; TeileigentumLeitsatz: Mit der Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Laden" läßt sich der Betrieb eines Pizza Liefer-Service nicht vereinbaren.BayObLG17.02.1998
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33 C 3489/97-13 - Haustürwiderruf; Widerruf; Haustürgeschäft; geschäftsmäßig; WohnraummietvertragLeitsatz: 1. Das Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften ist auf Wohnraummietverträge anwendbar. 2. Geschäftsmäßiges Handeln des Vermieter i. S. d. § 6 HaustürWG liegt vor, wenn er (hier:) sechs Wohneinheiten vermietet, ohne daß es darauf ankommt, ob er damit Einnahmen erzielt, die steuerrechtlich Gewinn sind.AG Frankfurt/Main13.02.1998
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2Z BR 158/97 - Amtslöschung bei unzulässiger Eintragung als WohnungLeitsatz: Ist ein Sondereigentum im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs als "Wohnung" bezeichnet, ergibt sich aber aus den in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen, daß es sich bei dem Sondereigentum um einen Hobbyraum handelt und somit Teileigentum vorliegt, ist die Eintragung als inhaltlich unzulässig zu löschen.BayObLG13.02.1998
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2Z BR 129/97 - Unzulässige bauliche Veränderung durch KlingeltableauLeitsatz: Die Errichtung eines Klingeltableaus mit Gegensprechanlage im Bereich der Ein- oder Ausfahrt einer Tiefgarage, durch das über Fernbedienung das Garagentor geöffnet werden kann, ist eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums, die von den Wohnungseigentümern grundsätzlich nicht hinzunehmen ist, wenn sie dazu dienen soll, den Mietern und Besuchern eines außerhalb der Wohnanlage gelegenen Bürogebäudes den Zugang zur Tiefgarage zu erleichtern.BayObLG10.02.1998
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2Z BR 172/97 - Pacht; Pachtvertrag; Kfz-StellplatzLeitsatz: Die Wohnungseigentümer können mehrheitlich beschließen, ein Grundstück, auf dem die in der Baugenehmigung zur Auflage gemachten Kfz-Stellplätze entsprechend der ursprünglichen Planung errichtet werden sollten, abweichend von dieser nicht zu kaufen, sondern nur langfristig zu pachten.BayObLG10.02.1998
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2Z BR 110/97 - Bauliche Veränderung; Beseitigungsanspruch; VerwirkungLeitsatz: 1. Haben die Wohnungseigentümer dem Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken zugestimmt, ist der Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers an die Zustimmung zu der darin liegenden baulichen Veränderung gebunden, sofern der Ausbau im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge zumindest teilweise bereits vorgenommen war. Die bloße Duldung einer baulichen Veränderung enthält grundsätzlich nicht eine erforderliche Zustimmung. 2. Ist der Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken als bauliche Veränderung wegen der Zustimmung der nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer rechtmäßig, müssen die Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers die Nutzung zu Wohnzwecken dulden. Auf die Frage, ob damit eine Vereinbarung über die Nutzung vorliegt, kommt es dann nicht mehr an.BayObLG05.02.1998
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2Z BR 127/97 - Teilungsvertrag; Heilung; Dachgeschoß; WohnzweckLeitsatz: 1. Zu dem auf Treu und Glauben sowie einen Beschluß der Bauherrenversammlung über die Gestattung der Nutzung eines Dachgeschoßraums zu Wohnzwecken gestützten Anspruch eines Teileigentümers auf Zustimmung zur Umwandlung des nach dem Teilungsvertrag nicht Wohnzwecken dienenden Raums in Wohnungseigentum bei zwischenzeitlichem Erwerb von Wohnungseigentum durch Dritte. 2. Ein zur Unwirksamkeit des Teilungsvertrags führender Gründungsmangel wird durch den gutgläubigen Erwerb auch nur eines Wohnungseigentums insgesamt geheilt.BayObLG05.02.1998