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  1. IV ZR 266/97 - Grundstücksverwaltungskosten, angemessene -; Nachlaßverwaltung, ordnungsgemäße -; Testamentsvollstrecker
    Leitsatz: Der Testamentsvollstrecker hat die Ko sten einer Grundstücksverwaltung, auch wenn sie im Einverständnis mit dem Be dachten von einem Dritten ausgeübt wird, auf ihre Angemessenheit zu prüfen.
    BGH
    04.11.1998
  2. IV ZR 327/97 - Erbverzicht; Zuwendungsverzicht; Verzichtserklärung; Wegfall der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: Einem Erb- oder Zuwendungsver zicht kann nach Eintritt des Erbfal les nicht mehr entgegengehalten werden, die Geschäftsgrundlage fehle oder der mit ihm bezweckte Erfolg sei nicht eingetreten (Abgrenzung zu BGHZ 134, 152).
    BGH
    04.11.1998
  3. V ZR 64/98 - Geruchsbelästigung; Schweinemästerei
    Leitsatz: 1. Bei Geruchsbelästigungen können sich sowohl der Klageantrag als auch die Verurteilung auf ein allgemeines an den Gesetzeswortlaut angelehntes Unterlassungsgebot beschränken. BGB § 906 Abs. 1 Satz 1; ZPO §§ 371 ff., § 286 (A) 2. a) Die Entscheidung darüber, ob von einer Schweinemästerei ausgehende Geruchsbelästigungen wesentlich sind, hängt nicht davon ab, ob der Betrieb mehr oder weniger ausreichende Nutzflächen hat, um darauf überwiegend das benötigte Futter zu produzieren und/oder den anfallenden Mist darauf auszubringen. 2. b) Es ist rechtlich unbedenklich, bei der Erheblichkeitsprüfung die Tatsache mit zu berücksichtigen, daß die zum Schweinemastbetrieb notwendige behördliche Genehmigung fehlt. 2. c) Die VDI-Richtlinie 3471 Emissionsminderung Tierhaltung/Schweine - ist auch innerhalb eines Dorfgebietes ein Anhalt zur Beurteilung von Geruchsbelästigungen aus einer Schweinemästerei, wenn sie in Anbetracht ihrer beschränkten Aussagekraft durch zusätzliche Feststellungen ergänzt wird. 2. d) Der Tatrichter muß bei Geruchsbelästigungen einen an sich gebotenen Ortstermin nicht ständig wiederholen, wenn er auf der Grundlage sonstiger Beweismittel von einer erheblichen Geruchsbelästigung überzeugt ist und nachvollziehbare Gründe dafür vorliegen, warum er im Ortstermin eine solche Belästigung nicht wahrgenommen hat. BGB § 906 Abs. 2 Satz 1 3. Die Geruchsbelästigungen aus einer Schweinemästerei sind nicht ortsüblich, wenn die Anlage ohne die notwendige Genehmigung betrieben wird.
    BGH
    30.10.1998
  4. X ZR 116/97 - Vertretenmüssen, - eines Kündigungsgrundes; Auslegung, - einer Vertragsklausel; Risikospäre; Aufwendungen, ersparte - in einer Formularklausel; Restvergütungsanspruch, pauschalierter -
    Leitsatz: a) Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Planungsbüros enthaltene Klausel: "Wird aus einem Grund gekündigt, den der AG zu vertreten hat, erhält der Auftragnehmer für die ihm übertragenen Leistungen die vereinbarte Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen; diese werden auf 40 % der Vergütung für die noch nicht erbrachten Teilleistungen festgelegt." ist auch im kaufmännischen Verkehr unwirksam. b) Kündigt ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das Träger der Abfallbeseitigung im Bereich einer Gebietskörperschaft und dessen Mehrheitsgesellschafterin die Gebietskörperschaft ist, den mit einem Planer geschlossenen Vertrag über die Durchführung von Standortuntersuchungen für eine zukünftig einzurichtende Deponie auf Grund einer Entscheidung der Gebietskörperschaft, von der Einrichtung der Deponie abzusehen, behält der Planer seinen um Ersparnisse verminderten Vergütungsanspruch auch dann, wenn in dem Vertrag die (formularmäßige) Klausel enthalten ist, daß der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung (nur) erhalte, wenn aus einem Grund gekündigt werde, den der Auftraggeber zu vertreten habe. Für die Auslegung des Begriffs des Vertretenmüssens kann in einem solchen Fall nicht auf die Regelung in § 276 BGB zurückgegriffen werden, vielmehr ist eine Abgrenzung nach Risikosphären vorzunehmen.
    BGH
    27.10.1998
  5. X ZR 92/96 - Feststellungsinteresse; Vermögensschaden, - durch falsches Gutachten; Gutachten, - über Verkehrswert eines haftenden Grundstückes
    Leitsatz: Bei der Feststellung, ob ein Schaden entstanden ist, ist der Wert von Grund pfandrechten nicht nach einem ge schätzten Verkehrswert der haftenden Grundstücke, sondern danach zu be messen, welche Möglichkeiten der Ver wertung bestehen und inwieweit dabei tatsächlich ein Erlös zu erwarten ist.
    BGH
    27.10.1998
  6. BLw 13/98 - Vermögensauseinandersetzung; LPG; Fondsvermögen
    Leitsatz: Für die Vermögensauseinandersetzung der LPG ist das von der LPG übernommene Fondsvermögen einer LPG Typ II in der Regel nicht anders zu behandeln als das übernommene Fondsvermögen einer LPG Typ I mit Typ-III-Anteil.
    BGH
    23.10.1998
  7. BLw 40/98 - LPG-Mitglied; Zuzahlungsanspruch bei der Umwandlung einer LPG in eine Kapitalgesellschaft; Verzicht durch Einverständnis mit Erhöhung des Geschäftsanteils
    Leitsatz: Ist das LPG-Mitglied als Gesellschafter des Nachfolgeunternehmens mit einer das Beteiligungsverhältnis korrigierenden Erhöhung des Geschäftsanteils einverstanden, so kann darin ein Verzicht auf den Anspruch auf bare Zuzahlung liegen.
    BGH
    23.10.1998
  8. BLw 16/98 - LPG-Mitglied; Abfindungsanspruch des Mitgliedserben; Berechnung des Abfindungsanspruchs nach dem abfindungsrelevanten Eigenkapital; Fiktion der Einbringung des Inventarbeitrag durch den Mitgliedserben
    Leitsatz: a) Das abfindungsrelevante Eigenkapital ist nicht der betriebswirtschaftlich ermittelte "wahre Unternehmenswert", sondern das Eigenkapital, das sich bei einer an den Bilanzierungsvorschriften des DMBilG orientierten Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden unter Berücksichtigung etwaiger stiller Reserven und notwendiger Hinzurechnungen oder Kürzungen ergibt (Bestätigung und Fortführung des Senatsbeschl. v. 8. Mai 1998, BLw 18/97, WM 1998, 1643 = AgrarR 1998, 249). b) Ist der Erblasser vor dem 1. Januar 1976 gestorben und von einem LPG-Mitglied sowie Nichtmitgliedern beerbt worden, so gilt der Inventarbeitrag als von dem Mitgliedserben eingebracht, sofern jener mit der LPG nicht abgerechnet und über die landwirtschaftliche Nutzfläche ein Kreispachtvertrag nicht abgeschlossen wurde.
    BGH
    23.10.1998
  9. VII ZR 167/97 - Abtretung, - von Einzelpositionen einer Schlußrechnung; Schlußrechnung
    Leitsatz: Aktivpositionen einer Schluß rechnung können als solche nicht abgetreten werden.
    BGH
    22.10.1998
  10. VII ZR 91/97 - HOAI; Architekten- und Ingenieurvertrag
    Leitsatz: a) Die HOAI enthält keine normativen Leitbilder für den Inhalt von Architekten- und Ingenieurverträgen. b) Die Auslegung des Werkvertrages und der Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Architekten oder Ingenieurs können nicht in einem Vergleich der Gebührentatbestände der HOAI und der vertraglich vereinbarten Leistungen bestimmt werden.
    BGH
    22.10.1998