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Urteil Eigentumsübertragung ehemaligen Konsumsgrundstücks auf eine gemeindlich begründete GmbH


Schlagworte

Eigentumsübertragung ehemaligen Konsumsgrundstücks auf eine gemeindlich begründete GmbH

Leitsatz

Soweit bei der Überführung von Grundstücken in Volkseigentum in Vollzug des Globalvertrages vom 30. Oktober 1959 zwischen dem Verband Deutscher Konsumgenossenschaften und dem Ministerium der Finanzen der DDR formelle Fehler aufgetreten sind, sind diese gemäß Art. 237 § 1 Abs. 1 EGBGB nicht zu beachten. Infolgedessen konnte das Eigentum an einem solchen Grundstück nach der Wiedervereinigung wirksam gemäß den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes vom 6. November 1969 (BGBl. I 2081) auf eine gemeindlich begründete GmbH übertragen werden (im Anschluß an BGHZ 136, 228).

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