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II ZR 41/97 - Ankaufsrecht der LPG an Wirtschaftsgrundstück; Ausschluss der Sachenrechtsbereinigung bei Anordnung eines freiwilligen LandtauschsLeitsatz: a) §§ 47, 64 b LwAnpG erfassen den Fall nicht, daß eine landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft oder ihr Nachfolgeunternehmen ein Ankaufsrecht an einem im Eigentum eines (ehemaligen) Mitglieds stehenden Grundstück geltend macht, auf dem sie Wirtschaftsgebäude errichtet hat. Deshalb findet § 2 Abs. 3 SachenRBerG keine Anwendung. b) Zum Einfluß des Verfahrens nach § 28 Satz 1 Nr. 2 SachenRBerG auf Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.BGH13.07.1998
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V ZR 60/97 - Formaleigentümer nicht mehr anspruchsverpflichtetLeitsatz: Ist das Recht, das verkaufte Grundstück zu nutzen, auf den Käufer übergegangen, so kann der Verkäufer, auch wenn er noch Eigentümer ist, nicht auf die Unterlassung von Störungen in Anspruch genommen werden, die von dem Besitzer oder dem Zustand des Grundstücks ausgehen.BGH10.07.1998
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V ZR 302/97 - Widerspruch des Überlassenden gegen Nutzung als WochenendhausLeitsatz: Einen Widerspruch im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e SachenRBerG kann der Überlassende auch bereits vor Aufnahme der nicht gebilligten Nutzung vorgebracht haben.BGH10.07.1998
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IX ZR 324/97 - Anwaltshaftung; Warnpflicht vor Verfristung von RestitutionsansprüchenLeitsatz: Ein Anwalt, der beauftragt worden ist, wegen einer bestimmten Vermögensposition Restitutionsansprüche auf der Grundlage von §§ 3 ff. des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen zu prüfen, muß den Mandanten vor der drohenden Verfristung von Restitutionsansprüchen wegen anderer Vermögenspositionen, von denen der Anwalt während der Bearbeitung des Mandats erfährt, warnen, wenn er Grund zu der Annahme hat, daß sich der Mandant dieser Gefahr nicht bewußt ist.BGH09.07.1998
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XII ZR 116/96 - Herausgabeanspruch trotz gesetzlichen BesitzrechtsLeitsatz: Dem vertraglichen Rückgabeanspruch des Grundstückseigentümers aus § 556 Abs. 1 BGB kann der Mieter ein gesetzliches Recht zum Besitz nicht gemäß § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegenhalten.BGH08.07.1998
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XII ZR 64/96 - Aktivlegitmation; Kündigungsklausel; Gaststättenbetrieb; Gewinn, entgangener; SchadensersatzLeitsatz: 1. Eine Klausel, nach der der Vermieter schon bei Zahlungsrückstand des Mieters mit nur einer der vermieterseitigen Warenrechnungen von mehr als einem Monat Dauer zur fristlosen Vertragskündigung berechtigt ist, ist gem. § 9 AGBG unwirksam, weil die Höhe der zur fristlosen Kündigung berechtigenden Forderung nicht benannt ist und deshalb auch offene Kleinstbeträge diese Rechtsfolge auslösen könnten. 2. Bleibt nach einem Kündigungsausspruch der Weiterbetrieb einer Gaststätte aus, so kann ein Schadensersatz auf entgangenen Gewinn grundsätzlich nur der gaststättenrechtliche Erlaubnisinhaber geltend machen.BGH08.07.1998
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V ZR 188/96 - Zuteilungsfähigkeit; Bodenreformland; LPG; landwirtschaftliche ProduktionsgenossenschaftLeitsatz: Die Zuteilungsfähigkeit für Bodenreformland ist nur gegeben, wenn der Begünstigte am Stichtag Mitglied einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft war oder einen Antrag auf Aufnahme in eine solche gestellt hatte.BGH03.07.1998
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V ZR 34/97 - Kriegsfolgenrecht; Wehrmachtsgrundstück; Reichsbahngrundstück; Erlöschen des HerausgabeanspruchsLeitsatz: Der Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe eines von der früheren Wehrmacht oder der Deutschen Reichsbahn in Besitz genommenen, in den neuen Bundesländern gelegenen Grundstücks ist erloschen (§§ 1, 2 AKG); eine entsprechende Anwendung des in den alten Bundesländern geltenden § 19 AKG ("Aussonderungsrecht im Staatskonkurs") ist ausgeschlossen.BGH03.07.1998
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IX ZR 51/97 - Mandatsumfang bei Prozeß gegen MiteigentümerLeitsatz: Macht der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft Ansprüche gegen einzelne Wohnungseigentümer geltend, vertritt er die Gemeinschaft mit Ausnahme der Antragsgegner.BGH02.07.1998
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XII ZR 195/96 - Fortsetzung des Mietverhältnisses nach fristloser KündigungLeitsatz: Wird ein auf längere Zeit als ein Jahr geschlossener Mietvertrag über ein Grundstück vorzeitig fristlos gekündigt, einigen sich die Vertragspartner aber später auf eine Fortsetzung des Mietverhältnisses, dann liegt darin der Abschluß eines neuen Mietvertrages. Soll dieser für längere Zeit als ein Jahr gelten, unterliegt er dem Schriftformerfordernis des § 566 BGB (im Anschluß an BGH, Urteil vom 3. März 1974 - VIII ZR 31/73 = NJW 1974, 1081).BGH24.06.1998