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  1. VII ZR 424/97 - Haustürwiderruf; - unabhängig vom Zweck des Besuchs; Widerruf, - ener Willenserklärung bei Haustürgeschäaft
    Leitsatz: a) § 1 Abs. 1 Nr. 1 HaustürWG ist anwendbar, wenn der Kunde durch mündliche Verhandlungen im Be reich einer Privatwohnung zum Abschluß eines Vertrages be stimmt worden ist; auf den Anlaß des Besuches des Gewerbetrei benden kommt es grundsätzlich nicht an, sofern er nicht zu Ver tragsverhandlungen bestellt wor den ist. b) Der Kunde kann auch dann zu einer auf den Abschluß eines Ver trages gerichteten Erklärung be stimmt worden sein, wenn er den Besuch eines Gewerbetreibenden zum Anlaß genommen hat, Ände rungswünsche zu einem beste henden Vertrag zu äußern und an schließend ein neuer Vertrag ge schlossen wurde.
    BGH
    19.11.1998
  2. IX ZR 284/97 - Miterbenanteil; Pfändung eines -s; Teilungsversteigerung, - zur Verwertung eines gepfändeten Miterbenanteils
    Leitsatz: Zur Verwertung eines gepfändeten Mit erbenanteils im Wege der Teilungsverstei gerung eines zum Nachlaß gehörenden Grundstücks.
    BGH
    19.11.1998
  3. II ZR 68/98 - Bruchteilsgemeinschaft; Verwaltung bei -; Verwaltung, ordnungsgemäße - bei Bruchteilsgemeinschaft
    Leitsatz: a) Besteht an einer Vielzahl von Grundstücken eine Bruchteilsge meinschaft unter denselben Teil habern und werden diese Grund stücke seit Jahrhunderten ge meinschaftlich als Forst verwaltet, dann ist die Frage der Ordnungs gemäßheit der Verwaltung nicht isoliert für die einzelne Parzelle, sondern auf der Grundlage ihrer Einbindung in die als Forst ver waltete Sachgesamtheit zu beant worten. b) In einem solchen Fall kann auch der Tausch von Grundstücken (hier: Bauland gegen Auffor stungsflächen) ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, so daß der einzelne Teilhaber dieser Maßnahme zuzustimmen hat. c) Bildet die Gemeinschaft im We ge ordnungsgemäßer Verwaltung Rückstellungen für zu erwartende Prozeßkosten oder Rücklagen nach dem Forstschädenaus gleichsgesetz, verletzt dies nicht das grundsätzlich gegen seinen Willen nicht entziehbare Recht des Teilhabers auf Auszahlung des durch die Verwaltung erzielten, seinem Anteil entsprechenden Nettoertrages.
    BGH
    16.11.1998
  4. V ZR 29/98 - Dingliches Wohnungsrecht; Wiedereinräumung des Besitzes trotz rechtskräftigem Räumungsurteil; Wohnungsrecht, dingliches -; Rechtskraft, Wirkung der -; Räumungsurteil
    Leitsatz: a) Rechtsgrund für ein dingliches Wohnungsrecht ist der schuldrechtli che Vertrag, in dem Verpflichteter und Berechtigter die Bestellung ver einbart haben, nicht ein zusätzlich abgeschlossener Mietvertrag über die von dem dinglichen Recht erfaßte Wohnung. b) Wird das Wohnungsrecht verein barungsgemäß bestellt, ist der zu grunde liegende Schuldvertrag erfüllt und rechtfertigt den Fortbestand der Dienstbarkeit; er stellt kein der Kün digung zugängliches Dauerschuld verhältnis dar und bleibt von der Kündigung eines zusätzlich abge schlossenen Mietvertrages unbe rührt. c) Wird gegen den Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts rechts kräftig auf Räumung erkannt, so er faßt die Wirkung der Rechtskraft nicht die Feststellung, daß ein ding liches Wohnungsrecht nicht oder nicht mehr besteht; der Geltendma chung des Wohnungsrechts durch Verlangen nach Wiedereinräumung des Besitzes steht der Räumungsti tel unter dem Gesichtspunkt der rechtskräftigen Versagung des kon tradiktorischen Gegenteils jedenfalls dann nicht entgegen, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse seitdem geändert haben.
    BGH
    13.11.1998
  5. V ZR 379/97 - Formbedürftigkeit, - eines Grundstückskaufvertrages; Grundstückskaufvertrag, - und Form
    Leitsatz: Der Grundsatz, daß bei Kenntnis der Parteien von der Formunwirksamkeit eines Teils ihrer Abmachungen das Rechtsgeschäft lediglich von den übrigen Vertragsbestimmungen gebil det wird (BGHZ 45, 376), ist unanwendbar, wenn die Parteien anstelle eines aufschiebend be dingt gewollten Vertrages einen unbedingten beurkunden lassen.
    BGH
    13.11.1998
  6. V ZR 386/97 - Rücktrittsrecht, vertragliches; Vertragsuntreue; unzulässige Rechtsausübung; Beweislast, Verteilung der -; Rechtsausübung, unzulässige -; Waffengleichheit, - im Prozeß
    Leitsatz: Wer den "Tu quoque"-Einwand erhebt, braucht nur darzulegen und zu beweisen, der Gegner habe sich vom Vertrag losgesagt. Es obliegt dann dem Gegner, die Berechti gung seiner Lossagung darzulegen und zu beweisen.
    BGH
    13.11.1998
  7. V ZR 216/97 - Ausreiseverkauf; Vollmachtsurkunde; Auslegung bei Übereinstimmung von Vollmachtgeber und Bevollmächtigten; Beweiswürdigung
    Leitsatz: a) Stimmen der Wille des Vollmachtgebers und das Verständnis des nach § 167 Abs. 1, 1. Halbs. BGB Bevollmächtigten vom Inhalt der Vollmacht überein, kommt eine abweichende Auslegung der Vollmachtsurkunde für das Geschäft des Bevollmächtigten mit sich selbst nicht in Frage (im Anschluß an BGH, Urt. v. 14. Februar 1997, V ZR 32/96). b) Zur Überprüfung der Beweiswürdigung aus sachlich-rechtlicher und verfahrensrechtlicher Sicht.
    BGH
    13.11.1998
  8. III ZR 87/98 - Pachtzinserhöhung; Kleingarten; Pachtzinsbegrenzung, gesetzliche -; Vertragsanpassung, - wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Äquivalenzstörung, - infolge Geldwertschwund; Wegfall der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: Bis zum Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes (1. April 1983) konnte der Verpächter von Kleingartengelände bei Fehlen besonderer (verfassungsgemäßer) Pachtzinsbegrenzungsbestimmungen Zahlung eines er höhten Pachtzinses wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach Maßgabe der vom Bundesgerichtshof für die Zahlung erhöhten Erbbauzinses aufgestellten Grundsätze (Äquivalenzstörung infolge Geldwertschwundes) verlangen. § 5 BKleingG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartenge setzes vom 8. April 1994 (BGBl. I S. 766) stellt dabei die Obergrenze einer möglichen Vertragsanpassung dar.
    BGH
    12.11.1998
  9. VII ZB 24/98 - Rechtsmittelfrist; Beginn der - nach Berichtigungsbeschluß; Berichtigungsbeschluß
    Leitsatz: Ausnahmsweise beginnt mit der Zustellung des Berichtigungsbe schlusses die Rechtsmittelfrist, wenn erst die berichtigte Fassung eines Teilurteils zweifelsfrei er kennen läßt, daß die nach dessen Tenor obsiegende Partei auch teilweise beschwert ist.
    BGH
    05.11.1998
  10. VII ZR 236/97 - Nachbesserung und Kostenerstattung; Kostenerstattung, - bei Nachbesserung in Werkvertrag
    Leitsatz: a) Vereinbaren die Parteien ei nes Bauvertrages, daß der Auf tragnehmer Mängel der Werklei stung nachbessert und nachträg lich geklärt wird, wer für die Ko sten aufkommt, hat der Auftrag nehmer aus dieser Abrede einen vertraglichen Kostenerstattungs anspruch gegen den Auftraggeber. b) Dieser ist auf Erstattung derje nigen Kosten gerichtet, die der Auftraggeber nach der materiellen Rechtslage zu übernehmen oder mit denen er sich zu beteiligen hatte.
    BGH
    05.11.1998