« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 949)
Sortierung:
-
1 BvR 74/98 - Verwertungskündigung; Veräußerung vermieteter WohnungenLeitsatz: Die vermietungsbedingte Unmöglichkeit, eine Wohnung zu einem angemessenen Preis veräußern zu können, kann auch anders erbracht werden als durch den Nachweis vergeblicher Verkaufsbemühungen in der Zeit zwischen Kündigungsausspruch und Ablauf der Kündigungsfrist. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG04.06.1998
-
1 BvR 329/98 - Subsidiarität; Verfassungsbeschwerde; BehinderteLeitsatz: Hätte sich der Beschwerdeführer im Wege der Nebenintervention am Ausgangsverfahren beteiligen können, um durch Ausschöpfung der einem Nebenintervenienten zustehenden prozessualen Mittel die behaupteten Grundrechtsverstöße zu verhindern oder zu beseitigen, steht der Grundsatz der Subsidiarität der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde entgegen.BVerfG28.05.1998
-
2 BvR 2939/93 - Schönheitsreparaturen bei RückgabeLeitsatz: Wird im Mietvertrag vereinbart, daß der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung zu renovieren habe, und ist dabei versehentlich von der Übergabe (statt Rückgabe) die Rede, kommt es nicht auf den Wortlaut, sondern den Sinn der Regelung an. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG29.04.1998
-
1 BvR 659/98 - Industriereform, Rückübertragungsansprüche nach dem VermG, Entstehungsgrund, Eigentumsgarantie, Sozialstaatsprinzip, RechtsstaatsprinzipLeitsatz: 1. Rückübertragungsansprüche nach dem VermG haben ihren Entstehungsgrund, wie seit dem Bodenreformurteil des Bundesverfassungsgerichts geklärt ist, nicht in der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, sondern wurzeln vielmehr allein im Rechts- und Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 3 GG). 2. Die Auslegung der durch das VermG geschaffenen Rückübertragungstatbestände und Ausnahmeregelungen mit dem Ziel der Feststellung, ob danach im Einzelfall ein aus rechts- und sozialstaatlichen Gründen eingeräumter Rückgabeanspruch besteht, eröffnet bejahendenfalls erst den Zugang zum Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG, ist aber selbst noch nicht an die Gewährleistungen dieses Grundrechts gebunden. (Leitsätze der Redaktion)BVerfG20.04.1998
-
1 BvR 1773/96 - Sozietät von Anwaltsnotaren und WirtschaftsprüfernLeitsatz: Das Verbot einer Sozietät zwischen Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG, solange der Anwaltsnotar selbst Steuerberater sein darf und auch nicht gehindert ist, sich mit Nur Steuerberatern zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenzuschließen.BVerfG08.04.1998
-
1 BvR 1680/93; 1 BvR 183/94; 1 BvR 1580/94 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Überlassungsvertrag; NutzungsentgeltLeitsatz: Art. 233 § 2 a Abs. 8 Satz 1 EGBGB in der Fassung des Sachenrechtsänderungsgesetzes vom 21. September 1994 ist mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar, soweit er für die Zeit vom 22. Juli 1992 bis zum Ablauf des 31. Dezember 1994 einen gesetzlichen Anspruch des Grundstückseigentümers auf Nutzungsentgelt gegen den zum Besitz berechtigten Grundstücksnutzer nicht vorsieht.BVerfG08.04.1998
-
2 BvR 2560/95 - Verfassungsbeschwerde; Rechtsbeugung; DDR-Richter; RückwirkungsverbotLeitsatz: Zur Strafbarkeit von DDR-Richtern wegen Rechtsbeugung.BVerfG07.04.1998
-
1 BvR 2366/97 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Gleichbehandlungsgrundsatz; RückenteignungLeitsatz: Keine Rückenteignung bei Scheitern des Vorhabens, wenn die Enteignung durch Ost-Berliner Behörden erfolgt ist.BVerfG31.03.1998
-
1 BvR 2008/97 - Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Eigentumsgarantie; Erbausschlagung; KettenerbausschlagungLeitsatz: 1. § 1 Abs. 2 VermG ist wegen Art. 143 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. 2. Art. 143 Abs. 3 GG sichert den verfassungsrechtlichen Bestand auch solcher Rechtsnormen, die die Rückgängigmachung eines jedenfalls faktisch eingetretenen Eigentumsverlustes ausschließen und somit zum Verlust eventuell noch vorhandener formaler Rechtspositionen führen. 3. Zum Willkürverbot.BVerfG31.03.1998
-
2 BvR 1898/97 - Zuweisung der Ehewohnung; Kündigung bei Miteigentum des MietersLeitsatz: Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG23.01.1998