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Suchergebnis Urteilssuche (941 - 949 von 949)
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2Z BR 140/97 - Räumung eines GaragenplatzesLeitsatz: 1. Ein Wohnungseigentümer kann als Teilbesitzer gegenüber anderen Wohnungseigentümern hinsichtlich seines Sondereigentums und des Teils des Gemeinschaftseigentum, an dem ihm ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist, Besitzschutzansprüche geltend machen. 2. Gegenüber dem Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Nutzung seines Wohnungseigentums (hier: Kraftfahrzeugstellplatz in einer Doppelgarage) kann ein anderer Wohnungseigentümer ein auf die Beseitigung einer baulichen Veränderung gestütztes Zurückbehaltungsrecht grundsätzlich nicht geltend machen.BayObLG05.02.1998
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2Z BR 147/97 - Beginn der Rechtsmittelfrist, Wanddurchbruch, ZweitbeschlußLeitsatz: 1. Die Frist zur Einlegung der sofortigen (weiteren) Beschwerde wird durch eine Verkündung der angefochtenen Entscheidung zu Protokoll nur dann in Gang gesetzt, wenn der Entscheidungssatz einschließlich der vollständigen Gründe mündlich bekanntgemacht und zu Protokoll genommen wird; daß dies geschehen ist, muß sich aus dem Protokoll ergeben. 2. Der Durchbruch einer Wand zwischen Haupt- und Nebengebäude, der wegen eines bestehenden Höhenunterschieds auch einen Eingriff in die Decke des darunterliegenden Raums erforderlich macht, stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. 3. Ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluß kann nur dann unter einschränkenden Voraussetzungen durch einen Zweitbeschluß abgeändert werden, wenn die beiden Beschlüsse denselben Gegenstand betreffen.BayObLG05.02.1998
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2Z BR 146/97 - Keine Kellernutzung zu Wohnzwecken; Verwalterzustimmung unerheblichLeitsatz: 1. Die Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung als Keller stellt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar. 2. Die zweckbestimmungswidrige Nutzung eines Teileigentums "Keller" zu Wohnzwecken stört wegen der intensiveren Nutzung mehr als eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung. 3. Werden in einem Teileigentum "Keller" Sanitäreinrichtungen (Waschbecken, Dusche, WC) und am Gemeinschaftseigentum ein Briefkasten angebracht, rechtfertigt dies den Schluß auf eine Nutzung des Teileigentums zu Wohnzwecken. 4. Der Verwalter ist kraft Gesetzes nicht ermächtigt, namens der übrigen Wohnungseigentümer einem Teileigentümer die Nutzung seines Teileigentums "Keller" zu Wohnzwecken zu gestatten.BayObLG29.01.1998
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2Z BR 53/97 - Verwalterhaftung; LeitungswasserversicherungLeitsatz: 1. Tritt in einer Wohnung ein Wasserschaden auf, dessen Ursache im gemeinschaftlichen Eigentum liegen kann, so hat der Verwalter unverzüglich das Erforderliche zu unternehmen, um die Schadensursache festzustellen. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, so haftet er für den Schaden des betroffenen Wohnungseigentümers auch dann, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die Schadensursache ausschließlich im Sondereigentum liegt. 2. Zur Geltendmachung des Deckungsanspruchs gegen den Versicherer und zur Beseitigung von Schäden im Bereich des Sondereigentums ist der Verwalter jedenfalls aufgrund des Verwaltervertrags auch dann nicht verpflichtet, wenn er im eigenen Namen eine Leitungswasserversicherung abgeschlossen hat, die auch Schäden am Sondereigentum abdeckt.BayObLG29.01.1998
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2 Wx 61/95 - Wärmedämmung; Durchfeuchtung; DIN; InstandsetzungsanspruchLeitsatz: Entspricht die Wärmedämmung einer Giebelwand nicht dem heutigen, aber dem in Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes maßgeblichen baulichen Standard, scheiden ein gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichteter Anspruch auf (modernisierende) Instandsetzung und damit auch Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Verletzung von Instandhaltungspflichten aus. Etwaige Modernisierungsmaßnahmen können aus wirtschaftlichen Gründen zu versagen sein.HansOLG Hamburg20.01.1998
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33 C 2515/97 - 67 - Kündigung; Unordnung; Geruch; Fotoaufnahmen; Notwehr; FotographierenLeitsatz: Ein Mieter handelt in berechtigter Notwehr, wenn er einen Begleiter des Vermieters bei einer Wohnungsbesichtigung durch Wegschlagen der Kamera an Fotoaufnahmen hindert. Unordnung in einer Mietwohnung stellt keinen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags dar.AG Frankfurt/Main16.01.1998
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2Z BR 30/97 - Deckendurchbruch für Grundbuchumschreibung ohne BedeutungLeitsatz: Überträgt ein Wohnungseigentümer einen Teil seines Sondereigentums auf einen anderen, erfordert die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch nicht deswegen die Bewilligung der übrigen Wohnungseigentümer und dinglich Berechtigten, weil die Abgeschlossenheit des um den hinzuerworbenen Raum vergrößerten Wohnungseigentums nur durch einen Durchbruch der im Gemeinschaftseigentum stehenden Decke hergestellt werden kann.BayObLG15.01.1998
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2 Wx 98/97 - Selbständiges Beweisverfahren; Zulässigkeit; WohnungseigentumssachenLeitsatz: Das selbständige Beweisverfahren ist auch in Wohnungseigentumssachen zulässig. Für die Rechtsmittel gelten §§ 567, 568 ZPO; eine sofortige weitere Beschwerde ist unzulässig.HansOLG Hamburg14.01.1998
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1 S 7/98 - Gerichtliches Verfahren; PKH Entscheidung; Beschwerde; Rechtsmittelausschluss gegen Verwaltungsgerichtsentscheidungen im VermögensrechtLeitsatz: Keine Beschwerde gegen PKH Entscheidung, wenn in der Hauptsache kein Rechtsmittel gegeben ist.SächsOVG09.01.1998