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Suchergebnis Urteilssuche (231 - 240 von 949)
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4 U 257/97 - Restitutionsanspruch, Schädigungsmaßnahme, Enteignung zur Verwendung als Heimstätte, Überführung eines Grundstückes in Volkseigentum durch Ausstellung eines RechtsträgernachweisesLeitsatz: 1. Fehlen einer Vorabentscheidung des Gerichts I. Instanz nach § 17 a Abs. 3/4 GVG. 2. Eigentumsverlust aufgrund der "VO über die Errichtung der Volkseigenen Grundstücksverwaltung ‚Heimstätte Berlin' Anstalt öffentlichen Rechts" des Magistrats von Groß-Berlin vom 21.11.1949 (HeimStVO). 3. Überführung eines Grundstückes in Volkseigentum durch Ausstellung eines Rechtsträgernachweises.OLG Brandenburg17.07.1998
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3 UH 54/98 - Keine Rechnungsdaten in BetriebskostenabrechnungLeitsatz: Bei einer Betriebskostenabrechnung für preisgebundenen Wohnraum nach der Betriebskostenumlageverordnung (BetrKostUV) war die Angabe von Rechnungsdaten in der Regel nicht erforderlich. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg15.07.1998
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13 U 2/98 - Umwandlung einer kooperativen Einrichtung, deklaratorisches Schuldanerkenntnis, Heilung von UmwandlungsmängelnLeitsatz: 1. Dem deklaratorischen Schuldanerkenntnis kommt eine potentiell konstitutive Wirkung zu, da es die bisherige Rechtsbeziehung zwischen den Parteien auf eine neue Grundlage stellt; die rechtliche Beurteilung dieser neuen Grundlage erfolgt nach Maßgabe des im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltenden Rechts. 2. Die Umwandlung einer kooperativen Einrichtung nach dem Recht der DDR in eine Kapital- oder Personengesellschaft richtet sich auch dann noch weiterhin nach dem zur Zeit des für die Umwandlung maßgeblichen Mitgliederbeschlusses geltenden Recht, wenn sich die Rechtslage noch vor der Registereintragung der neuen Gesellschaft geändert hat. 3. Die Registereintragung einer umgewandelten kooperativen Einrichtung nach dem Recht der DDR führt nur dann zur Heilung von Mängeln der Umwandlung, wenn sie auf der Grundlage eines Umwandlungsbeschlusses erfolgt, der seinem Inhalt nach auf den Übergang des LPG-Vermögens im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf ein Unternehmen in gesetzlich zugelassener Rechtsform abzielt und allen Mitgliedern die Beteiligung an dem Nachfolgeunternehmen ermöglicht.OLG Brandenburg15.07.1998
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7 U 5666/97 - Modrow-Gesetz; Eigenheimverkauf; Ansprüche nach Abschluss eines Kaufvertrages; Nutzerinvestitionen; Werterhöhung; SubstanzerhöhungLeitsatz: 1. Die Anwendung von § 121 SachenRBerG zugunsten des Nutzers setzt stets den Abschluß eines wirksamen Kaufvertrages voraus. 2. Die bloße staatliche Zustimmung zum Eigenheimverkauf nach dem Modrow-Gesetz vom 7. März 1990 begründet keinen analogiefähigen Anspruch zugunsten des Nutzers. 3. Hat ein Wohnungsmieter im wesentlichen Umfang wert- oder substanzerhöhende Investitionen (i. S. v. § 5 Abs. 1 a VermG) vorgenommen, begründet dies allein keinen Anspruch nach dem SachenRBerG. Eine Analogie zu § 121 Abs. 1 c ist ausgeschlossen.KG10.07.1998
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5 Ws (B) 339/98 - Zur Höhe der Geldbuße bei nicht genehmigter ZweckentfremdungLeitsatz: Zur Bemessung der Geldbuße unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Vorteils. Im Falle der Genehmigungsfähigkeit der Zweckentfremdung liegt der wirtschaftliche Vorteil in der Ersparnis der Ausgleichsabgabe, die die zuständige Behörde festgesetzt hätte (insoweit Aufgabe von KG, Beschluß vom 10. November 1997 - 5 Ws [B] 676/97 -). War die zweckfremde Nutzung nicht genehmigungsfähig, kommt als wirtschaftlicher Vorteil der Unterschiedsbetrag zwischen der für Gewerberäume üblicherweise verlangten Miete und der für die Wohnung gezahlten Miete in Betracht, sofern die Differenz die fiktive Ausgleichsabgabe übersteigt.KG08.07.1998
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10 U 159/97 - Schadensersatz; vertragsmäßiger Gebrauch; Kinderarztpraxis; Teilungserklärung; ZweckbestimmungLeitsatz: Eine Schadensersatzverpflichtung des Vermieters wegen Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs kommt auch dann in Betracht, wenn ein anderer Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage eine Gerichtsentscheidung herbeigeführt hat, wonach die vertraglich vereinbarte Nutzung der Mieträume zum Betrieb einer Kinderarztpraxis wegen Verstoßes gegen die Teilungserklärung nicht durchführbar ist.OLG Düsseldorf08.07.1998
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1 W 6250/96 - Beitrittsgebiet; Gesellschaft; Aktionärseigenschaft; Nachtragsliquidator; VertretungsmachtLeitsatz: 1. Der Nachweis der Aktionärseigenschaft hinsichtlich einer im Beitrittsgebiet geschäftsansässigen Gesellschaft konnte bereits vor Inkrafttreten des Art. 11 EALG nicht allein durch den Besitz ihrer auf Reichsmark lautenden Aktienurkunden nachgewiesen werden. Jedoch ist die auf Antrag eines Besitzers solcher Aktien, der seine Antragsbefugnis nicht weiter nachgewiesen hat, erfolgte gerichtliche Bestellung des Nachtragsliquidators wirksam. 2. Der Umfang des Wirkungskreises, für den der Nachtragsliquidator gemäß § 273 Abs. 4 AktG gerichtlich bestellt wird, bestimmt auch den Umfang seiner Vertretungsmacht für die Gesellschaft im Außenverhältnis; die die Unbeschränkbarkeit der Vertretungsmacht der Liquidatoren anordnende Bestimmung des § 269 AktG findet keine Anwendung.KG07.07.1998
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5 U 1636/97 - Verwalter; Instandhaltung; Auftragsvergabe; Instandsetzung; Beiratsvorsitzender; VertretungsmachtLeitsatz: 1. Reinigungs- und Hausmeisterdienste (langfristiger Vertrag) kann der Verwalter zwar namens der Hauseigentümer vergeben. Er bedarf dazu jedoch einer speziellen Vollmacht (Beschluß) der Wohnungseigentümer; eine Vollmacht des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden genügt nicht. Es handelt sich nämlich dabei nicht lediglich um Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums. 2. Um solche erlaubten Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen handelt es sich bei Beseitigung eines Defekts am Tiefgaragentor, Schweißarbeiten an den Kellergittertüren, Erneuerung der Elektroinstallation im Waschraum, Arbeiten nach einem Wasserrohrbruch.OLG Koblenz02.07.1998
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11 U 7/98 - staatliche Gebäudeverwaltung; Treuhandverwaltung; Beseitigungsanspruch; AufbautenLeitsatz: Hatte der staatlich eingesetzte Verwalter eines Gebäudes mit dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Gebäude aufsteht, einen Mietvertrag über das Grundstück abgeschlossen, so ist der Eigentümer des Gebäudes mit Beendigung der staatlichen Verwaltung gem. § 11 a Abs. 4 VermG in diesen Mietvertrag eingetreten. Dies gilt auch dann, wenn der staatlich eingesetzte Verwalter bei Abschluß des Mietvertrags seine Verwalterstellung nicht offengelegt hatte. Nach Ablauf des 31.12.1992 kann der ehemalige staatlich eingesetzte Verwalter daher aus dem Mietvertrag nicht mehr in Anspruch genommen werden, selbst wenn der Eigentümer des Gebäudes auf die Restitution verzichtet und der Entschädigungsfonds von seinem Aneignungsrecht nach dem Vermögensgesetz Gebrauch macht.OLG Naumburg30.06.1998
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3 Wx 190/98 - Verwalter; Haftung; Architekt; Erfüllungsgehilfe; Verschulden; Zurechnung; HochwasserLeitsatz: 1. Für die Schadensersatzpflicht des Verwalters kommt es auf die Feststellung der Ursächlichkeit einer konkreten Pflichtverletzung und nicht auf die hypothetische Erwägung an, der Verwalter wäre auch dann bis zum Schadensereignis untätig geblieben, wenn er bereits damals von dem Baumangel (unzureichende Abdichtung gegen Grundwasser) gewußt hätte. 2. Der vom Verwalter mit der Ermittlung der Schadensursache beauftragte Architekt wird nicht im (normalen) Pflichtenkreis des Verwalters als dessen Erfüllungsgehilfe tätig. Ein etwaiges Unterlassungsverschulden des Architekten ist dem Verwalter nicht gem. § 278 BGB zurechenbar.OLG Düsseldorf29.06.1998