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Urteil Keine Rechnungsdaten in Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Keine Rechnungsdaten in Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Bei einer Betriebskostenabrechnung für preisgebundenen Wohnraum nach der Betriebskostenumlageverordnung (BetrKostUV) war die Angabe von Rechnungsdaten in der Regel nicht erforderlich. (Leitsatz der Redaktion)
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