Urteil Verwalter
Schlagworte
Verwalter; Instandhaltung; Auftragsvergabe; Instandsetzung; Beiratsvorsitzender; Vertretungsmacht
Leitsätze
1. Reinigungs- und Hausmeisterdienste (langfristiger Vertrag) kann der Verwalter zwar namens der Hauseigentümer vergeben. Er bedarf dazu jedoch einer speziellen Vollmacht (Beschluß) der Wohnungseigentümer; eine Vollmacht des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden genügt nicht. Es handelt sich nämlich dabei nicht lediglich um Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums.
2. Um solche erlaubten Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen handelt es sich bei Beseitigung eines Defekts am Tiefgaragentor, Schweißarbeiten an den Kellergittertüren, Erneuerung der Elektroinstallation im Waschraum, Arbeiten nach einem Wasserrohrbruch.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?