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Suchergebnis Urteilssuche (251 - 260 von 949)
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16 U 92/97 - Verjährungsfrist; Rückforderung; Mietzins; Bereicherungsrecht; Mangel; Grundfläche; FlächeLeitsatz: 1. Bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche bei überzahltem Mietzins unterliegen der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB. 2. Hat die überhöhte Angabe der Grundfläche eines Gewerberaums nach den Vorstellungen der Parteien die Höhe des Mietzinses beeinflußt, liegt ein zur Rückforderung des rechtsgrundlos erbrachten Teils des Mietzinses berechtigender Mangel vor. 3. Der Vermieter eines Gewerberaums, der bei seinen Abrechnungen regelmäßig eine Fläche zugrunde legt, von der er weiß, daß sie kleiner als die tatsächliche Fläche ist, kann sich wegen des Verbots widersprüchlichen Verhaltens im Rechtsstreit mit dem Mieter nicht auf die größere Fläche zu stützen.OLG Köln08.06.1998
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9 U 217/97 - Sturz; Glatteis; Mitverschulden; Streupflicht; VerkehrssicherungspflichtLeitsatz: Wer sich ohne Not der von ihm erkannten "totalen" Glatteisgefahr auf dem Bürgersteig aussetzt und zu Fall kommt, trägt gegenüber demjenigen Anlieger, der gebotswidrig unzureichend der Streupflicht nachgekommen ist, das überwiegende, ausschließende Mitverschulden an der erlittenen Gesundheitsbeschädigung.OLG Hamm05.06.1998
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8 RE-Miet 4877/97 - Keine Mitteilung der Rechnungsdaten bei BetriebskostenabrechnungLeitsatz: Die Mitteilung von Einzelrechnungen ist grundsätzlich nicht Fälligkeitsvoraussetzung einer Betriebskostenabrechnung, es sei denn, daß im Einzelfall aus besonderer Abrede oder besonderer Ausgestaltung des Mietverhältnisses sich ein entsprechendes Bedürfnis ergibt.KG28.05.1998
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3 W 192/98 - Zwangsräumung; Mitbesitzer; Räumungstitel; MitbenutzerLeitsatz: Hat ein Vermieter einen Räumungstitel - nur - gegen den Mieter einer Wohnung erwirkt, so kann er daraus nicht auch die Zwangsräumung gegen Mitbesitzer der Wohnung betreiben. Hierfür benötigt er grundsätzlich einen besonderen Räumungstitel gegen den Mitbenutzer.OLG Düsseldorf27.05.1998
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3 Wx 29/98 - Versorgungsleitungen; Sondereigentum; GemeinschaftseigentumLeitsatz: 1. In der Teilungserklärung kann bestimmt werden, daß Ver- und Entsorgungsleitungen, die nur dem Gebrauch eines Sondereigentums dienen, auch dann zum Gemeinschaftseigentum gehören, wenn sie sich im Bereich eines (anderen) Sondereigentums befinden. 2. Werden solche Leitungen nachträglich verlegt und genehmigen die Wohnungseigentümer durch bestandskräftigen Beschluß die vorstehend beschriebene Leitungsführung, dann ist der Eigentümer der Wohnung, durch welche die Leitungen verlegt sind, jedenfalls dann an den Genehmigungsbeschluß gebunden, wenn er an der Beschlußfassung selbst zustimmend mitgewirkt hat. Er darf die Leitungen nicht eigenmächtig entfernen und ist, wenn er sie dennoch entfernt hat, zur Neuverlegung verpflichtet.OLG Düsseldorf25.05.1998
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3 Wx 96/98 - Kostenverteilungsschlüssel; Verteilungsschlüssel; Teilungserklärung; ÄnderungLeitsatz: Der Wohnungseigentümer, der die Teilungserklärung selbst errichtet hat, hat gegenüber den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft keinen Anspruch auf Änderung des in der Teilungserklärung enthaltenen Kostenverteilungsschlüssels, wenn er die ihm als Teileigentum zugewiesenen Räumlichkeiten entgegen seiner ursprünglichen Planung nur wegen seines fehlenden Nutzungswillens nicht als Schwimmbad ausbaut.OLG Düsseldorf20.05.1998
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16 Wx 80/98 - bauliche Veränderung; Dreh-Kippfenster; Fenster; EinbauLeitsatz: Der Einbau eines Dreh-Kippfensters anstelle eines Kippfensters stellt eine bauliche Veränderung i. S. des § 22 WEG dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.OLG Köln20.05.1998
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5 U 214/97 - Sachenrechtsbereinigung, Überlassungsvertrag, Ankaufsberechtigung, NutzeraufwendungenLeitsatz: 1. Zur Berechnung des Volumens der zusätzlichen Wohn- und Nutzfläche eines Gebäudes. 2. Die Ankaufsberechtigung der Nutzer aufgrund von Überlassungsverträgen gemäß §§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 C, 12 Abs. 2 Nr. 1 Sachen-RBerG verstößt nicht gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG.OLG Brandenburg14.05.1998
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4 U 22/97 - Globalentschädigungsabkommen Dänemark/ DDR, Wirksamkeit der Anspruchsübertragung durch einen DrittenLeitsatz: 1. Zur Fortgeltung und zum Anwendungsbereich des Globalentschädigungsabkommens zwischen dem Königreich Dänemark und der DDR vom 3.12.1987. 2. Hat ein Angehöriger eines dritten Staates vermögensrechtliche Ansprüche auf einen dänischen Staatsangehörigen übertragen, um so ihre Geltendmachung durch die dänische Seite in den Verhandlungen über ein Entschädigungsabkommen mit der DDR zu ermöglichen, so kann er sich, wenn diese Ansprüche daraufhin in das Abkommen einbezogen und als dänisches Vermögen entschädigt werden, nicht darauf berufen, er falle nicht unter den personellen Anwendungsbereich des Abkommens. Vielmehr muß er, ungeachtet der Wirksamkeit der Anspruchsübertragung, auch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland die von dänischer Seite in diesem Zusammenhang abgegebenen Vertragserklärungen gegen sich gelten lassen.OLG Brandenburg08.05.1998
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22 W 21/98 - Streitwert; RäumungsklageLeitsatz: Bei der Streitwertberechnung gemäß § 16 GKG für eine Räumungsklage ist der Nettomietzins (ohne Nebenkosten) zugrunde zu legen.OLG Köln07.05.1998