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Urteil Schadensersatz
Schlagworte
Schadensersatz; vertragsmäßiger Gebrauch; Kinderarztpraxis; Teilungserklärung; Zweckbestimmung
Leitsatz
Eine Schadensersatzverpflichtung des Vermieters wegen Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs kommt auch dann in Betracht, wenn ein anderer Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage eine Gerichtsentscheidung herbeigeführt hat, wonach die vertraglich vereinbarte Nutzung der Mieträume zum Betrieb einer Kinderarztpraxis wegen Verstoßes gegen die Teilungserklärung nicht durchführbar ist.
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