« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (161 - 170 von 949)

  1. 5 U 500/98 - Duldung; Bauwich; Grenzabstand; Überbauung; Beseitigungsanspruch; Abstandsfläche
    Leitsatz: 1. § 912 I BGB gilt entsprechend bei der Verletzung von Grenzabständen. 2. Die unentgeltliche Gestattung der Nichtbeachtung der Bauwich-Vorschriften durch den Rechtsvorgänger bindet den Rechtsnachfolger nicht.
    OLG Koblenz
    17.12.1998
  2. 2 U 23/98 - Nebenkosten; Betriebskosten; Umlagefähigkeit; Allgemeine Geschäftsbedingung; Gewerberaummietvertrag; Bestimmtheit; Bewachungskosten; Dekorationskosten
    Leitsatz: 1. In Mietverträgen über Geschäftsräume genügt die Verweisung auf § 27 II. BV zur bestimmten Bezeichnung der von dem Mieter zu tragenden Nebenkosten auch dann, wenn dem Mietvertrag nicht der Text der Anlage 3 zu § 27 II. BV beigefügt ist. 2. "Sonstige Betriebskosten" im Sinne von Nr. 17 Anlage 3 zu § 27 II. BV können auch bei der Vermietung von Geschäftsräumen nur solche Betriebskosten sein, die bei der Vermietung von Wohnräumen ebenfalls umlagefähig sind. 3. Bewachungskosten können im Einzelfall als "sonstige Betriebskosten" im Sinne von Nr. 17 Anlage 3 zu § 27 II. BV umlagefähig sein (Abweichung von OLG Düsseldorf MDR 1991, 964).
    OLG Celle
    16.12.1998
  3. 8 U 2887/97 - Zur Berechnung der Minderung bei Fehler an untervermieteter Teilfläche (hier: Wasserschaden in Verkaufsräumen und Schaufenstern)
    Leitsatz: Ist ein Mieter aufgrund der mit dem Vermieter getroffenen vertraglichen Vereinbarung zur Untervermietung von Teilflächen berechtigt und tritt im Bereich einer untervermieteten Teilfläche ein Fehler auf, der den vertragsgemäßen Gebrauch dieser Teilfläche mindert, erscheint es sachgerecht, zur Beurteilung der Frage, welchen Umfang die Minderung des Gebrauchs des Mieters einnimmt, die untervermietete Teilfläche zunächst gesondert zu betrachten und den Umfang der Minderung insgesamt nach dem auf diese Teilfläche entfallenden Mietzins zu berechnen. Einer zusätzlichen Umrechnung des Minderungsbetrages in einen Prozentsatz der Gesamtmiete bedarf es nicht.
    KG
    14.12.1998
  4. 10 U 49/98 - Wucher; Sittenwidrigkeit; Mietzins; Gewerbemietvertrag
    Leitsatz: Zur Frage der Unwirksamkeit eines gewerblichen Mietvertrags wegen Sittenwidrigkeit oder Wuchers.
    OLG Düsseldorf
    10.12.1998
  5. 8 U 2864/98 - Schadensersatz bei Täuschungsversuch
    Leitsatz: 1. Die Anwendbarkeit der zur Eigenhaftung des Vertreters aus culpa in contrahendo entwickelten Grundsätze ist nicht auf das Stadium der Vertragsanbahnung beschränkt. 2. Veranlaßt der Vertreter den Verhandlungspartner nach Abschluß des Vertrages - unter Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens oder aufgrund seines besonderen wirtschaftlichen Eigeninteresses - mittels wahrheitswidriger Erklärungen, die Zug um Zug geschuldete Leistung vorzeitig zu erbringen, kann er persönlich zum Schadensersatz verpflichtet sein. 3. Zum Schaden des Verhandlungspartners in diesen Fällen.
    OLG Dresden
    09.12.1998
  6. 8 U 2746/97 - Kündigung bei nachträglich aufgrund Gesetzesänderungen unzulässig gewordener Zweckentfremdung
    Leitsatz: Ist eine bisher zweckentfremdungsrechtlich zulässige teilgewerbliche Nutzung durch Gesetzesänderung (hier: 2. Zweckentfremdungsverbot-Verordnung) unzulässig geworden, kann dem Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar sein, was eine Kündigung nach Treu und Glauben begründet. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    07.12.1998
  7. 9 U 91/98 - Bodenreformgrundstück; Neubauernerbe; Hauswirtschaft
    Leitsatz: Die auf einem Bodenreformgrundstück befindliche Hauswirtschaft muß der Erbe eines vor dem 16.3.1990 verstorbenen Neubauern auf den Fiskus übertragen, wenn kein vorrangig Berechtigter nach Art. 233 § 12 Abs. 2 EGBGB vorhanden ist. Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB regelt den Kreis der Berechtigten an einer Hauswirtschaft nicht abschließend; vielmehr findet subsidiär § 12 Abs. 2 Nr. 2 auch auf Hauswirtschaften Anwendung, so daß § 12 Abs. 2 Nr. 2 c auch insoweit ein Auffangtatbestand zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist. Art. 233 § 12 Abs. 1 Nr. 1 c EGBGB ist kein Auffangtatbestand (gegen OLG Brandenburg, ZOV 1997, 111), sondern lediglich eine § 12 Abs. 1 Nr. 1 a) und b) einschränkende Regelung zugunsten des Fiskus.
    OLG Düsseldorf
    07.12.1998
  8. 8 U 3716/98 - Vermieterstellung nach Umwandlung; Fläche zur Mitbenutzung (Treppenhaus, Zuwege) nicht mitvermietet
    Leitsatz: 1. Flächen und Räume, die der Mieter nur mitbenutzen darf, sind nicht mitvermietet. 2. Nach Umwandlung und Veräußerung ist grundsätzlich nur der Eigentümer der Wohnung neuer Vermieter. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    03.12.1998
  9. 10 U 191/97 - Zurückbehaltungsrecht; Einrichtung; Wegnahmerecht; Duldung; Wegnahme; Herausgabeanspruch
    Leitsatz: Gibt der Mieter vorzeitig den Gebrauch der Mietsache auf, so kann er gegenüber dem begründeten Zahlungsanspruch des Vermieters wegen der danach fällig gewordenen Mieten kein Zurückbehaltungsrecht mit der Begründung geltend machen, er habe einen Herausgabeanspruch wegen seiner in die Räume eingebrachten Einrichtungsgegenstände, deren Herausgabe der Vermieter nunmehr verweigere.
    OLG Düsseldorf
    03.12.1998
  10. 3 U 257/97 - Schiedsgutachten; unbillig; Sachverständigengutachten; Mietanpassungsklausel; Mietneufestsetzungsklausel; Kostenindex
    Leitsatz: 1. Das gem. § 317 BGB zur Klärung der Miethöhe eingeholte Sachverständigengutachten entfaltet zwischen den Vertragsparteien auch dann eine einstweilige Bindungswirkung, wenn es offenbar unbillig i. S. d. § 319 Abs. 1 BGB ist. 2. Diese einstweilige vertragsgestaltende Bindungswirkung besteht so lange, wie das Schiedsgutachten des Sachverständigen nicht durch ein gerichtliches Bestimmungsurteil nach § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB ersetzt ist. Schon allein deshalb darf ein Mieter die in einem solchen Schiedsgutachten festgesetzte niedrigere Miete anstelle der ursprünglich vereinbarten höheren Miete entrichten, ohne dem Risiko einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges ausgesetzt zu sein. 3. Sieht eine vertragliche Mietklausel im Falle der Veränderung eines bestimmten KostenindexesVerhandlungen über eine "Neufestsetzung" des Mietzinses vor, so handelt es sich im Zweifel nicht um eine Mietanpassungs-, sondern um eine Mietneufestsetzungsklausel. Im Falle einer Mietneufestsetzungsklausel ist der Schiedsgutachter befugt, auch bei einem Anstieg des vereinbarten Preisindexes einen niedrigeren als den ursprünglich vereinbarten Mietzins festzusetzen.
    OLG Frankfurt a. M.
    03.12.1998