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Suchergebnis Urteilssuche (171 - 180 von 949)

  1. 11 Wx 95/97 - Teilungserklärung; Änderung; Zustimmung; Sondernutzungsrecht; Treu und Glauben; Gemeinschaftsordnung
    Leitsatz: Zwar können Wohnungseigentümer von anderen die Zustimmung zur Änderung einer Teilungserklärung - hier bezüglich bestehender Sondernutzungsrechte an Stellplätzen - verlangen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen. Die vorgesehene Änderung darf jedoch nicht ihrerseits gegen Treu und Glauben verstoßen.
    OLG Karlsruhe
    02.12.1998
  2. 19 U 234/98 - Aufwendungsersatzanspruch gegen Erben des Alteigentümers
    Leitsatz: 1. Ein Rückübertragungsanspruch nach § 3 VermG fällt nicht in den Nachlaß der von den Maßnahmen gemäß § 1 VermG Betroffenen, die vor dem 29. September 1990 verstorben sind. 2. Die Ansprüche nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG sind daher gegen die Erben, nicht gegen einen Testamentsvollstrecker oder einen "personal representive" nach britischem Recht zu richten.
    KG
    01.12.1998
  3. 5 U 85/98 - Betriebskosten; Nebenkosten; Betriebskostenabrechnung; Nebenkostenabrechnung; Mehrwertsteuer; Heizkosten
    Leitsatz: Im Formularmietvertrag von 1981 über Geschäftsräume konnten ohne weiteres die Betriebskosten "im Sinne des § 27 II. BVO" umlagefähig vereinbart werden. Die Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung über die angemieteten Räume des Teileigentümers ergeben sich aus der Entscheidung des BGH in WM 1982, 207. Soweit nicht nach vorhandenen Verbrauchserfassungseinrichtungen/Wasseruhren oder nach der Heizkostenverordnung die Betriebskosten umzulegen sind, kann der vermietende Teileigentümer nach den auf ihn entfallenden Miteigentumsanteilen abrechnen.
    OLG Braunschweig
    27.11.1998
  4. 8 U 1594/98 - Verwendungsersatz- und Bereicherungsansprüche des Käufers nach verzugsbedingtem Rücktritt des Verkäufers
    Leitsatz: 1. Der Käufer, der dem Verkäufer Anlaß zum Rücktritt gem. § 326 Abs. 1 BGB gegeben hat, kann nützliche, aber nicht notwendige Verwendungen auf das Kaufgrundstück jedenfalls dann nicht ersetzt verlangen, wenn er sie zu einer Zeit getätigt hat, als er sich bereits mit der Kaufpreiszahlung im Rückstand befand. 2. Unter diesen Umständen scheiden regelmäßig auch Bereicherungsansprüche des Käufers wegen einer möglichen Werterhöhung des Grundstücks aus.
    OLG Dresden
    25.11.1998
  5. 16 Wx 156/98 - Abberufung; Verwalter; Neutralitätspflicht
    Leitsatz: Folgt der Verwalter bei einer Abrechnung einseitig der Anweisung des Mehrheitseigentümers, obwohl diese Art der Abrechnung nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, kann die Minderheit der übrigen Eigentümer die Abberufung des Verwalters wegen Verletzung der Neutralitätspflicht verlangen.
    OLG Köln
    25.11.1998
  6. 13 W 38/98 - Leerstand; Pachtentschädigung; Pachtobjekt; fristlose Kündigung; Schadensersatz; Umsatzsteuer; Pachtausfallschaden; Pachtzinsausfall
    Leitsatz: 1. Eine Pachtentschädigung für Leerstandszeiten nach Rückgabe des Pachtobjekts aufgrund fristloser Kündigung durch den Verpächter unterliegt als Schadensersatzleistung, der keine Gegenleistung im Austauschverhältnis gegenübersteht, nicht der Umsatzsteuer. 2. Der Pächter kann sich gegenüber der Schadensersatzforderung des Verpächters nicht mit Erfolg darauf berufen, daß er das Pachtverhältnis selbst hätte anfechten oder wegen Vertragswidrigkeiten des Verpächters hätte kündigen können, wenn er hiervon in Kenntnis der Anfechtungs-/Kündigungsgründe keinen Gebrauch gemacht hat.
    OLG Köln
    24.11.1998
  7. 3 Wx 376/98 - Teilungserklärung; Auslegung; Instandhaltung; Instandsetzung; Wohungseigentümergemeinschaft
    Leitsatz: Die Regelung in einer Teilungserklärung, daß die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Aufgabe der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, die Instandsetzungsarbeiten an Fenstern, Balkonumkleidungen, Balkon- und Wohnungsabschlußtüren mit Ausnahme des Außenanstrichs der betreffende Wohnungseigentümer "ohne Rücksicht auf die Ursache des Schadens" zu veranlassen hat, ist dahin auszulegen, daß die Kosten für die Erneuerung der eingebauten Alu-Fenster von den jeweiligen Eigentümern zu tragen sind, innerhalb deren Sondereigentum die Maßnahme durchgeführt wird.
    OLG Düsseldorf
    23.11.1998
  8. 3 Wx 353/97 - Ausgleichsanspruch; Lastenverteilung; Gewährleistung; Mängelgewährleistung
    Leitsatz: Veräußert ein Wohnungseigentümer, der innerhalb derselben Anlage mehrere Eigentumswohnungen besitzt, Wohnungen an Dritte und wird er von den Erwerbern wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum (hier: am Dach der Wohnanlage) aus werkvertraglicher Gewährleistung im Klagewege erfolgreich auf Vorschußzahlung in Anspruch genommen, leiten die Erwerber sodann den Vorschußbetrag an die Gemeinschaft weiter, die denselben zur Mängelbeseitigung verwendet, so kann der Veräußerer als Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern aus dem Rechtsgedanken des § 16 Abs. 2 WEG und der §§ 748, 242 BGB entsprechend dem Verhältnis ihrer Anteile Ausgleich verlangen.
    OLG Düsseldorf
    20.11.1998
  9. 4 U 251/97 - Grundbuchberichtigung, Vorrang des Vermögensgesetzes, Baulandenteignung, Heilung unwirksamer Eigentumsentziehung, Susidiaritätsprinzip
    Leitsatz: 1. Zur Frage des Zivilrechtswegs für eine Klage auf Berichtigung des Grundbuchs. 2. Zur Frage der Heilung fehlerhafter Verwaltungsakte (hier Enteignung).
    OLG Brandenburg
    20.11.1998
  10. 24 W 4180/97 - Stimmrecht bei Unterteilung; Kausalität des Einberufungsmangels
    Leitsatz: 1. Werden von ursprünglich 16 Wohnungseigentumseinheiten vier Einheiten so unterteilt, daß insgesamt 20 Einheiten entstehen, so haben - bei Vereinbarung des Objektprinzips - die Eigentümer der unterteilten Einheiten je eine halbe Stimme, die sie jeweils selbständig abgeben können (wie OLG Düsseldorf, OLGZ 1990, 152 = NJW-RR 1990, 521 = WE 1990, 170). 2. a) Wird bei der Einberufung der Eigentümerversammlung der Beschlußgegenstand nicht bezeichnet und waren in der Eigentümerversammlung weniger als die Hälfte der Stimmrechte vertreten, kann schon deshalb der Nachweis nicht geführt werden, daß der Eigentümerbeschluß auch bei ordnungsmäßiger Einberufung ebenso gefaßt worden wäre. b) In einem solchen Fall kann das Gericht nicht durch eine nachträgliche Befragung der nicht erschienenen Wohnungseigentümer die Nichtursächlichkeit des Einberufungsmangels auf die Beschlußfassung feststellen.
    KG
    18.11.1998