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Suchergebnis Urteilssuche (151 - 160 von 949)

  1. 16 Wx 187/98 - Eventualeinladung; Eigentümerversammlung; Beschlußunfähigkeit; Wirtschaftsplan; Beschlußfassung, Gesamtwirtschaftsplan
    Leitsatz: 1. Eine Regelung der Gemeinschaftsordnung, daß sogleich mit der Ersteinladung zur Eigentümerversammlung für den Fall, daß die Erstversammlung beschlußunfähig sein sollte, zu einer zweiten Eigentümerversammlung am gleichen Tag eine halbe Stunde nach dem Termin der Erstversammlung einzuladen sei, ist mit dem WEG vereinbar. 2. Die Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan setzt voraus, daß die Einzelwirtschaftspläne in allgemein zugänglicher Weise in ausreichender Zeit vor der Versammlung ausliegen und dies den Eigentümern bekanntgegeben wird.
    OLG Köln
    30.12.1998
  2. 16 Wx 195/98 - Parkplatz; Kfz-Stellplatz; Zustimmung; Umbau
    Leitsatz: Erwirbt ein Wohnungseigentümer das Sondernutzungsrecht an einem praktisch nicht nutzbaren Kfz-Stellplatz, so sind die übrigen Eigentümer regelmäßig nicht verpflichtet, Maßnahmen zuzustimmen, die ihnen selbst spürbare Nachteile einbringen, nur um dem Betroffenen auch zu einem nutzbaren Stellplatz zu verhelfen. Der Betroffene muß sich vielmehr an den Veräußerer halten.
    OLG Köln
    23.12.1998
  3. 16 Wx 211/98 - Nichtigkeit; Beschluß; Eigentümerbeschluß
    Leitsatz: 1. Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind nur ausnahmsweise nichtig, wenn sie gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen. 2. Beschlüsse der Eigentümerversammlung können eine selbständige Anspruchsgrundlage begründen, wenn bis zur Beschlußfassung ein entsprechender Anspruch nicht bestand.
    OLG Köln
    23.12.1998
  4. 3 Ws (OWi) 667-668/98 - Zweckentfremdung; Nutzungsänderung; Genehmigung; Ordnungswidrigkeit; Geldbuße
    Leitsatz: 1. Der Tatbestand der Zweckentfremdung von Wohnraum gemäß Art. 6 § 1 Abs. 1, § 2 MRVerbG ist mit der nicht genehmigten Nutzungsänderung erfüllt. Die Genehmigungsfähigkeit oder die nachträgliche (auch rückwirkende) Genehmigung der Zweckentfremdung durch die Verwaltungsbehörde berühren den Schuldspruch nicht. 2. Bei der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils nach § 17 Abs. 4 OWiG ist ein individueller Maßstab anzulegen. Hat der Betroffene die Ordnungswidrigkeit im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts begangen, darf bei der Bemessung der Geldbuße lediglich der auf ihn entfallende Gewinnanteil zugrunde gelegt werden.
    OLG Düsseldorf
    22.12.1998
  5. 24 U 2510/98 - EinziehungsG § 8; DDR-VerteidigungsG § 10; DDR-LeistungsVO § 34 Abs. 1
    Leitsatz: 1. Eine besatzungshoheitliche Grundstücksenteignung liegt dann nicht vor, wenn die Behörden sowohl im Zeitpunkt der Beschlagnahme von Vermögenswerten nach dem SMAD-Befehl Nr. 124 als auch im Zeitpunkt der Veröffentlichung der sogenannten Liste 3 erkennbar irrtümlich davon ausgingen, daß das betreffende Grundstück nicht im sowjetischen, sondern im britischen Sektor von Berlin gelegen ist, und deshalb ersichtlich auch die Aufnahme des Grundstücks in die Liste 3 unterblieb. 2. Die bloße Eintragung des durch "Maßnahmen an der Staatsgrenze" veranlaßten Rechtsträgerwechsels im Grundbuch stellt keine rechtswirksame Enteignung eines sogenannten Mauergrundstücks für "Verteidigungszwecke" nach § 10 Abs. 1 DDR-VerteidigungsG dar.
    KG
    21.12.1998
  6. 3 Wx 418/98 - Balkon; Teilungserklärung; Sondereigentum; Instandsetzungskosten; Sanierungskosten; Kostenumlage
    Leitsatz: 1. Sind Balkone nach der Teilungserklärung ohne weitere Differenzierung dem jeweiligen Sondereigentum zugewiesen, so erstreckt sich die Zuweisung im wesentlichen auf den Balkonraum und erfaßt insbesondere nicht auch konstruktive und der Sicherheit des Gebäudes dienende Bauteile der Balkone, die nicht sondereigentumsfähig sind. 2. Die Verpflichtung zur Instandsetzung und einer hieraus abgeleiteten Kostentragung für die als Gemeinschaftseigentum anzusehenden Balkonteile trifft die Gemeinschafter entsprechend ihren Anteilen ohne Rücksicht darauf, ob ihrer Wohnungseinheit ein Balkon zugeordnet ist. 3. Zu den durch Arbeiten am Gemeinschaftseigentum veranlaßten Kosten zählen auch diejenigen, die durch Arbeiten am Sondereigentum entstehen und notwendig sind, um einen Zustand zu schaffen, der es erst erlaubt, die erforderlichen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum vorzunehmen.
    OLG Düsseldorf
    21.12.1998
  7. 2 W 100/98 - Instandsetzung; modernisierende Instandsetzung; Schallschutz; Geräuschemission; Heizungsanlage; Betriebsgeräusche; DIN-Norm
    Leitsatz: 1. In der Anfechtung eines sog. Negativbeschlusses, mit dem die Eigentümerversammlung die beantragte Durchführung einer Instandsetzungsmaßnahme mehrheitlich abgelehnt hat, kann der Antrag auf Zustimmung zu dieser Maßnahme oder auf Ersetzung dieser Zustimmung (Verpflichtung zur Durchführung) liegen. Bei einem bloßen Anfechtungsantrag müssen die Tatsacheninstanzen auf Klärung dieser Frage hinwirken. 2. Bei erheblicher Abweichung vom "Stand der Technik" (hier der Geräuschentwicklung einer Heizungsanlage) besteht ein Anspruch der Miteigentümer auf entsprechende modernisierende Instandsetzung, wenn nicht Amortisationsgesichtspunkte entgegenstehen. 3. Bestehenden Schallschutznormen, kommt der Frage der "Ordnungsmäßigkeit" des vorhandenen Schallschutzes entscheidendes tatsächliches Gewicht zu.
    OLG Schleswig
    21.12.1998
  8. 5 U 1774/98 - Mangel; Umweltmangel; Baustelle; Bauarbeiten; Bretterstege; Zugangsbehinderung; Baugrube; fristlose Kündigung
    Leitsatz: Ein sog. Umweltmangel, der zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags über ein Ladenlokal berechtigt, ist gegeben, wenn der Zugang zum Ladenlokal an einem zentralen Platz einer Großstadt über Jahre hinweg wegen des Baus einer Tiefgarage nur über Bretterstege möglich ist.
    OLG Dresden
    18.12.1998
  9. 14 U 174/98 - Sachmangel; Offenbarungspflicht; Verschulden bei Vertragsschluß; c.i.c.; Schadensersatz; Lärmbelästigung; Wohnungseigentümergemeinschaft; Streitereien
    Leitsatz: Zur Vermeidung eines Verschuldens bei Vertragsschluß ist der Verkäufer einer Eigentumswohnung gehalten, Streitigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Nachfrage dem Kaufinteressenten bekanntzugeben. Eine Offenbarungspflicht des Veräußerers setzt bereits erhebliche Umstände voraus.
    OLG Karlsruhe
    18.12.1998
  10. 8 U 7247/98 - Unterbrechung der Wasserversorgung nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs keine verbotene Eigenmacht; Einstellen von Nebenleistungen durch den Vermieter
    Leitsatz: Das Abstellen von Strom, Heizung und Wasser nach Beendigung des Mietverhältnisses ist keine verbotene Eigenmacht, da hierdurch nicht der Besitz des Mieters, sondern nur der Mietgebrauch gestört wird. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    17.12.1998