« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (141 - 150 von 949)

  1. VII ZR 170/96 - Mitverschulden, - des Auftraggebers; Prüfungspflicht, - gem. § 4 Nr. 3 VOB/B
    Leitsatz: Der Auftragnehmer hat bei Ausführung seiner Leistung gemäß § 4 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2 VOB/B u. a. die behördlichen Bestimmungen zu beachten. Dazu zählen auch die dem Auftraggeber erteilte Baugenehmigung und die darin etwa enthaltenen Auflagen.
    BGH
    05.02.1998
  2. XII ZR 160/96 - Grundstücksüberlassungsvertrag; Überlassungsvertrag; Eigenheimbau; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Ausgleichszahlung
    Leitsatz: 1. Zur Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auf einem Grundstücksüberlassungsvertrag, durch den ein Ehegatte von seinem Schwiegervater unter der Geltung des DDR-Rechts zusammen mit seinem Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum an dem Familienheim erworben hat (Fortentwicklung des Senatsurteils vom 12. April 1995 - XII ZR 58/94 -NJW 1995, 1889 = FamRZ 1995, 1060). 2. Ist der Ehegatte insoweit ausnahmsweise zur dinglichen Rückgewähr verpflichtet, kann er dazu nur Zug um Zug gegen Zahlung eines nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Ausgleichs verurteilt werden (Fortführung von BGHZ 68, 299; 82, 227; Senatsurteil BGHZ 115, 132).
    BGH
    04.02.1998
  3. XII ZR 63/96 - Bürgschaft als Kaution; Verjährung
    Leitsatz: a) Haben die Parteien eines Miet- oder Pachtvertrages vereinbart, daß eine Mietsicherheit in Form einer Bürgschaft zu leisten ist, sind der Bürge und der Mieter oder Pächter nicht gehindert, sich auf die Verjährung der durch die Bürgschaft gesicherten Ansprüche zu berufen. b) Daß der Vermieter oder Verpächter gegenüber dem Anspruch auf Rückzahlung einer Barkaution auch mit verjährten Forderungen hätte aufrechnen können, rechtfertigt keine analoge Anwendung des § 390 Satz 2 BGB. Auch § 223 Abs. 1 BGB und die zu § 17 Abs. 8 VOB/B entwickelte Rechtsprechung (BGHZ 121, 168 ff. und 173 ff.) sind entsprechend anwendbar.
    BGH
    28.01.1998
  4. VII ZR 259/96 - Übermäßiger Aufwand und nicht erreichte Nutzungsoptimierung als Mangel des Architektenwerks; nicht prüffähige Architektenrechnung
    Leitsatz: 1. Ein Mangel des Architektenwerks kann vorliegen, wenn, gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung, übermäßiger Aufwand getrieben wird oder wenn die geschuldete Optimierung der Nutzbarkeit eines Gebäudes, beispielsweise Verhältnis Nutzflächen/Verkehrsflächen nicht erreicht wird. Vorgaben des Bauherrn insoweit sind auch dann verbindlich, wenn sie erst im Laufe des Planungsprozesses gemacht werden. 2. Die Verweisung der HOAI auf die DIN 276 ist eine statische Verweisung auf die Fassung 1981. Liegt einer Architektenrechnung die DIN 276 in der Fassung von 1993 zugrunde, so ist sie deshalb in aller Regel nicht prüffähig.
    BGH
    22.01.1998
  5. IV ZR 346/96 - Vertrag über Ausscheiden aus Erbengemeinschaft formfrei
    Leitsatz: 1. Ein Miterbe kann auch aus einer Erbengemeinschaft, zu der ein Grundstück gehört, formfrei im Wege der Abschichtung ausscheiden. Ob seine Abfindung aus dem Nachlaß oder aus dem Privatvermögen des (oder der) anderen Erben geleistet wird, ist für die Formbedürftigkeit des Ausscheidens nicht von Bedeutung. 2. Wenn als Abfindung aber die Leistung eines Gegenstands vereinbart wird, der nur durch ein formbedürftiges Rechtsgeschäft übertragen werden kann (etwa ein Grundstück), ist die für dieses Rechtsgeschäft geltende Form zu beachten (§ 313 Satz 1 BGB).
    BGH
    21.01.1998
  6. XI ZR 144/97 - besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands
    Leitsatz: Zur Frage einer etwaigen Enteignung der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage im heutigen Land Sachsen.
    BGH
    20.01.1998
  7. Blw 46/97 - Teilklage; Rechtskraftwirkung; Abfindungsposition
    Leitsatz: a) Die Grundsätze der "verdeckten Teilklage" gelten auch im Verfahren der streitigen freiwilligen Gerichtsbarkeit. b) Hat das Landwirtschaftsgericht über einen bezifferten Antrag auf Zahlung einer Abfindung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LwAnpG entschieden, so steht die Rechtskraft der Entscheidung weder der Geltendmachung einer bisher nicht verfolgten Abfindungsposition noch der Nachforderung eines Restes aus den Abfindungspositionen entgegen, die bereits Gegenstand der Entscheidung sind.
    BGH
    15.01.1998
  8. V ZR 397/96 - Streitwert; Feststellungsklage zur Ankaufsberechtigung
    Leitsatz: Zum Wert der Feststellungsklage zur Ankaufsberechtigung.
    BGH
    15.01.1998
  9. IX ZR 4/97 - Notarhaftung; Pflichtverletzung wegen unzureichender Belehrung; Belehrungspflicht bei Abtretung des Rückübertragungsanspruch; Bedingungsfeindlichkeit der Abtretung
    Leitsatz: Belehrt ein Notar, der die Veräußerung eines Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstücks nach § 3 VermG zu beurkunden hat, zur Vermeidung des Risikos einer ungesicherten Vorleistung über die Möglichkeiten der Hinterlegung des Kaufpreises und der Stellung einer Bürgschaft, muß er, falls der Erwerber beides ablehnt, entweder weitere Möglichkeiten - zum Beispiel die Verpfändung des abgetretenen Anspruchs - aufzeigen oder, falls er keine weiteren kennt, aber nicht ausschließen kann, daß es solche gibt, sich zu entsprechenden Erkundigungen bereit erklären.
    BGH
    15.01.1998
  10. V ZR 263/96 - Eigentumszuordnung bei treuhänderischer Nutzung eines Gebäudes auf einem volkseigenen Grundstück von einer Wirtschaftseinheit
    Leitsatz: 1. Die Eigentumszuordnung zugunsten des Bundes nach Art. 22 Abs. 1 EVertr. und die Treuhandverwaltung durch die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach § 20 b PartG-DDR schließen sich - auch was die Geltendmachung darauf gestützter Ansprüche angeht - nicht gegenseitig aus. 2. Ist ein Gebäude auf einem volkseigenen Grundstück von einer Wirtschaftseinheit unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 der 5. DVO zum Treuhandgesetz genutzt worden, so hat die Gleichstellung mit Rechtsträgern im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG zur Folge, daß das Eigentum sowohl an dem Gebäude als auch am Grundstück der Wirtschaftseinheit zufällt. Das gilt grundsätzlich auch, wenn mehrere Wirtschaftseinheiten Gebäude und Grundstück genutzt haben, und führt zur Entstehung von Bruchteilseigentum. 3. Der Anzeigepflicht nach § 3 der 5. DVO zum Treuhandgesetz kommt keine inhaltliche Bedeutung zu, wenn der bisherige Rechtsträger als Subjekt einer Eigentumszuweisung nicht in Betracht kommt; die Geltendmachung der Rechtsfolge einer unterlassenen Anzeige widerspricht dann § 242 BGB.
    BGH
    09.01.1998