Urteil Schadensersatz bei Täuschungsversuch
Schlagworte
Schadensersatz bei Täuschungsversuch
Leitsätze
1. Die Anwendbarkeit der zur Eigenhaftung des Vertreters aus culpa in contrahendo entwickelten Grundsätze ist nicht auf das Stadium der Vertragsanbahnung beschränkt.
2. Veranlaßt der Vertreter den Verhandlungspartner nach Abschluß des Vertrages - unter Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens oder aufgrund seines besonderen wirtschaftlichen Eigeninteresses - mittels wahrheitswidriger Erklärungen, die Zug um Zug geschuldete Leistung vorzeitig zu erbringen, kann er persönlich zum Schadensersatz verpflichtet sein.
3. Zum Schaden des Verhandlungspartners in diesen Fällen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?