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  1. V ZR 87/91 - Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten nach Veräußerung des Grundstücks; Vorenthaltung des Gebrauchs einer Garage; Entschädigung für die Störung des Gebrauchs einer selbstgenutzten Wohnung
    Leitsatz: 1. Der deliktsrechtliche Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten für Haus und Garten geht mit der Veräußerung des Grundstücks unter (Bestätigung von BGHZ 81, 385). 2. Die Vorenthaltung des Gebrauchs einer Garage ist deliktsrechtlich im Regelfall nicht entschädigungspflichtig. 3. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen für die Störung des Ge-brauchs einer selbstgenutzten Wohnung nach Deliktsrecht eine Entschädigung zu zahlen ist.
    BGH
    05.03.1993
  2. V ZR 74/92 - Lärmimmissionsabwehr; Unterlassungsklage gegen Störer; Drittbegünstigung aus Auflage in einer Baugenehmigung
    Leitsatz: Ein Nachbar kann die Einhaltung einer auf der Grundlage entsprechender Vorschriften in einer Baugenehmigung enthaltenen, bestandskräftigen Auflage zu seinem Schutz gegen Lärm (hier: Schließen der Fenster während der Übungsstunden einer Ballettschule) vor den Zivilgerichten im Wege einer quasinegatorischen Unterlassungsklage (§ 823 Abs. 2 BGB; § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog) durchsetzen, auch wenn die Voraussetzungen des § 906 BGB im konkreten Fall nicht vorliegen.
    BGH
    26.02.1993
  3. V ZR 269/91 - Nutzungsrecht zur Errichtung und persönlichen Nutzung eines Eigenheimes; hängendes Nutzungsrecht; Unterlassungspflicht des Verfügungsberechtigten wegen Rückübertragungsanspruch; vermögensrechtlicher Anspruch an durch staatliche Verwalter oder nach Überführung in Volkseigentum durch den Verfügungsberechtigten an Dritte veräußerte Vermögenswerte; Vorrang des Vermögensgesetzes
    Leitsatz: a) Ein Nutzungsrecht zur Errichtung und persönlichen Nutzung eines Eigenheimes konnte, wenn die hierfür nach § 287 ZGB erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren, auch nicht aufgrund der sozialen Wirklichkeit in der ehemaligen DDR entstehen. b) Das Vermögensgesetz schließt in Fällen "hängender" Nutzungsrechte (bauliche Nutzung von Grundstücken mit Billigung staatlicher Stellen der ehemaligen DDR ohne Begründung eines Nutzungsrechtes nach § 287 ZGB) an beschlagnahmten Grundstücken zivilrechtliche Ansprüche des Eigentümers gegen den Nutzer nicht aus; gegenüber solchen Ansprüchen kann sich der Nutzer jedoch auf ein einstweiliges Recht zum Besitz nach dem durch das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz geschaffenen Moratorium (Art. 233, § 2 a EGBGB) berufen. c) Die Unterlassungspflicht des Verfügungsberechtigten nach § 3 Abs. 3 VermG kann jedenfalls nicht auf solche tatsächlichen Maßnahmen ausgedehnt werden, die das Rückübertragungsinteresse des Berechtigten nicht beeinträchtigen (hier: endgültige Fertigstellung eines bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 bereits weitgehend hergestellten Bauwerks).
    BGH
    19.02.1993
  4. III ZR 20/92 - Naturschutz als Eigentumsinhaltsbestimmung
    Leitsatz: a) § 37 SaarlNatSchG ist eine Ausgleichsregelung im Rahmen der Inhaltsbestimmung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG). Nutzungsbeschränkende Maßnahmen im Interesse des Naturschutzes, die nach dieser Vorschrift einen Entschädigungs- oder Übernahmeanspruch auslösen können, stellen keine Enteignung, sondern eine Inhaltsbestimmung dar. b) Ein Ausgleichsanspruch nach § 37 SaarlNatSchG kommt nur dann in Betracht, wenn sich die den Eigentümer belastende naturschutzrechtliche Maßnahme im Rahmen einer zulässigen Inhaltsbestimmung hält. Der Anspruch setzt weiter einen Eingriff in eine eigentumsmäßig geschützte Rechtsposition voraus, durch die der Eigentümer unverhältnismäßig oder im Verhältnis zu anderen ungleich und damit unzumutbar belastet wird. c) Zur Abgrenzung ausgleichspflichtiger von ausgleichsfreien inhaltsbestimmenden Maßnahmen des Naturschutzes.
    BGH
    18.02.1993
  5. XII ZR 74/91 - Kabelfernsehen; Anschließungsvertrag für Breitbandkabelanschlüsse; Formularklausel; Mindestdauer
    Leitsatz: Die in einem formularmäßigen "Anschließungsvertrag für Breitbandkabelanschlüsse" an das Rundfunk- und Fernsehnetz enthaltene Klausel "dieser Vertrag wird über eine Mindestdauer von 144 Monaten abgeschlossen" benachteiligt den Anschlußnehmer nicht unangemessen im Sinne von § 9 AGBG.
    BGH
    10.02.1993
  6. V ZR 62/91 - Lärmimmissionsabwehr; Unterlassungsklage; Wohngebiet; Jugendfreizeitverhalten
    Leitsatz: Wegen der Besonderheiten der immissionsrechtlichen Unterlassungsklage sind in diesem Bereich Klageanträge mit dem Gebot, all-gemein Störungen bestimmter Art, beispielsweise Geräusche und Gerüche zu unterlassen, zulässig. a) Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von Lärmimmissionen auf ein Wohngrundstück, das in der Randlage zum Außenbereich liegt, in dem später der emittierende Jugendzeltplatz gebaut wurde. b) Bei der notwendigen Wertung kann im Interesse der Allgemeinheit an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung auch den Bewohnern eines reinen Wohngebiets Lärm als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens in höherem Maße zu-gemutet werden, als er generell in reinen Wohngebieten zulässig ist (Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen).
    BGH
    05.02.1993
  7. V ZB 24/92 - Wohnungseigentümerversammlung; Vertretungsregelung in Gemeinschaftsordnung; Hinzuziehung eines Beistands; Vertraulichkeitsschutz
    Leitsatz: a) Ist in der Gemeinschaftsordnung geregelt, daß sich die Wohnungseigentümer in ihren Versammlungen nur durch bestimmte Personen vertreten lassen dürfen, so betrifft dies nicht nur die Stimmabgabe, sondern jede aktive Beteiligung. Dann ist auch einem Beistand nicht erlaubt, in der Versammlung Erklärungen abzugeben und Anträge zu stellen. b) Die Versammlungen der Wohnungseigentümer sind nicht öffentlich. Deshalb darf dort ein Wohnungseigentümer, wenn durch Teilungserklärung oder Vereinbarung nicht anders geregelt, auch einen ihn beratenden Beistand nicht immer, sondern nur dann hinzuziehen, wenn er daran ein berechtigtes Interesse hat. Dieses kann sich aus beachtlichen persönlichen Gründen oder aus dem Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit ergeben, über die nach der Tagesordnung zu beschließen ist.
    BGH
    29.01.1993
  8. VIII ZR 22/92 - Gewährleistungsanspruch; Mängelbeseitigungskosten; Instandsetzungskosten; Verwendungsersatzanspruch; Aufwendungsersatzanspruch
    Leitsatz: 1. Der Mieter kann auch dann Erstattung der Instandsetzungskosten vom Vermieter verlangen, wenn ihm die Mietsache wegen der Mängel zu einem stark verringerten Mietzins überlassen wurde. 2. Darüber hinausgehende Verwendungen sind erstattungsfähig, wenn die Arbeiten dem mutmaßlichen Willen des Vermieters entsprachen oder die Mietsache dadurch einen Wertzuwachs erhalten hat. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    20.01.1993
  9. VIII ZR 10/92 - Wohnungsmietvertrag; Formularklauseln; Umlagemaßstab für Heiz-und Warmwasserkosten; Betriebskostenumlagerhöhung; Kapitalkostenerhöhungsklausel; Breitbandkabelanschluss; Tierhaltungsklausel; Dübelklausel
    Leitsatz: Zur Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in einem Wohnungsmietvertrag.
    BGH
    20.01.1993
  10. VIII ARZ 6/92 - Mietvertrag; Eintrittsrecht des überlebenden Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft
    Leitsatz: Der überlebende Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft tritt in entsprechender Anwendung des § 569 a Abs. 2 Satz 1 BGB in den Mietvertrag des verstorbenen Mieters ein.
    BGH
    13.01.1993