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  1. IX ZR 229/92 - Steuerberaterhaftung; Belehrung über einkommensteuerliche Behandlung eines selbstgenutzten sogenannten aufwendigen Zweifamilienhauses; Nutzungsentschädigung wegen entgangenen Wohngenusses bei Nutzungsaufgabe
    Leitsatz: Gibt der Eigentümer eines aufwendig errichteten Wohnhauses dessen Eigennutzung wegen der damit verbundenen steuerlichen Belastungen auf, kann er von demjenigen, der ihm wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung ersatzpflichtig ist, keine Nutzungsentschädigung wegen entgangenen Wohngenusses verlangen.
    BGH
    11.11.1993
  2. XII ZR 1/92 - Zweckentfremdungsverbot
    Leitsatz: Ein Mietvertrag, der gegen das Zweckentfremdungsverbot verstößt, ist wirksam (Leitsatz der Redaktion).
    BGH
    10.11.1993
  3. VII ZR 192/92 - Architektenhonorar; Vereinbarung einer Nebenkostenpauschale; Schuldbeitritt
    Leitsatz: 1. Nebenkosten können nur pauschal abgerechnet werden, wenn die Beteiligten dies bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart haben. Dazu genügen ein schriftliches Angebot und eine schriftliche Annahme auf unterschiedlichen Schriftstücken nicht. 2. Das Angebot eines Schuldbeitritts bedarf nach der Verkehrssitte im allgemeinen keiner Erklärung der Annahme gegenüber dem Antragenden.
    BGH
    28.10.1993
  4. III ZR 156/92 - Amtshaftung für Ausweisung eines Altlastengeländes als Wohngebiet im Bebauungsplan; Verschweigen der Schadstoffbelastung eines Hausgrundstücks als Kaufmangel; Industriegelände als Wohngebiet; Sanierungskosten für kontaminiertes Grundstück: Altlastenrechtsprechung
    Leitsatz: 1. Zur Frage, wann ein arglistiges Verschweigen der möglichen Schadstoffbelastung eines für eine Wohnhausbebauung veräußerten Grundstücks anzunehmen ist. 2. Zum Sorgfaltsmaßstab, der einzuhalten ist, wenn ein ehemaliges Industriegelände durch Bebauungsplan als Wohngebiet ausgewiesen wird (hier: das Gelände einer Chemiefabrik und eines Gaswerkes). 3. Zur Frage, ob und inwieweit Aufwendungen, die für die Sanierung eines durch Altlasten kontaminierten Grundstücks getätigt werden, in den Schutzbereich der Amtshaftung der Gemeinde wegen der planerischen Ausweisung des betreffenden Altlastengeländes als Wohngebiet fallen.
    BGH
    14.10.1993
  5. V ZR 156/92 - Datschengrundstück; Wochenendhausbebauung; Besitzmoratorium
    Leitsatz: Für eine zu Erholungszwecken überlassene Bodenfläche, auf der ein Wochenendhaus errichtet wurde, ist das Moratorium nicht nach Art. 233 § 2 a Abs. 7 EGBGB ausgeschlossen, wenn das Nutzungsrecht (§ 18 LPG-Gesetz 1982) kraft Gesetzes entfallen ist und der Eigentümer des Wochenendhauses daher ohne das Moratorium nicht mehr zum Besitz berechtigt wäre.
    BGH
    08.10.1993
  6. XII ZR 43/92 - Niessbrauch; Betretungsverbot gegenüber neuer Ehefrau
    Leitsatz: Wird gemäß § 745 Abs. 2 BGB die Zustimmung zu einer Neuregelung der Benutzung eines Hauses verlangt, die nicht billigem Ermessen entspricht (hier: Betretungsverbot gegenüber neuem Ehegatten), hat das Gericht nicht von Amts wegen zu prüfen, ob eine andere Neuregelung interessengerecht wäre.
    BGH
    29.09.1993
  7. VII ZR 180/92 - Werkvertrag; Gewährleistungsfrist; Bauwerk; Malerarbeiten; Renovierung eines Hauses
    Leitsatz: Umfangreiche Malerarbeiten, die im Rahmen eines grundlegenden Umbauvorhabens der vollständigen Renovierung eines Hauses dienen, können Arbeiten "bei einem Bauwerk" sein und daher der fünfjährigen Verjährung unterliegen.
    BGH
    16.09.1993
  8. VIII ARZ 1/93 - Rechtsentscheid; Kündigung wegen Überbelegung
    Leitsatz: Der Vermieter ist nicht berechtigt, das Mietverhältnis allein deshalb fristlos wegen vertragswidrigen Gebrauchs gemäß § 553 BGB zu kündigen, weil die Wohnung durch Zuzug von Kindern des Mieters in erheblichem Umfang überbelegt ist, den Vermieter beeinträchtigende Auswirkungen indessen nicht festzustellen sind.
    BGH
    14.07.1993
  9. V ZR 262/91 - Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes; Scheingeschäft; Einwendung gegen Herausgabe-oder Grundbuchberichtigungsanspruch; Zwangsveräußerung; Zwangslage; Ausreisegenehmigung
    Leitsatz: a) Bei einem Grundstücksgeschäft greift die Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes selbst dann ein, wenn der in der Beurkundung eines Scheingeschäfts liegende Rechtsverstoß auch im Interesse des Erwerbers erfolgt ist. b) Ein die Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes begründendes tatsächliches Vorbringen ist materiell rechtlich eine von Amts wegen zu berücksichtigende Einwendung gegen den vor den Zivilgerichten verfolgten Herausgabe- oder Grundbuchberichtigungsanspruch.
    BGH
    09.07.1993
  10. VII ZR 176/91 - Werkvertragsrecht; Schadensersatzanspruch; Schadensberechnung; Neuherstellungskosten; Mehrkosten aus Preiserhöhungen
    Leitsatz: a) Muß das fehlerhaft geplante Werk in anderer Weise vollständig neu hergestellt werden, so können als Sowieso-Kosten die Kosten der Neuherstellung in die Abrechnung eingestellt und lediglich die Mehrkosten für Erschwernisse als Schaden behandelt werden. Bei einer solchen Abrechnung sind aber dann auch die nutzlos gewordenen Planungs- und Baukosten sowie Kosten für die Beseitigung der unbrauchbaren ersten Leistung Schaden. b) Kosten, um die das Werk von vornherein teurer geworden wäre (Sowieso Kosten), sind auf den Preisstand einer seinerzeit ordnungsgemäßen Errichtung zu beziehen. Mehrkosten aus späteren Preiserhöhungen sind ersatzpflichtiger Schaden.
    BGH
    08.07.1993