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Urteil Mietvertrag
Schlagworte
Mietvertrag; Eintrittsrecht des überlebenden Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft
Leitsatz
Der überlebende Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft tritt in entsprechender Anwendung des § 569 a Abs. 2 Satz 1 BGB in den Mietvertrag des verstorbenen Mieters ein.
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